Die Erhöhung der Grundwasserentnahmegebühr soll den Anreiz zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser vor dem Hintergrund der prognostizierten Klimaveränderungen verstärken.
Zwölftes Gesetz zur Änderung des Grundwassergebührengesetzes vom 26.06.1989 (HmbGVBl. S. 115), zuletzt geändert am 19.12.2024 (HmbGVBl. S. 722); Änderung § 1 Absatz 3 Satz 1 Gebührenanhebung um drei Prozent für die Förderung aus oberflächennahen Grundwasserleitern und für die Förderung aus tieferen Grundwasserleitern
Geotechnischer Bericht zum Bebauungsplan Kirchwerder 34. Ergebnisse der geotechnischen Untersuchungen zur Versickerungsfähigkeit und Gründungsempfehlung für Verkehrsflächen