Dokument
07.10.2014
In Zusammenarbeit von BSB, BASFI, Jobcenter team.arbeit.hamburg und der Agentur für Arbeit wurde ein Pilotprojekt zur Erprobung eines Quereinsteigerprogramms für Erzieherinnen und Erzieher im Rahmen einer geförderten vollwertigen Ausbildung entwickelt.
Zur Förderung der beruflichen Weiterbildung durch die Bundesagentur für Arbeit hat der Bundesgesetzgeber in § 180 SGB III festgelegt, dass Maßnahmen zur Berufsausbildung nur förderfähig sind, wenn die Maßnahmedauer um mindestens ein Drittel der Ausbildungszeit verkürzt ist. Ist eine Verkürzung um mindestens ein Drittel der Ausbildungszeit auf Grund bundes- oder landesgesetzlicher Regelungen ausgeschlossen, so ist ein Maßnahmeteil von bis zu zwei Dritteln nur förderungsfähig, wenn bereits zu Beginn der Maßnahme die Finanzierung für die gesamte Dauer der Maßnahme auf Grund bundes- oder landesrechtlicher Regelungen gesichert ist.
Eine Verkürzung der Ausbildungsdauer sollte nicht erfolgen und würde auch flächendeckend nicht akzeptiert werden. Trotz Fachkräftemangel darf ein Qualitätsverlust der Ausbildung nicht erfolgen. Um die Qualität und Finanzierung einer dreijährigen Erzieherausbildung zu gewährleisten, hat die BASFI die Finanzierung der Maßnahmekosten für das Dritte Ausbildungsjahr zugesagt und eine entsprechende Vereinbarung geschlossen.
Formate:
pdf
- Wirtschaft & Arbeit
Mehr