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54 Suchergebnisse für "*"

Der Allgemeine Soziale Dienst ist Teil des Fachamtes Jugend- und Familienhilfe (Jugendamt) im Bezirk. Zu seinen Aufgaben gehört es, Kinder vor Gefährdungen zu bewahren und Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder zu beraten und zu unterstützen. Bei Bedarf bewilligt er Weitergehende erzieherische Hilfen oder vermittelt an andere kompetente Stellen. Der Allgemeine Soziale Dienst informiert außerdem über besondere Beratungsangebote im Falle von Trennung und Scheidung.

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Hier finden Sie Angebote, die Sie bei der Suche nach einem freiwilligen Engagement unterstützen. Freiwilligenagenturen sind Angebote zur Förderung des freiwilligen Engagements. Sie bieten kostenlose Information und Beratung von Interessierten, Engagierten und Organisationen des freiwilligen Engagements. Als Vernetzungs- und Beratungsstellen unterstützen sie lokale Akteure zu festen Sprechzeiten, auf Anfrage und auch aufsuchend vor Ort. Mehrgenerationenhäuser sind Treffpunkte für Jung und Alt im Stadtteil. Sie bieten einen offenen Tagestreff mit Café oder Bistro sowie Kurs- und Dienstleistungen für Kinder und Jugendliche, Erwachsene, Familien und Seniorinnen und Senioren. Bei ihren Angeboten beziehen die Einrichtungen die Fähigkeiten aller Altersgruppen im Rahmen des freiwilligen Engagements ein.

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Es werden die Datensätze der Bezirksämter und der Sozialbehörde zu bezirklichen und überregionalen Angeboten im Bereich der Familienbildung und -beratung, Erziehungsberatung, Frühen Hilfen, Beratung besonderer Zielgruppen im familiären Kontext beschrieben.

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Es werden an dieser Stelle die Datensätze der Bezirksämter im Bereich "Jugendsozialarbeit" beschrieben: Standorte der Einrichtungen der Jugendsozialarbeit und zusätzliche Informationen zum Angebot der einzelnen JSA-Einrichtungen, wie die in den Einrichtungen angesprochenen Alterszielgruppen (unter 3; 3 bis unter 6; 6 bis unter 10; 10 bis unter 14; 14 bis unter 19), die Struktur der Angebotszeiten sowie der Umfang und die inhaltliche Ausrichtung der Angebote.

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Es werden an dieser Stelle die Datensätze der Bezirke im Bereich "Außerschulische Bildung im Kindes- und Jugendalter - Offene Kinder- und Jugendarbeit" beschrieben. Standorte der Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und zusätzlich Informationen zum Angebot der einzelnen OKJA-Einrichtungen wie die in den Einrichtungen angesprochenen Alterszielgruppen (unter 3; 3 bis unter 6; 6 bis unter 10; 10 bis unter 14; 14 bis unter 19), die Struktur der Angebotszeiten sowie der Umfang und die inhaltliche Ausrichtung organisierter Gruppenangebote.

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Gemäß § 47 Abs. 1 Satz1 AsylG sind Asylsuchende verpflichtet, längstens bis zu sechs Monaten in der Aufnahmeeinrichtung/Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen (Wohnverpflichtung).Die Wohnverpflichtung kann aus gesetzlichen Gründen vor Ablauf dieser Zeit (§§ 48, 49 AsylG) enden (Anerkennung als Asylberechtigter). Zu den Überresidenten zählen Geflüchtete, die trotz Ende der Wohnverpflichtung in Erstaufnahme verbleiben müssen, da kein anderer Wohnraum in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung frei ist. Der Aufenthalt in einer Erstaufnahmeeinrichtung ist eine Maßnahme des (Hamburger) Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) zur Vermeidung von Obdachlosigkeit. Deren statistische Erfassung und Darstellung erfolgt nach Monaten.

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Über die Leistung der Eingliederungshilfe "Ambulante Sozialpsychiatrie" gibt es in Hamburg ein dichtes Netzwerk von Begegnungsstätten. Die Begegnungsstätten sind einerseits für Leistungsberechtigte der Eingliederungshilfe, für beratungs- und hilfesuchende psychisch kranke Menschen und die Nachbarschaft geöffnet. In den Begegnungsstätten werden verschiedene Angebote (offene Gruppen, Beratungsangebote) vorgehalten.

