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175 Suchergebnisse für "*"

Datensatz 10.11.2025

Naturschutzgebiete in Hamburg

Die Schutzgebietsgrenzen der Naturschutzgebiete (NSG) in Hamburg werden als Vektorkoordinaten gemäß Koordinatensystem EPSG 25832: ETRS89 / UTM Zone 32N bereitgestellt. Sie ergeben sich aus den nach NSG-Verordnungen gültigen Gebietsgrenzen. Die NSG werden in Hamburg nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 HmbBNatSchAG in Verbindung mit § 22 BNatSchG per Senatsbeschluss mit einer Rechtsverordnung ausgewiesen; die Voraussetzungen zur Unterschutzstellung ergeben sich aus § 23 BNatSchG. Hamburg liegt bei der Ausweisung von Naturschutzgebieten bundesweit vorn. Über 9% seiner Landesfläche sind derzeit Naturschutzgebiete (NSG), ein Wert, den kein anderes Bundesland auch nur annähernd erreicht. Naturschutzgebiete sind neben dem Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer die am strengsten geschützten Naturflächen in Hamburg. Hier haben die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege weitest gehenden, nach Möglichkeit sogar absoluten Vorrang vor allen anderen Nutzungsansprüchen.

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Die Schutzgebietsgrenzen der Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete) werden als Vektorkoordinaten gemäß Koordinatensystem EPSG 25832: ETRS89 / UTM Zone 32N bereitgestellt. Es handelt sich um die Gebiete im Sinne der EU-Richtlinie 92/43/EWG ("FFH-Richtlinie") in Hamburg. Die Unterschutzstellung erfolgt anhand Anhang III der Richtlinie und damit nach EU-weit einheitlichen Standards. Die nationale Unterschutzstellung wird in §§ 31 und 32 BNatSchG geregelt, der Schutz ergibt sich aus § 33 BNatSchG. Die FFH-Gebiete werden auch als "Besondere Erhaltungsgebiete" (BEG) bzw. gebräuchlicher als "Special Areas of Conservation" (SAC) bezeichnet. Die FFH-Gebiete bilden zusammen mit den Vogelschutzgebieten das europäische Schutzgebietssystem "Natura 2000". Es wird dann auch von "Gebieten gemeinschaftlicher Bedeutung" (GGB) gesprochen.

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Karte zur geothermischen Wärmeentzugsleistung bis 100 m (in W/m) Alle im Geologischen Landesamt vorhandenen Bohrungen, die eine Tiefe von mindestens 40 m aufweisen sind mit den Werten der geothermischen Entzugsleistung (nach VDI 4640) ausgewertet worden. Aus diesen Punkt-Informationen wurden Flächenkarten der möglichen Wärmeentzugsleistung in Hamburg entwickelt.

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Karte zur geothermischen Wärmeentzugsleistung bis 60 m (in W/m) Alle im Geologischen Landesamt vorhandenen Bohrungen, die eine Tiefe von mindestens 40 m aufweisen sind mit den Werten der geothermischen Entzugsleistung (nach VDI 4640) ausgewertet worden. Aus diesen Punkt-Informationen wurden Flächenkarten der möglichen Wärmeentzugsleistung in Hamburg entwickelt.

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Karte zur geothermischen Wärmeentzugsleistung bis 80 m (in W/m) Alle im Geologischen Landesamt vorhandenen Bohrungen, die eine Tiefe von mindestens 40 m aufweisen sind mit den Werten der geothermischen Entzugsleistung (nach VDI 4640) ausgewertet worden. Aus diesen Punkt-Informationen wurden Flächenkarten der möglichen Wärmeentzugsleistung in Hamburg entwickelt.

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Karte zur geothermischen Wärmeentzugsleistung bis 40 m (in W/m) Alle im Geologischen Landesamt vorhandenen Bohrungen, die eine Tiefe von mindestens 40 m aufweisen sind mit den Werten der geothermischen Entzugsleistung (nach VDI 4640) ausgewertet worden. Aus diesen Punkt-Informationen wurden Flächenkarten der möglichen Wärmeentzugsleistung in Hamburg entwickelt.

