Vereinbarung zur Zusammenarbeit und zur Übernahme von Planungs-, Gutachter- und Maßnahmekosten im Zusammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren "Schnelsen 97" zwischen dem Bezirksamt Eimsbüttel und dem Sondervermögen Schulimmobilien
Die mit diesem Vertrag vergebene Gutachtenerstellung soll eine aktuelle Wohngebäudetypologie für Hamburg zum Ziel haben. Hierzu ist der Ist-Zustand der Gebäude in Hamburg empirisch zu ermitteln.
Es handelt sich um den 6. Nachtrag zur Vereinbarung zur weiteren Entwicklung und Projektneuordnung des südlichen Überseequartiers. Wesentliche Regelungsinhalte sind Konkretisierungen zu bau- und nutzungsbezogenen Regelungen aus dem Ursprungsvertrag (Abschluss der Planung sowie Plausibilisierung von Mehrkosten des Kreuzfahrtterminals, Mehrkosten durch Bodenkontamination, Aussichtsplattform, div. Planungsthemen).
Mit der Fortschreibung des Hamburger Klimaplans in 2019 werden Ziele zur CO2-Einsparung definiert. Hohe Einsparziele sind auch für den Sektor Private Haushalte (PHH), zu dem auch die Wohngebäude zu rechnen sind, zu erbringen. In einem Transformationspfad Wärmewende/Gebäudeeffizienz werden verschiedene Maßnahmen zur Zielerreichung benannt. Dazu gehört auch eine umsetzungsorientierte Machbarkeitsstudie, um genauere Kenntnisse über den Hamburger Wohnungsbestand und seine Möglichkeiten und Potenziale zu erhalten. Dies soll die Machbarkeitsstudie leisten.
Ingenieurvertrag über die Leistungsphasen 1-3 im Rahmen der Maßnahme "Veloroute 2 - Sillemstraße zwischen Hellkamp und Sartoriusstraße" zur Umsetzung des Bündnisses für den Radverkehr
Gegenstand des Städtebaulichen Vertrags sind Regelungen für ein Bauvorhaben am Eidelstedter Platz/Eidelstedter Dorfstraße. Diese Regelungen betreffen u.a. die Herstellung eines öffentlich begehbaren Fußwegs sowie die Gewährleistung spezifischer Mobilitätsangebote um den zukünftigen Bewohnern den Verzicht auf das eigene Auto zu erleichtern. Zur Sicherung der Errichtung des öffentlich geförderten Wohnraums wird ein gesonderter Vertrag zwischen dem Bezirksamt Eimsbüttel – Fachamt Bauprüfung und dem Bauträger geschlossen. Die Flächenübertragungen im Bereich Eidelstedter Dorfstraße und am Eidelstedter Platz sind ebenfalls Gegenstand eines gesonderten Vertrags.
Von Mitte Mai bis Mitte Juli 2022 wird im Auftrag der Stabstelle Klimaschutz vom
Bezirksamt Hamburg Wandsbek im alten Volksdorfer Ortskern die zeitlich begrenzte" Flaniermeile Volksdorf " eingerichtet.
Dieses Dokument beinhaltet die Vergabeuntelagen zum Projekt.
Den Bebauungsplan Rahlstedt 131 begleitend wurde am 21.06.2018 ein städtebaulicher Vertrag nach § 11 Baugesetzbuch zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und der Victoria Park GmbH & Co. KG geschlossen. Dieser Vertrag wurde mit der Vereinbarung über die Ergänzung des städtebaulichen Vertrages vom 03.07.2019 um drei Anlagen ergänzt.
nach Zuschlagerteilung gezeichneter Vertrag zwischen der FHH, vertreten durch die Behörde für Umwelt und Energie und der ZEBAU Planungs- und Beratungs- gGmbH über die Erbringung niedrigschwelliger, gebäudebezogener Energieberatungsleistungen einschließlich der Anlagen Leistungsverzeichnis, Angebot und Preisblatt.
VOB-Zuschläge Kooperation Erneuerung Jüthornstraße und Rodigallee zw. Bovestraße und Holstenhofweg an die ARGE Ern. Jüthornstraße u. Rodigallee c/o KEMNA BAU Andreae GmbH & Co. KG
Abschluss eines Vertrage über die Verkehrstechnische Beratung sowie die Fortschreibung und Überwachung des Verkehrskonzeptes betreffend "BW 32 A + B Berlinertordammbrücke - Grundinstandsetzung (Ersatzneubau)"
Die Investorin ist Eigentümerin des Flurstücks 1952 der Gemarkung Barmbek (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 427). Auf Grundlage des Bebauungsplans Barmbek-Nord 41 soll der westliche Teil dieses Flurstücks im Rahmen einer Neubebauung umstrukturiert werden.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Winterhude 72 wurde durch den Aufstellungsbeschluss N 1/22 vom 05.04.2022 eingeleitet. Mit diesem Vertrag soll gemäß § 12 BauGB ergänzend die Umsetzung der städtebaulichen Zielsetzungen, die nicht Regelungsgegenstand des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sind, sowie die Durchführungsverpflichtung der Vorhabenträgerin geregelt werden. Dieser Vertrag ist eine Voraussetzung im Sinne der §§ 30 und 33 BauGB.
Aufhebungsvereinbarung zum Rahmenvertrag zur Wärmeversorgung für einen Teilbereich des Quartiers Fischbeker Reethen in Hamburg Neugraben-Fischbek vom 11. Dezember 2019
Städtebaulicher Vertrag vom 16.03.2023 zur Regelung zusätzlicher Anforderungen und Verpflichtungen für das Wohnungsbauprojekt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Blankenese 52