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Beratung zur Kindertagesbetreuung Das für Ihren Bezirk zuständige Fachamt für Jugend- und Familienhilfe (Jugendamt) bzw. das Soziale Dienstleistungszentrum (SDZ) berät in allen Fragen zur Kindertagesbetreuung, hilft bei der Suche nach einem geeigneten Platz für Ihr Kind und berechnet die ggf. von Ihnen zu leistende Kostenbeteiligung. Kindertagespflege Eine flexible Alternative zur Kita ist die Betreuung durch eine qualifizierte Tagesmutter oder einen Tagesvater. Die Tagespflegebörsen helfen bei der Suche nach geeigneten Personen.

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Die Fachstellen für Wohnungsnotfälle bieten Unterstützung und Beratung bei drohendem Wohnungsverlust und bei Obdachlosigkeit. Sofern Sie aufgrund von Mietrückständen oder Mietstreitigkeiten von Wohnungslosigkeit bedroht sind oder Sie in einer Obdachlosenunterkunft wohnen, geben die Beratungsstellen Ihnen Hilfe in Form von Beratung zum angestrebten Wohnungserhalt oder zur Anmietung einer angemessenen Wohnung.

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Kommunale Eingliederungsleistungen gemäß § 16 a SGB II haben das Ziel, zur Verwirklichung einer ganzheitlichen und umfassenden Betreuung und Unterstützung bei der Eingliederung in Arbeit beizutragen. Die Beratungen sollen bei der Bewältigung und dem Abbau von finanziellen, persönlichen oder gesundheitlichen Problemlagen helfen. Damit wird eine Vermittlung in den Arbeitsmarkt oder die Teilnahme an einer weiterführenden Maßnahme zur beruflichen Eingliederung vorbereitet. Zu den Angeboten des § 16 a SGB II gehören auch die Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen und die Suchtberatung. Die kostenfreie und freiwillige Lebenslagenberatung hilft Arbeitslosengeld II-Beziehenden bei der Bewältigung und dem Abbau von persönlichen Problemlagen. Im Rahmen einer professionellen Einzelberatung werden Ratsuchende bei der Bewältigung von Problemlagen unterstützt, mit dem Ziel, ihre Lebenssituation zu stabilisieren. Der berufliche Wiedereinstieg ist mit gesundheitlichen Einschränkungen in vielen Fällen erschwert. Die hamburger arbeit bietet vor diesem Hintergrund für erwerbslose Personen oder Menschen, die sich in schwierigen sozialen Verhältnissen befinden, ein breites Angebot rund um die Fragen der Gesundheitsorientierung, Prävention und Gesundheitsförderung. In individuellen Beratungsgesprächen werden die Ratsuchenden unterstützt und persönliche Lösungen entwickelt. Zudem können verschiedene Kursangebote wahrgenommen werden. Diese Leistungen sind für die Ratsuchenden kostenfrei. Die anerkannten Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen unterstützen bei der Durchführung des Verbraucherinsolvenzverfahrens nach § 305 der Insolvenzordnung (InsO). Die öffentlich geförderten Schuldnerberatungsstellen bieten darüber hinaus für Menschen, die Sozialleistungen beziehen oder über ein niedriges Einkommen verfügen umfassende Beratung zu allen Fragen der Verschuldung, wie zum Beispiel bei Lohn- oder Kontopfändung. Eine Übernahme der Beratungskosten durch die Stadt ist hier möglich.

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Prognostizierte jährliche Bevölkerungsentwicklung in den Stadtteilen Hamburgs nach vier Altersgruppen und Geschlecht bis zum Jahr 2035. Stichtag ist jeweils der 31.12. Der Basiszeitpunkt dieser Bevölkerungsvorausberechnung ist der 31.12.2018. Auf der räumlichen Ebene der Bezirke und des Landes erfolgt keine Differenzierung nach Geschlecht. Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung der zugrunde liegenden Ausgangsdaten werden die vier kleinsten Stadtteile Hamburgs nur in Kombination mit einem größeren angrenzenden Stadtteil ausgewiesen. Alle Daten unterliegen der Fünferrundung, d.h. sie sind durch die Zahl Fünf teilbar. Rundungsdifferenzen: Durch die Rundung kann sich die Summe der Ergebnisse der jeweiligen Stadtteile vom Bezirks- bzw. Landesergebnis unterscheiden.

