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Reparieren statt Wegwerfen – Repair-Cafés und Reparaturinitiativen in Eimsbüttel stärken

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Künstliche Intelligenz für Unternehmen erlebbar machen – Beratungs- und Probierangebote vorstellen

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Änderungsantrag zur Drucksache 22-2498: Anpassung des Vergabeverfahrens der bezirklichen Sondermittel Eimsbüttel

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Das Gute bewahren – dem Neuen aufgeschlossen sein: Zukunft des Isemarktes behutsam gestalten

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Der Bauschutzbereich gem. § 12 LuftVG stellt den Bereich dar, in dessen Bereich in der Umgebung eines Flughafens für die Errichtung von permanentem (Bauwerken, Masten etc.) bzw. temporären (Kräne) eine Genehmigung durch die Luftfahrtbehörde einzuholen ist.

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Diverse Mehrbedarfe aufgrund unterschiedlicher Gründe; Senkung der globalen Minderkosten; Einzelplan 2 Behörde für Justiz und Verbraucherschutz: Mehrbedarf aufgrund u. a. steigende Anzahl und Umfang der Verfahren bei der Staatsanwaltschaft; Einzelplan 3.1 Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung: Mehrbedarf aufgrund u. a. höhere Fallzahlen bei den Erziehungshilfen und bei der Eingliederungshilfe-Leistungen in der Kindertagesbetreuung sowie Steigerung der Personalkosten in den schulischen Produktgruppen; Einzelplan 4 Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration: Mehrbedarfe aufgrund u. a. höherer Gesamtkosten für Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), höherer Fallzahlen bei den Leistungen nach dem SGB II, erhöhte Anzahl an Leistungsberechtigte bei Hilfen zur Gesundheit und beim Sozialrabatt für das Deutschlandticket, Steigerung der Inanspruchnahme von Bildung- und Teilhabe-Leistungen, steigende Kosten für die Wohnungslosenhilfe und öffentlich-rechtliche Unterbringung, eines neuen Tarifabschlusses mit den Leistungserbringern in der Eingliederungshilfe, Mehrkosten bei den Leistungen der Sozialen Entschädigung, Mehrkosten im Bereich Sucht, Gesundheitsförderung und Gesundheitsprävention, im Bereich Senioren und Pflege sowie im Bereich Maßregelvollzug; Einzelplan 8.1 Behörde für Inneres und Sport: Mehrbedarf aufgrund u. a. Mehrkosten bei der Flüchtlingsunterbringung; Reduzierung der Bedarfe im Einzelplan 6.1. Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen sowie im Einzelplan 7.1 Behörde für Verkehr und Mobilitätswende; Anlagen: Änderungen des Haushaltsplans 2025/2026 und Änderung des Haushaltsbeschlusses 2025/2026

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Upload eines in Oktagon erstellten Bescheids

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Den Fortbestand des Stadtteilhauses Horner Freiheit sichern (Antrag der SPD-Fraktion, GRÜNE-Fraktion und FDP-Gruppe)

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Ersatztischtennisplatte für das Haus der Jugend Rothenburgsort (Antrag der SPD-Fraktion, GRÜNE-Fraktion und FDP-Gruppe)

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Das kleine Hoftheater im Hamburger Osten erhalten - Bezirkliche Co-Finanzierung ermöglichen (Antrag der SPD-Fraktion, GRÜNE-Fraktion und FDP-Gruppe)

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Förderung investiver Maßnahmen für ein Jugend- und Kulturzentrum am Versmannkai 16 in der HafenCity (Antrag der SPD-Fraktion, GRÜNE-Fraktion und FDP-Gruppe)

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Professionelle Medientechnik für die neue Aula der Stadtteilschule Finkenwerder ermöglichen (Antrag der SPD-Fraktion, GRÜNE-Fraktion und FDP-Gruppe)

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Aufstellung von Verhaltens- und Informationsschildern (Kein Grillen, kein Rauchen, kein Alkohol) am Spielplatz im Sola Bona Park

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Haushalt 2027/2028 - Spezifikation der Rahmenzuweisungen Rahmenzuweisung Seniorenarbeit 3-21502020-100002