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Datensatz 04.11.2025

Spielplätze Hamburg

Eine Auswahl an beliebten Spielplätzen in Hamburg. Einige der ausgewählten Spielplätze sind mit einem Link auf eine Hintergrundseite auf www.hamburg.de verknüpft, auf der der jeweilige Spielplatz ausführlich beschrieben und mit Fotos dargestellt wird. Hinweis: Im Datensatz verlinkte Fotos unterliegen nicht der Veröffentlichungspflicht nach Hamburgischem Transparenzgesetz und sind nicht Teil der freien Lizenz. Weitere Informationen: www.hamburg.de/go/spielplaetze

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Die Karte "Gebiete mit Wärmenetz" zeigt in welchen Gebietseinheiten der kommunalen Wärmeplanung mindestens ein Gebäude über ein Wärmenetz versorgt wird und welches Unternehmen das jeweilige Wärmenetz betreibt. In den Daten sind zudem ein Kontakt zum Unternehmen und weitere Informationen zu den Wärmenetzen, wie beispielsweise die Netzlänge, die Anzahl der Anschlüsse oder CO2-Faktoren hinterlegt. Die Wärmenetzdaten werden regelmäßig (mindestens ein mal im Jahr) aktualisiert. Die Vollständigkeit der Daten variiert abhängig von den zur Verfügung gestellten Daten und der Zustimmung der Unternehmen zur Veröffentlichung.

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Die Stadt Hamburg (Behörde für Umwelt und Energie) begleitet, unterstützt und fördert energetische Quartierskonzepte, die Maßnahmen zur Steigerung der Gesamtenergieeffizienz in einem Quartier beleuchten und zur Umsetzungsreife voranbringen. Ziele sind u.a. das Voranbringen von energetischen Sanierungsmaßnahmen von Gebäuden, die Erschließung von erneuerbaren Energiequellen und Abwärmequellen, das Erzielen von Kosteneinspareffekten durch Beteiligung mehrerer Akteure und die Anregung mehrerer Gebäudeeigentümer in einem Quartier zur gemeinsamen Durchführung energetischer Maßnahmen. Das KfW-Programm "Energetische Stadtsanierung" fördert vertieft integrierte Quartierskonzepte. In diesen Quartierskonzepten werden neben den energetischen Aspekten auch alle anderen relevanten städtebaulichen, denkmalpflegerischen, baukulturellen, wohnungswirtschaftlichen und sozialen Aspekte betrachtet. Damit soll eine detaillierte Prüfung von technischen und wirtschaftlichen Energieeinsparpotenzialen im Quartier vollzogen werden, um auf dieser Basis konkrete Maßnahmen für eine kurz-, mittel- und langfristige CO2-Emissionsreduktion zu identifizieren. Zusätzlich zu den Bundesmitteln der KfW fördert die Behörde für Umwelt und Energie die Erstellung von Quartierskonzepten mit Landesmitteln, sofern bestimmte Anforderungen erfüllt werden. Die Karte zeigt Quartiere in Hamburg, die im Zuge dieser Programme umgesetzt werden bzw. umgesetzt wurden und gibt Information zum Projektstand. Detaillierte Informationen zu diesem Datensatz können Sie dem Wärmekataster-Handbuch entnehmen.

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Die Karte zeigt eine hypothetische, rein rechnerisch ermittelte, Wärmeliniendichte in der Freien und Hansestadt Hamburg; unabhängig davon, ob schon ein Wärmenetz vorhanden ist oder nicht. Bei der Erstellung wurde jedes Gebäude fiktiv mit einem naheliegenden Straßenabschnitt verbunden und die Wärmeliniendichte berechnet. Diese ergibt sich aus "der Summe der Wärmebedarfe der angeschlossenen Gebäude", geteilt durch "der dazu notwendigen Leitungslänge". Als Wärmebedarfe liegen rechnerisch ermittelte Bedarfe (nach IWU-Typologie und VDI 3807, unsaniert) der Gebäude zu Grunde, die mit witterungsbereinigten mittleren Verbräuche Hamburger Gebäude kalibriert wurden.

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Der Datensatz „Stromverbrauch“ des Wärmekatasters stellt den realen Stromverbrauch des Hamburger Gebäudebestands in aggregierter und damit anonymisierter Form dar. Die Daten werden von Stromnetz Hamburg aggregiert zur Verfügung gestellt. Detaillierte Informationen können Sie dem Wärmekataster Handbuch entnehmen.

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Dieser Datensatz enthält die Hundeauslaufzonen für Hunde gemäß § 8 Absatz 3 Hamburger Hundegesetz in der Hansestadt Hamburg. Bei den Hundeauslaufzonen handelt es sich um besonders gekennzeichnete Flächen, auf denen die Hunde (mit Ausnahme der gefährlichen Hunde) im Sinne des hamburgischen Hundegesetzes nach Paragraf 8 Absatz 3 unangeleint umherlaufen können. Hundeauslaufzonen können sowohl in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen als auch außerhalb solcher Anlagen eingerichtet sein.

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Dieser Datensatz enthält die Freilaufmöglichkeiten für geprüfte Hunde nur auf Wegen, Pfaden und Rasenflächen in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen gemäß § 9 Absatz 3 Hamburger Hundegesetz in der Hansestadt Hamburg. Diese Freilaufmöglichkeit besteht für Hunde, die die Gehorsamsprüfung erfolgreich bestanden haben und demnach von der allgemeinen Anleinpflicht befreit sind. Nach der Befreiung dürfen die Hunde überall dort, wo keine „besonderen“ Anleinpflichten und keine Mitnahmeverbote gelten, unangeleint mitgeführt werden. Dies sind neben Straßen, Wegen und Verkehrsflächen - die für diese Hunde automatisch freigegeben sind - zusätzlich bestimmte Wege, Pfade und Rasenflächen in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen. Die Bezirksämter haben diese Bereiche ausgewiesen, damit sie als weiteres Angebot von Hundehalter*innen genutzt werden können

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Dieser Datensatz bildet die ausgewerteten Solarpotenzialflächen ab. Diese Daten sind hinsichtlich ihrer Eignung für Photovoltaikanlagen klassifiziert und werden gemäß der Eignungsklasse farbig differenziert dargestellt. Die Klassifizierung wird in der Legende erläutert. Datengrundlage: Frühjahrsbefliegung 2022 Beschreibung der Attributtabelle: Layer "Gebäude" - Gebäude_ID: Eindeutige ID je Gebäude - Eignung_PV: Gesamteignungskategorie Photovoltaik der bestgeeigneten Dachseiten des Gebäudes - Eignung_ST: Durchschnittliche Gesamteignungskategorie Solarthermie der geeigneten Dachseiten des Gebäudes - Leistung: Insgesamt auf allen geeigneten Dachseiten des Gebäudes installierbare Leistung in kWp - Fläche_PV: Dachfläche in Quadratmetern, die sich für die Installation einer Photovoltaikanlage eignet (m²) - Anzahl_Module - Kalkulation_PV: Verlinkung zum Wirtschaftlichkeitsrechner (Photovoltaik) - Kalkulation_ST: Verlinkung zum Wirtschaftlichkeitsrechner (Solarthermie) - Adresse: Adresse bestehend aus Straße, Hausnummer und Ort Layer "Dachseiten" - Fläche_Dachseite: Fläche in Quadratmeter [m²] - Ausrichtung: Ausrichtung der Dachseite in Grad [°] - Aufständerung: Gibt an, ob eine Aufständerung empfohlen wird (0 = nein / 1 = ja) - Gebäude_ID: Eindeutige ID je Gebäude - Eignung_PV: Gesamteignungskategorie Photovoltaik - Eignung_ST: Gesamteignungskategorie Solarthermie - Ertrag_kWp_ohneAufstd: Ertrag der Anlage in Kilowattstunden pro Jahr pro installiertem Kilowatt peak Leistung (kWh/kWp/a) (diesen Wert verwenden, wenn Aufständerung = 0) - Ertrag_kWp_mitAufstd: Ertrag der Anlage in Kilowattstunden pro Jahr pro installiertem Kilowatt peak Leistung (kWh/kWp/a) (diesen Wert verwenden, wenn Aufständerung = 1) - Ertrag_kWh_ohneAufstd: Gesamtertrag der Anlage in Kilowattstunden pro Jahr ohne Nutzung einer Aufständerung (diesen Wert verwenden, wenn Aufständerung = 0) - Ertrag_kWh_mitAufstd: Gesamtertrag der Anlage in Kilowattstunden pro Jahr ohne Nutzung einer Aufständerung (diesen Wert verwenden, wenn Aufständerung = 1) - Anzahl_Module - Einstrahlung_ohneAufstd: Auf diese Dachseite durchschnittlich eintreffende Einstrahlung in Prozent vom lokal maximal möglichen Wert (diesen Wert verwenden, wenn Aufständerung = 0) - Einstrahlung_mitAufstd: Auf diese Dachseite durchschnittlich eintreffende Einstrahlung in Prozent vom lokal maximal möglichen Wert (diesen Wert verwenden, wenn Aufständerung = 1) - Power: Installierbare Leistung auf der Dachseite in Kilowatt peak (kWp). Hinweis: Die Leistung kann im Wirtschaftlichkeitsrechner modulgenau berechnet wird. - Fläche_PV: Dachfläche in Quadratmetern, die sich für die Installation einer Photovoltaikanlage eignet (m²) - Fläche_ST: Dachfläche in Quadratmetern, die sich für die Installation einer solarthermischen Anlage eignet (m²) - Dach_ID: Eindeutige ID je Dachseite innerhalb eines Gebäudes - Schatten_ohneAufstd: Reduzierung der auf die Dachfläche einfallenden Einstrahlung durch Verschattung in Prozent pro Jahr (diesen Wert verwenden, wenn Aufständerung=0) - Schatten_mitAufstd: Reduzierung der auf die Dachfläche einfallenden Einstrahlung durch Verschattung in Prozent pro Jahr (diesen Wert verwenden, wenn Aufständerung=1) - Neigung: Neigung der Dachseite in Grad (°)

