Die 10-Jahres-Immobilienmarktberichte stellen eine Zusammenfassung der wichtigsten Daten aus einer Dekade bereit.
Der aktuellste 10-Jahresbericht betrachtet die Jahre 2010-2020 und ist bereits die dritte langjährige Darstellung.
Der erste Bericht dieser Art beschreibt den Hamburger Grundstücksmarkt der Jahre 1991-2001, der zweite 10-Jahresbericht deckt den Zeitraum 2000-2010 ab.
Inhaltlich sind die Berichte an die jährlichen Immobilienmarktberichte Hamburg angelehnt.
Datengrundlage: Auswertungen aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in Hamburg.
In diesem BMF-Schreiben werden Zweifelsfragen zur Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug geklärt (Ergänzung des BMF-Schreibens vom 13.04.2021).
Das BMF-Schreiben regelt, unter welchen Voraussetzungen Gutscheine ab dem 01.01.2020 aufgrund der Gesetzes- änderungen in § 8 Abs. 1 S. 2 und 3 und Abs. 2 S. 11 EStG als Sachbezug anzusehen sind. Eine Voraussetzung ist, dass diese die Kriterien des § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG erfüllen.
Ergänzende Veröffentlichung zum Dossier Phoenix-Viertel. Im Transparenzportal unter: https://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/integrierte-strategie-phoenix-viertel
Abruf Rahmenvereinbarung für Königstraße zwischen Max-Brauer-Allee und Reeperbahn 1. Bauabschnitt für die Örtliche Bauüberwachung, Bauoberleitung und Objektbetreuung
Mit dem ersten Gesetz zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen (Sanktionsdurchsetzungsgesetz I) vom 23. Mai 2022 (BGBl. I S. 754) wurden in das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) die Paragrafen 9a bis 9d neu aufgenommen. Dort werden Befugnisse zur Ermittlung und Sicherstellung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen geregelt. Gemäß § 13 Abs. 2a AWG sind für die Wahrnehmung der in den §§ 9a bis 9d geregelten Befugnisse die von den Ländern bestimmten Behörden zuständig.
Die Zuständigkeit für die Aufgaben nach §§ 9a bis 9d AWG wird – obgleich der fachlichen Zuordnung des Außenwirtschaftsrechts zur Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) - der Behörde für Inneres und Sport (BIS) zugewiesen, weil die Polizei über eine hohe Kompetenz und Erfahrung auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr verfügt und die vorliegenden Aufgaben im Schnittstellenbereich zur Strafverfolgung liegen.
Die Aktenordnung der Finanzbehörde gewährleistet das ordnungsgemäße Management von Aufzeichnungen als Voraussetzung für ein transparentes und effizientes Verwaltungshandeln