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Lärmtechnische Untersuchung zum Erschließungsbebauungsplan für den Fern- und Regionalbahnhof Hamburg-Altona

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Gutachten Repräsentativuntersuchung zur Überprüfung der Anwendungsvoraussetzungen der Sozialen Erhaltungsverordnung nach § 172 BauGB (Zwischenkontrolle) in den Gebieten Nördliche Neustadt, Altona-Nord, Bahrenfeld-Süd, Ottensen, Eimsbüttel / Hoheluft-West / Stellingen-Süd und Eilbek

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Schutz von Beschäftigten des Bezirksamtes Altona vor Gewalt im Dienst – Umsetzung der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers Kleine Anfrage von Katarina Blume (FDP-Fraktion)

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Datensatz 17.09.2026

Landschaftsprogramm Hamburg

Bezugsmaßstab für die Darstellungen des Landschaftsprogramms: 1:20.000 Aktualität des Datenbestandes: Landschaftsprogramm Hamburg in der Fassung vom Juli 1997, einschließlich der 1.-173. Änderung, der 1.- 32. Berichtigung und aktualisierter Anpassungen - Stand 03/2026 - einschließlich der Anpassungen aufgrund des Konturenabgleichs (Bau-/Freiflächen) mit dem Flächennutzungsplan im September 2014 - Das Landschaftsprogramm mit der Karte Arten- und Biotopschutz legt die Ziele und Grundsätze von Naturschutz und Landschaftspflege für Hamburg fest. Es wurde am 12.6.1997 durch die Bürgerschaft beschlossen. Rechtliche Grundlage sind das Bundesnaturschutzgesetz und das Hamburgische Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes. Mit dem Landschaftsprogramm werden bedeutsame Landschaftsbestandteile, wertvolle Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensräume gesichert und die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft erhalten. Mit dem Schutz der Hamburger Kulturlandschaften, der natürlichen Ressourcen Boden, Wasser und Luft sowie der Sicherung von Freiräumen soll die Lebensqualität der Bewohner erhalten oder verbessert werden. Auch Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, die Versorgung mit Grünflächen und die Qualität von Grünflächen sind wichtige Themen im Landschaftsprogramm. Das Landschaftsprogramm ist neben dem Flächennutzungsplan maßgebliches Steuerungsinstrument für bodennutzungsrelevante gesamthamburgische Belange. Für die Politik und die Verwaltung ist das Landschaftsprogramm bindend. Seine Ziele und Inhalte sind in der gesamtstädtischen Entwicklungsplanung zu berücksichtigen. Bürger/innen können aus dem Landschaftsprogramm jedoch keinen Rechtsanspruch ableiten. Die Inhalte des Landschaftsprogramms werden für drei Themenschwerpunkte entwickelt und dargestellt: Erholung/Landschaftsbild - Stadtklima/Naturhaushalt und Arten- und Biotopschutz (i. d. Karte Arten- und Biotopschutz des Landschaftsprogramms). Für die Schutzgebietsinformationen werden die Originalquellen aus dem Datensatz „Arten- und Biotopschutz - AuBS (ehem. APRO)“ herangezogen. Weitere Informationen zu diesen Daten entnehmen Sie bitte der entsprechenden Datensatzbeschreibung. Die flächenbezogenen Planungsinhalte des Landschaftsprogramms werden in unterschiedlichen Planungskategorien, sog. 'Milieus' dargestellt. Das Milieu ist die zentrale flächenbezogene Planungskategorie, es umfasst Nutzung, Struktur und Entwicklungsziel der jeweiligen Flächeneinheit. Für jedes Milieu gibt es besondere Entwicklungsziele. In einer zweiten Darstellungsebene, den sog. 'Milieuübergreifenden Funktionen' werden Zielvorgaben aus den o.g. Themenschwerpunkten des Landschaftsprogramms dargestellt, die sich nicht in die Milieuebene integrieren lassen. Das Landschaftsprogramm kann durch formale Änderungsverfahren, über die die Bürgerschaft beschließt, geändert oder aktualisiert werden. Die Darstellung der Inhalte des Landschaftsprogramms erfolgt stets unter Beachtung der Planungsziele des Flächennutzungsplans. Das Landschaftsprogramm besteht aus einem Plan im Maßstab 1:20.000 (6 Blätter) und einem ausführlichen Erläuterungsbericht. Letzter Neudruck des Landschaftsprogramms im Maßstab 1:50.000 sowie 1:20.000 (6 Blätter) - April 2013 Hinweise: Die Geodaten werden als WMS-Darstellungsdienst und als WFS-Downloaddienst bereitgestellt. Download der Gesamtdatei z. Zt. nur als gml Datei möglich.

