In dieser Rechtsexpertise untersucht die Verfasser*in exemplarisch die notwendigen Anpassungen im Landesrecht der Freien und Hansestadt Hamburg im Zusammenhang mit der Aufnahme eines dritten positiven Geschlechtseintrags im Personenstandsrecht durch Beschluss des BVerfG vom 10.10.2017 (1 BvR 2019/16). In ausgewählten Rechts- und Lebensbereichen werden die gesetzlichen Grundlagen und die Herausforderungen bei der Auslegung im Lichte der BVerfG- Entscheidung beschrieben. Ferner werden Empfehlungen und Anregungen zur Umsetzung gegeben.
Aus dem Gutachten sind die Mehrkosten für Hamburg aufgrund der Ausweitung der Leistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz zu entnehmen. Ferner erfolgt eine Annahme zur Einsparung des Bundes bei den Ausgaben nach dem SGB II aufgrund der Anrechnung der Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz.