Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird zur Anwendung der allgemeinen Verlustabzugsbeschränkung für Körperschaften gem. § 8c KStG unter Berücksichtigung der Änderungen durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz vom 22. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3950) – Einführung der Konzernklausel und der Stille-Reserven-Klausel –, durch das Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010) vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1768) – Anpassung der Stille-Reserven-Klausel – und durch das Steueränderungsgesetz 2015 (StÄndG 2015) vom 2. November 2015 (BGBl. I S. 1834) – Anpassung der Konzernklausel – wie folgt Stellung genommen. Das BMF-Schreiben vom 4. Juli 2008 (BStBl I S. 736) wird durch dieses Schreiben ersetzt.
Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Schnelsen 96 zur Errichtung einer neuen Feuer- und Rettungswache in Schnelsen mit Regelungen zur Verfplichtung zur Umsetzung des Vorhabens innerhalb bestimmter Fristen, Kostenübernahme, Gestaltung und Nutzung des Gebäudes und der Erschließung sowie Umsetzung und Kostentragung natur-, boden und artenschutzfachlicher und immissionsschutzrechtlicher Maßnahmen.
Abruf Rahmenvereinbarung für Königstraße zwischen Max-Brauer-Allee und Reeperbahn 1. Bauabschnitt für die Örtliche Bauüberwachung, Bauoberleitung und Objektbetreuung