In dieser Rechtsexpertise untersucht die Verfasser*in exemplarisch die notwendigen Anpassungen im Landesrecht der Freien und Hansestadt Hamburg im Zusammenhang mit der Aufnahme eines dritten positiven Geschlechtseintrags im Personenstandsrecht durch Beschluss des BVerfG vom 10.10.2017 (1 BvR 2019/16). In ausgewählten Rechts- und Lebensbereichen werden die gesetzlichen Grundlagen und die Herausforderungen bei der Auslegung im Lichte der BVerfG- Entscheidung beschrieben. Ferner werden Empfehlungen und Anregungen zur Umsetzung gegeben.
Die Bestandsaufnahme / Standortanalyse wird im weiteren Verlauf fortgeschrieben und ersetzt, wenn sich im Planungsprozess Anpassungen oder Ergänzungen ergeben.
Der Bezirk Eimsbüttel plant die Umgestaltung der Lindenallee. Der Bereich erstreckt sich von der Margaretenstraße bis zur Fruchtallee unter zusätzlicher Berücksichtigung der Querungsmöglichkeiten an der Amandastraße auf Höhe des Lindenparks. Der Ingenieurvertrag beinhaltet die Leistungsphasen 1 bis 3 der Planung und deckt damit die Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung der Verkehrs- und Freianlagen ab. Der erste Nachtrag beinhaltet eine Erweiterung des Baumgutachtens.