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Informationen über alle geführten Grünarten - Spielplätze, Parkanlagen, Allgemeines Grün, Wanderwege, Grün an Kleingärten, Kleingärten, Dauerkleingärten, Schutzgrün, Sportplätze und Friedhöfe. Wesentliche Datenfelder: Eindeutige Identifikationsnummer (IDNR), Grünart, Belegenheit, Flächengröße, Bezirk, Stadtteil, Ortsteil und Eigentum/Verwaltungsvermögen. Aktualisierungsrhythmus (quartalsweise): 01.01. / 01.04. / 01.07. / 01.10.

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Gefördert wird der Bau von Dachbegrünung auf Gebäuden im Innenstadtbereich Hamburg und Innenstadtbereich Bergedorf im Rahmen der Hamburger Gründachstrategie. Bei Maßnahmen in der Inneren Stadt sowie im Innenbereich von Bergedorf (s. Markierung auf der Karte) erhöht sich die Grundförderung im Förderprogramm der Investitions- und Förderbank um 15%.

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Der Datensatz enthält die Stammdaten der aktiven Partner der UmweltPartnerschaft Hamburg. Die UmweltPartnerschaft ist die Institution zur Förderung des freiwilligen betrieblichen Umweltschutzes in Hamburg. Aktive Partner des Netzwerkes leisten freiwillig mehr für den Umwelt- und Klimaschutz als das Gesetz ihnen vorschreibt. Gemeinsam mit den Trägern unserer Initiative unterstützen wir die Unternehmen bei der Umsetzung neuer Maßnahmen in Sachen Umweltschutz. Die Partnerkarte der UmweltPartnerschaft Hamburg (Webportal) soll zur stärkeren Vernetzung der aktiven Umweltpartner und zur Präsentation der aktiven Umweltpartner gegenüber den Hamburger Bürgern/innen dienen. Für jeden aktiven Umweltpartner wird georeferenziert dargestellt: - Name des Unternehmens - Adresse (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) - Branche/ Wirtschaftszweig Zusätzlich wird im Webportal eine Filterfunktion mit folgenden Sortierungen angeboten: - Bezirk - Wirtschaftsfeld - Wirtschaftszweig

