Niederschrift des Senatsbeschlusses zur Fortschreibung des Hamburger Masterplans Industrie; der Masterplan Industrie selbst ist online verfügbar unter https://www.hamburg.de/bwi/masterplan-industrie/
Die behandelte Drucksache stellt die inhaltliche Grundlage für die Gemeinsame Kabinettssitzung am 28.09.2021 dar. Der Kerntext der Drucksache(Beschlussvorschläge) wurde textgleich durch den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg und die Landesregierung Schleswig-Holstein beschlossen.
CO2- und Luftschadstoffemissionen werden maßgeblich durch den Einsatz von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben reduziert. Allerdings bieten sich gerade im Bereich der urbanen Logistik weitere Lösungen jenseits technischer Antriebskonzepte an, um den Verkehrsfluss, die Situation des Verkehrs im städtischen Bereich insgesamt und die Aufenthaltsqualität zu verbessern. Dafür müssen Konzepte entwickelt werden, mit denen die Verkehre effizienter und mit angepassten Fahrzeuggrößen abgewickelt werden können. Hauptgegenstand des vorliegenden Drucksachenentwurfes ist der Verkehr, der im Rahmen des urbanen Güterverkehrs auf der Letzten Meile auf die Kurier-, Express- und Paketdienstleistungen (KEP) zurückzuführen ist.
Für die Binnenschiffer ist die Nutzung des Schiffsidentifikationssystems AIS und der Inland ECDIS-Geräte (ECDIS - Electronic Chart Display and Information System) im Hamburger Hafen nunmehr verpflichtend.
Gleichzeitig sollen die An- und Abmeldevorgänge in der Binnenschifffahrt zukünftig möglichst elektronisch erfolgen.
Daneben sind in dieser Verordnung Bestimmungen des Ballastwasser-Übereinkommens landesrechtlich umgesetzt worden.
Schließlich wurde das „Stand-up-Paddling“ im Hamburger Hafen verboten. In Nebengebieten des Hamburger Hafens ist das noch erlaubt.
Mit der Änderung des Hafenverkehrs- und Schifffahrtsgesetzes ist eine Ermäch-tigungsgrundlage für die landesrechtliche Umsetzung des internationalen Ballastwasser-Übereinkommens geschaffen worden und zwar durch die Erweiterung einer Verordnungsermächtigungen im Hafenverkehrs- und Schifffahrtsgesetz.
Um Verstöße der Schifffahrt wirksam sanktionieren zu können, ist eine Geldbuße von bis zu 5.000 Euro möglich.