Das BMF-Schreiben nennt die ab dem 01. Januar 2025 anzusetzenden Sachbezugswerte für Mahlzeiten, die der Arbeitgeber ohne Entgelt oder verbilligt seinen Arbeitnehmern überlässt
Aufnahme von Teilen der Straßen Rungwisch, Duvenacker und Oortskamp in das
Wegereinigungsverzeichnis im Rahmen der Wegereinigungsverordnung WegeReinV
Drs. 22-0303, Beschluss der BV vom 17.10.2024
Der Erlass erläutert, wie der Arbeitslohn zu berechnen ist, wenn der Arbeitgeber (Luftfahrtunternehmen) seinen Arbeitnehmern Flüge unentgeltlich oder verbilligt gewährt. Grundlage ist das entsprechende BMF-Schreiben vom 16. Dezember 2024.