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Die Karte Arten- und Biotopschutz (AuBS) mit ihrem dazugehörigen Erläuterungsbericht ist ein wesentlicher, verbindlicher Bestandteil des Landschaftsprogramms. Sie beschreibt flächendeckende Entwicklungsziele für alle Bereiche der Stadt und legt Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der Lebensräume einheimischer Pflanzen- und Tierarten fest. Die Karte Arten-und Biotopschutz wurde ursprünglich als Arten- und Biotopschutzprogramm (APRO) als eigenständiger Teil des Landschaftsprogramms am 12. Juni 1997 von der Bürgerschaft beschlossen. Die Basis zur Entwicklung des Programms waren die Arten- und Biotopkartierungen, die für das gesamte Stadtgebiet erhoben wurden. Fünfzehn verschiedene Kategorien mit insgesamt 39 verschiedenen Biotopentwicklungsräumen wurden auf dieser Grundlage zusammengefasst und hierzu Ziele und Maßnahmen formuliert. Heute ist es als Karte Arten-und Biotopschutz (AuBS) in das Landschaftsprogramm integriert. Zukünftig sieht das Hamburgische Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (HmbBNatSchAG § 13) vor, Aussagen des Apro zusammen mit weiteren naturschutzfachlich bedeutenden Inhalten in einer Fachkonzeption Arten- und Biotopschutz (FABio) darzustellen. Planungskartenwerk nebst Erläuterungsbericht für den Arten- und Biotopschutz in Hamburg. Das Arten- und Biotopschutzprogramm ist Teil des Landschaftsprogramms. Grundlage: Hamburgisches Naturschutzgesetz und Beschluss der Hamburgischen Bürgerschaft. Analoges Kartenwerk in den Maßstäben 1:20 000 und 1:50 000. Daten liegen digital in ArcGIS-Version 10.x vor und werden ständig gepflegt. Die Daten werden für die Öffentlichkeit als WFS-Downloaddienst und als WMS-Darstellungsdienst bereitgestellt.

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Die Karte "Landschaftsprogramm Hamburg / Freiraumverbund" ist Bestandteil des Landschaftsprogramms. Hinweis: Das "Freiraumverbundsystem des Landschaftsprogramms" wird aus dem Datenbestand des aktuellen Landschaftsprogramms abgeleitet. Die Abgrenzungen von Landschaftsachsen, Grünen Ringen und weiteren Elementen des Freiraumverbundes entsprechen somit der Darstellung im Landschaftsprogramm. Eine Aktualisierung erfolgt einmal im Quartal. Die Karte beschreibt die wesentlichen Entwicklungsziele des Freiraumverbundes für die Stadt-Landschaft Hamburgs: Ein grünes Netz aus Landschaftsachsen, 2 Grünen Ringen, breiteren Grünzügen und schmaleren Grünverbindungen, die Parkanlagen, Spiel- und Sportflächen, Kleingartenanlagen und Friedhöfe verknüpfen. So soll es möglich sein, sich ungestört vom Straßenverkehr auf Fuß- und Radwegen im Grünen innerhalb der Stadt und bis in die freie Landschaft am Rande der Stadt zu bewegen. Der genaue Verlauf und die Abgrenzung des 2. Grünen Ringes wurden erst nach Verabschiedung des Landschafts-programms als Thematischer Entwicklungsplan erarbeitet. Der 2. Grüne Ring verläuft in etwa 8 - 10 km Entfernung vom Hamburger Rathaus in einer Länge von ca. 90 km zwischen innerer und äußerer Stadt. Er umfasst Grün- und Freiflächen der unterschiedlichsten Arten: öffentliche Grünflächen, wie Parks, Kleingartenparks, Wald sowie landwirtschaftlich geprägte Kulturlandschaften der Marsch. Die Landschaftsachsen sind weiträumig zusammenhängende Grün- und Freiflächen, die sich zwischen den Siedlungs-räumen vom Umland bis in den Stadtkern erstrecken. Ihre Lage ist vor allem bestimmt durch die noch erhaltenen naturräumlichen Strukturen Hamburgs: Die Gewässerläufe mit begleitenden Grünzügen, (z.B. Elbe-Achse, Alster-Achse, Wandse-Achse), die Feldmarken mit Acker- und Grünlandnutzung und die Wälder, (z.B. Eimsbüttel Achse, Volkspark Achse), die Marschengebiete mit Gemüse- und Blumenkulturen in der Elbmarschen-Achse, das Obstanbaugebiet in der Süderelbe-/Moorgürtel-Achse. Am Stadtrand bestehen die Landschaftsachsen aus großflächigen landwirtschaftlichen Gebieten, Wäldern und Naturschutzgebieten, die als städtische Naherholungsgebiete von großer Bedeutung sind. An die weiträumigen Landschaften am Stadtrand schließen sich Grünzüge an, die aus Parkanlagen, Kleingärten, Friedhöfen und Sportflächen bestehen. Je weiter sich die Landschaftsachsen in die dicht bebaute Stadt hineinziehen, desto schmaler und lückenhafter werden sie. Wichtiges Planungsziel ist daher, die noch vorhandenen Lücken in den Landschaftsachsen zu schließen Die Daten werden als WMS-Darstellungsdienst und als WFS-Downloaddienst bereitgestellt. Hinweis: Download z.Zt. nur als gml Datei möglich

