Die Leitlinien verdeutlichen die Zielrichtung der für die Gewährung von Landesbürgschaften zuständigen Kreditkommission im Landesbürgschaftsgeschäft. Sie dienen Unternehmen, Banken und der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB) als entscheidungs-vorbereitende Stelle, als Anhaltpunkt, ob und ggf. unter welchen Bedingungen ein Antrag auf Landesbürgschaft Aussicht auf Erfolg haben kann. Unternehmen und Banken wird vor Antragsstellung ein Gespräch mit der IFB für diese Einschätzung ergänzend empfohlen. Des Weiteren geben diese Leitlinien Hinweise zum Verfahren der Antragsstellung und zu den Kosten. Neben diesen Leitlinien sind die beihilferechtlichen Vorgaben der Europäischen Kommission zu beachten, hierzu siehe das bundeseinheitliche Prüfraster .