Dokument
02.12.2015
Der Durchführungsvertrag betrifft die städtebauliche Entwicklung des Flurstücks 7378 der Gemarkung Bergedorf, belegen Bergedorfer Straße 100 / Weidenbaumsweg / Stuhlrohrstraße 13 - 15, 21029 Hamburg. Die Vorhabenträgerin beabsichtigt, im Vorhabengebiet im Rahmen des Projekts „Bergedorfer Tor“ Wohnungen sowie bauliche Anlagen für Dienstleistungen zu errichten. Für das Vorhaben ist die Aufstellung eines Bebauungsplans nach dem Baugesetzbuch erforderlich. Zur Gewährleistung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung werden weitere Flurstücke in das Bebauungsplanverfahren einbezogen. Mit diesem Vertrag gemäß § 12 Abs. 3a des Baugesetzbuchs soll die Durchführung des Vorhabens gesichert werden. Dieser Vertrag dient weiterhin der Umsetzung von wohnungsbaupolitischen und städtebaulichen Zielen des Bezirksamts. In dieser Hinsicht wird vereinbart, dass der Vorhabenträger Kosten und sonstige Aufwendungen für städtebauliche Maßnahmen übernimmt, die dem Bezirksamt als Voraussetzung oder als Folge der Bauvorhaben entstehen.
Formate:
pdf
- Infrastruktur, Bauen & Wohnen
- Transport & Verkehr
- Wirtschaft & Arbeit
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