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Datensatz 08.08.2025

Landschaftsprogramm Hamburg

Bezugsmaßstab für die Darstellungen des Landschaftsprogramms: 1:20.000 Aktualität des Datenbestandes: Landschaftsprogramm Hamburg in der Fassung vom Juli 1997, einschließlich der 1.-172. Änderung, der 1.- 32. Berichtigung und aktualisierter Anpassungen - Stand 06/2025 - einschließlich der Anpassungen aufgrund des Konturenabgleichs (Bau-/Freiflächen) mit dem Flächennutzungsplan im September 2014 - Das Landschaftsprogramm mit der Karte Arten- und Biotopschutz legt die Ziele und Grundsätze von Naturschutz und Landschaftspflege für Hamburg fest. Es wurde am 12.6.1997 durch die Bürgerschaft beschlossen. Rechtliche Grundlage sind das Bundesnaturschutzgesetz und das Hamburgische Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes. Mit dem Landschaftsprogramm werden bedeutsame Landschaftsbestandteile, wertvolle Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensräume gesichert und die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft erhalten. Mit dem Schutz der Hamburger Kulturlandschaften, der natürlichen Ressourcen Boden, Wasser und Luft sowie der Sicherung von Freiräumen soll die Lebensqualität der Bewohner erhalten oder verbessert werden. Auch Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, die Versorgung mit Grünflächen und die Qualität von Grünflächen sind wichtige Themen im Landschaftsprogramm. Das Landschaftsprogramm ist neben dem Flächennutzungsplan maßgebliches Steuerungsinstrument für bodennutzungsrelevante gesamthamburgische Belange. Für die Politik und die Verwaltung ist das Landschaftsprogramm bindend. Seine Ziele und Inhalte sind in der gesamtstädtischen Entwicklungsplanung zu berücksichtigen. Bürger/innen können aus dem Landschaftsprogramm jedoch keinen Rechtsanspruch ableiten. Die Inhalte des Landschaftsprogramms werden für drei Themenschwerpunkte entwickelt und dargestellt: Erholung/Landschaftsbild - Stadtklima/Naturhaushalt und Arten- und Biotopschutz (i. d. Karte Arten- und Biotopschutz des Landschaftsprogramms). Für die Schutzgebietsinformationen werden die Originalquellen aus dem Datensatz „Arten- und Biotopschutz - AuBS (ehem. APRO)“ herangezogen. Weitere Informationen zu diesen Daten entnehmen Sie bitte der entsprechenden Datensatzbeschreibung. Die flächenbezogenen Planungsinhalte des Landschaftsprogramms werden in unterschiedlichen Planungskategorien, sog. 'Milieus' dargestellt. Das Milieu ist die zentrale flächenbezogene Planungskategorie, es umfasst Nutzung, Struktur und Entwicklungsziel der jeweiligen Flächeneinheit. Für jedes Milieu gibt es besondere Entwicklungsziele. In einer zweiten Darstellungsebene, den sog. 'Milieuübergreifenden Funktionen' werden Zielvorgaben aus den o.g. Themenschwerpunkten des Landschaftsprogramms dargestellt, die sich nicht in die Milieuebene integrieren lassen. Das Landschaftsprogramm kann durch formale Änderungsverfahren, über die die Bürgerschaft beschließt, geändert oder aktualisiert werden. Die Darstellung der Inhalte des Landschaftsprogramms erfolgt stets unter Beachtung der Planungsziele des Flächennutzungsplans. Das Landschaftsprogramm besteht aus einem Plan im Maßstab 1:20.000 (6 Blätter) und einem ausführlichen Erläuterungsbericht. Letzter Neudruck des Landschaftsprogramms im Maßstab 1:50.000 sowie 1:20.000 (6 Blätter) - April 2013 Hinweise: Die Geodaten werden als WMS-Darstellungsdienst und als WFS-Downloaddienst bereitgestellt. Download der Gesamtdatei z. Zt. nur als gml Datei möglich.

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