Es wird - auch anhand einer Tabelle - erläutert, welche Auswirkungen die Steuerklassenwahl der Ehegatten/Lebenspartner auf die Höhe des Nettolohns hat.
Das BMF-Schreiben erläutert, in welcher Höhe Betriebsausgaben oder Werbungskosten bei betrieblich und beruflich veranlassten Reisen ins Ausland ab 01. Januar 2021 steuerlich berücksichtigt werden können.
Es wird dargelegt, wie die Mahlzeiten, die ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten unentgeltlich oder verbilligt überlässt, lohnsteuerlich zu behandeln sind.
Ein Sachbezug kann grundsätzlich auch anhand der Kosten des Arbeitgebers bemessen werden, wenn eine Ware oder Dienstleistung an Endverbraucher in der Regel nicht vertrieben wird; Ergänzung des BMF-Schreibens vom 16.05.2013.
Das BMF-Schreiben regelt per Nichtbeanstandungsregelung, dass die Einzelsteuerbescheinigung in der Fassung vom 15. Dezember 2017 noch bis zum 30. Juni 2021 verwendet werden kann.
Die Randziffern 57 und 129a im BMF-Schreiben "Einzelfragen zur Abgeltungsteuer" wurden überarbeitet. Die Randziffer 324 (Anwendungsregelung) wurde entsprechend angepasst.
Das BMF-Schreiben regelt für bestimmte Fallgestaltungen, dass steuerlich grundsätzlich unbeachtliche Nachzahlungszinsen auf die steuerpflichtigen Erstattungszinsen angerechnet werden können.
Das BMF-Schreiben regelt, unter welchen Voraussetzungen Gutscheine ab dem 01.01.2020 aufgrund der Gesetzes- änderungen in § 8 Abs. 1 S. 2 und 3 und Abs. 2 S. 11 EStG als Sachbezug anzusehen sind. Eine Voraussetzung ist, dass diese die Kriterien des § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG erfüllen.