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Datensatz 07.07.2023

Demenz Eimsbüttel Hamburg

Der Datensatz zeigt Einrichtungen im Bezirk Eimsbüttel, die sich mit dem Thema Demenz auseinandersetzen.

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Der Datensatz beinhaltet Angebote für Senioren zum Thema Medien und Medienkompetenz.

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Anzahl der Personen, die in einem Monat laufende Leistungen in Hamburg nach dem Asylbewerberleistungsgesetz §§ 2 oder 3 tatsächlich erhalten haben. Für die Leistungsempfänger nach Personenkreis § 2 Asylbewerberleistungsgesetz muss mindestens eine der folgenden laufenden Leistungen anteilig oder insgesamt im jeweils betreffenden Monat ausgezahlt worden sein: Anteilige Tagessätze, anteilige Miete, anteilige Heizkosten, anteilige laufende Nebenkosten, Anteile Sammelunterkunft, Regelbedarf nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz, Beiträge zur Krankenversicherung. Für die Leistungsempfänger nach Personenkreis § 3 Asylbewerberleistungsgesetz muss mindestens eine der folgenden laufenden Leistungen anteilig oder insgesamt im jeweils betreffenden Monat ausgezahlt worden sein: Anteile Sammelunterkunft, Notwendiger persönlicher Bedarf Asylbewerberleistungsgesetz, notwendiger Bedarf Asylbewerberleistungsgesetz, Sachleistungen, Leistungen nach § 1 Absatz 4/ § 1a Absatz 1 Asylbewerberleistungsgesetz.

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In diesem Geo-Datensatz werden die Evakuierungsgebiete hinsichtlich sturmflutgefährdeter Bereiche innerhalb des hamburgischen Stadtgebietes dargestellt. Dabei werden die Evakuierungsgebiete ab 6,50m über NHN (in rot) sowie ab 7,30m über NHN (in gelb) angezeigt. Zur besseren Sichtbarkeit nutzen Sie bitte die einfarbigen Hintergrundkarten.

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  • Geografie, Geologie und GeodatenGeografie, Geologie & Geodaten
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Datensatz 26.01.2024

Frauenberatung Hamburg

Frauenberatungsstellen fördern die Gleichstellung von Frauen in der Gesellschaft. Die Beratungsarbeit orientiert sich an den Lebenssituationen von Frauen und damit verbundenen Themen wie z.B. Partnerschaft und Familie, Trennung / Scheidung, Alleinerziehende, Gewalterfahrungen, Konflikte am Arbeitsplatz, Erwerbslosigkeit, Einsamkeit / Isolation.

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Der Datensatz zeigt ausgewählte Freizeit,- Kultur- und Bildungseinrichtungen im Bezirk Eimsbüttel. Ebenso umfasst der Datensatz eine Vielzahl an ausgewählten religiösen Einrichtungen.

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  • Kultur, Sport und TourismusKultur, Sport & Tourismus
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Monatlicher Zugang von Flüchtlingen in Hamburg mit Verteilungsentscheidung auf andere Bundesländer und Unterbringungsbedarf der in Hamburg verbliebenen Flüchtlinge gemäß §45,46 Asylgesetz(AsylG) und § 15a AufenthG.

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Datensatz 07.07.2023

Hospize Eimsbüttel Hamburg

Der Datensatz zeigt Hospize und Angebote der Trauerbegleitung im Bezirk Eimsbüttel.

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Datensatz 26.01.2024

IQ Projekte Hamburg

Integration durch Qualifizierung (IQ) – das bundesweite Förderprogramm: Das Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung (IQ)" arbeitet seit 2005 an der Zielsetzung, die Arbeitsmarktchancen für Menschen mit Migrationshintergrund zu verbessern. Von zentralem Interesse ist, dass im Ausland erworbene Berufsabschlüsse – unabhängig vom Aufenthaltstitel – häufiger in eine bildungsadäquate Beschäftigung münden. IQ Netzwerk Hamburg: Erwachsene mit Migrationshintergrund, Zuwanderer und geflüchtete Menschen besser in den Hamburger Arbeitsmarkt integrieren – das ist Ziel des IQ Netzwerks Hamburg. Diverse Partner haben sich zusammengeschlossen und bieten Beratungen, Qualifizierungen und Schulungen an. Das Netzwerk arbeitet im Rahmen des bundesweiten Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ und wird koordiniert von der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde).

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