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Die Karte "Landschaftsprogramm Hamburg / Freiraumverbund" ist Bestandteil des Landschaftsprogramms. Hinweis: Das "Freiraumverbundsystem des Landschaftsprogramms" wird aus dem Datenbestand des aktuellen Landschaftsprogramms abgeleitet. Die Abgrenzungen von Landschaftsachsen, Grünen Ringen und weiteren Elementen des Freiraumverbundes entsprechen somit der Darstellung im Landschaftsprogramm. Eine Aktualisierung erfolgt einmal im Quartal. Die Karte beschreibt die wesentlichen Entwicklungsziele des Freiraumverbundes für die Stadt-Landschaft Hamburgs: Ein grünes Netz aus Landschaftsachsen, 2 Grünen Ringen, breiteren Grünzügen und schmaleren Grünverbindungen, die Parkanlagen, Spiel- und Sportflächen, Kleingartenanlagen und Friedhöfe verknüpfen. So soll es möglich sein, sich ungestört vom Straßenverkehr auf Fuß- und Radwegen im Grünen innerhalb der Stadt und bis in die freie Landschaft am Rande der Stadt zu bewegen. Der genaue Verlauf und die Abgrenzung des 2. Grünen Ringes wurden erst nach Verabschiedung des Landschafts-programms als Thematischer Entwicklungsplan erarbeitet. Der 2. Grüne Ring verläuft in etwa 8 - 10 km Entfernung vom Hamburger Rathaus in einer Länge von ca. 90 km zwischen innerer und äußerer Stadt. Er umfasst Grün- und Freiflächen der unterschiedlichsten Arten: öffentliche Grünflächen, wie Parks, Kleingartenparks, Wald sowie landwirtschaftlich geprägte Kulturlandschaften der Marsch. Die Landschaftsachsen sind weiträumig zusammenhängende Grün- und Freiflächen, die sich zwischen den Siedlungs-räumen vom Umland bis in den Stadtkern erstrecken. Ihre Lage ist vor allem bestimmt durch die noch erhaltenen naturräumlichen Strukturen Hamburgs: Die Gewässerläufe mit begleitenden Grünzügen, (z.B. Elbe-Achse, Alster-Achse, Wandse-Achse), die Feldmarken mit Acker- und Grünlandnutzung und die Wälder, (z.B. Eimsbüttel Achse, Volkspark Achse), die Marschengebiete mit Gemüse- und Blumenkulturen in der Elbmarschen-Achse, das Obstanbaugebiet in der Süderelbe-/Moorgürtel-Achse. Am Stadtrand bestehen die Landschaftsachsen aus großflächigen landwirtschaftlichen Gebieten, Wäldern und Naturschutzgebieten, die als städtische Naherholungsgebiete von großer Bedeutung sind. An die weiträumigen Landschaften am Stadtrand schließen sich Grünzüge an, die aus Parkanlagen, Kleingärten, Friedhöfen und Sportflächen bestehen. Je weiter sich die Landschaftsachsen in die dicht bebaute Stadt hineinziehen, desto schmaler und lückenhafter werden sie. Wichtiges Planungsziel ist daher, die noch vorhandenen Lücken in den Landschaftsachsen zu schließen Die Daten werden als WMS-Darstellungsdienst und als WFS-Downloaddienst bereitgestellt. Hinweis: Download z.Zt. nur als gml Datei möglich

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Unterstützung Aufbau "Die Düse" Nachbarschaftstreff (Antrag der GRÜNE-Fraktion, SPD-Fraktion und FDP-Gruppe)

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