Dokument
01.09.2014
Zum 1. Januar 2003 trat eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern in Kraft, die den gemeinsamen Betrieb und die gemeinsame Entwicklung und Pflege des Metainformationssystems Umwelt-Datenkatalog UDK und des Umweltinformationsnetzes Deutschland GEIN regelt (Verwaltungsvereinbarung UDK/GEIN). Diese löst eine frühere Verwaltungsvereinbarung zum UDK ab.
Ziel der Verwaltungsvereinbarung ist es, umfassende Informationen über die Umwelt verfügbar zu machen und das stark anwachsende, dezentrale Angebot an Umweltinformationen der öffentlichen Verwaltung im Internet unter einem gemeinsamen Dach, dem Umweltportal Deutschland, anzubieten. Grundlage sind die Anforderungen aus dem Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (Århus-Konvention), der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen und den Umweltinformationsgesetzen (UIG) des Bundes und der Länder.
Formate:
pdf
- Umwelt & Klima
- Verwaltung, Haushalt & Steuern
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