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Mit Erlass der Richtlinie des Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von Kommunalem Abwasser (91/271/EWG) haben die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union einheitliche Anforderungen für Maßnahmen zur Reinigung von kommunalem Abwasser festgelegt. In der Richtlinie werden Anforderungen bezüglich der Abwassereinleitungen aus kommunalen Kläranlagen, Überwachungsverfahren und der zeitliche Rahmen für den Ausbau von abwassertechnischen Anlagen gestellt. Darüber hinaus ist nach Artikel 16 alle 2 Jahre ein Lagebericht zum aktuellen Stand der Abwassersituation zu erstellen und zu veröffentlichen. Der vorliegende Lagebericht informiert über die Beseitigung von kommunalem Abwasser und die Entsorgung von Klärschlamm für den Berichtszeitraum 2021 - 2022.

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Machbarkeitsstudie zum Regenwassermanagement im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Eppendorf 3

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Schadstoffbericht gemäß Untersuchungskonzept für eine Orientierende Schadstoffuntersuchung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Eppendorf 3 (Goernestraße 11-19)

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Verschattungsgutachten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Eppendorf 3

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Tarpenbekstraße - Rosenbrook - Salomon-Heine-Weg - Eppendorfer Landstraße - Schubackstraße - westliche Grenze des Flurstücks 3277, über das Flurstück 3277, westliche Grenze des Flurstücks 3277, südliche Grenze des Flurstücks 3277 der Gemarkung Eppendorf - Erikastraße (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteile 405, 407).

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Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: West- und Nordgrenze des Flurstücks 11750, Nordgrenzen der Flurstücke 12758, 12760 und 18184, über die Flurstücke 18183 und 18190 (Kollaustraße), über das Flurstück 3247 (Niendorfer Straße), Südgrenze des Flurstücks 12410 (Langenhorst), Ostgrenzen der Flurstücke 11645 und 12135 der Gemarkung Niendorf, Nordgrenze des Flurstücks 89, über die Flurstücke 3247 und 4627 (Niendorfer Straße), Südgrenze des Flurstücks 90, über das Flurstück 90, Westgrenzen der Flurstücke 3164 sowie 5175 der Gemarkung Lokstedt, Westgrenze des Flurstücks 12410 (Langenhorst) der Gemarkung Niendorf, Westgrenze des Flurstücks 5173 und Nordgrenze des Flurstücks 4721 der Gemarkung Lokstedt.

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Nordgrenze des Flurstücks 1783, Nord- uns Westgrenze des Flurstücks 1784 über das Flurstück 5745 -Bremer Straße - der Gemarkung Harburg. Über das Flurstück 6136 - Bremer Straße - , über das Flurstück 3044 - Gottschalkring -, über das Flurstück 2684, Nordgrenze des Flurstücks 1400, Nordgrenze des Flurstücks 1399 und über das Flurstück 3045 - Bandelstraße - der Gemarkung Eißendorf, Ortsteil 710.

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Mit dem Abschlussbericht "Vorbereitende Untersuchungen nach §165 im östlichen Harburger Binnenhafen" legen die mit der Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nach § 165 Abs. 4 BauGB beauftragten Dienstleister, die ARGE VU Harburg und die ARGE Süderelbe, die Ergebnisse der Untersuchungen sowie die städtebaulich-freiraumplanerische Rahmenplanung vor. Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen wurden eigentumsrechtliche, soziale, strukturelle sowie städtebauliche Verhältnisse und Zusammenhänge des Untersuchungsbereichs umfassend analysiert und ein städtebaulich-freiraumplanerischer Rahmenplan erstellt. Es wurde geprüft, ob die rechtlichen Voraussetzungen nach § 165 Abs. 3 BauGB für die förmliche Festlegung des Untersuchungsgebiets als städtebaulicher Entwicklungsbereich erfüllt sind. Unter Ressourcen findet sich der Abschlussbericht (November 2025) sowie die im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen erstellten Gutachten.

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Das Plangebiet liegt im Stadtteil Rotherbaum im Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 312. Es wird im Norden durch die Bestandsbauten der Universität, der Sophie-Barat-Schule und des Max-Planck-Instituts, im Osten durch die Warburgstraße, im Süden durch die Straße Alsterterrasse sowie im Westen durch die Neue Rabenstraße mit der anliegenden Moorweide begrenzt.

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Die Karte "Gebiete mit Wärmenetz" zeigt in welchen Gebietseinheiten der kommunalen Wärmeplanung mindestens ein Gebäude über ein Wärmenetz versorgt wird und welches Unternehmen das jeweilige Wärmenetz betreibt. In den Daten sind zudem ein Kontakt zum Unternehmen und weitere Informationen zu den Wärmenetzen, wie beispielsweise die Netzlänge, die Anzahl der Anschlüsse oder CO2-Faktoren hinterlegt. Die Wärmenetzdaten werden regelmäßig (mindestens ein mal im Jahr) aktualisiert. Die Vollständigkeit der Daten variiert abhängig von den zur Verfügung gestellten Daten und der Zustimmung der Unternehmen zur Veröffentlichung.

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Datensatz 22.11.2025

Biotopkataster Hamburg

Daten und Karten zu Lebensräumen von Pflanzen und Tieren unter besonderer Berücksichtigung der gesetzlich geschützten Biotope. Grundlage für die Datenerfassung der Biotope/Lebensräume von Hamburg sind die "Kartieranleitung und Biotoptypenschlüssel für die Biotopkartierung Hamburg" sowie die "Biotopbewertung für die Biotopkartierung Hamburg". Beide sind als Downloaddatei im PDF-Format unter https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bukea/themen/naturschutz/biotopschutz/biotopkartierung-171632 zu finden. Auf dieser Seite wird die Biotopkartierung auch kurz erläutert. Trotz Plausibilitätsprüfungen kann keine Gewähr auf Vollständigkeit oder Richtigkeit der Daten gegeben werden. Für den Vollzug des gesetzlichen Biotopschutz ist immer der Ist-Zustand eines Biotops in der Natur entscheidend. WMS-Kartendienste: Die diesen Daten zugrundeliegenden Datensätze sind abgeleitet aus einer Modellierung, die zu einer flächendeckenden Abbildung als überlagerungsfreie Ebene führt. Dazu wurden die Daten der Gesamtdatenbank des Biotopkatasters Hamburg verwendet, die die Jahrgänge 2014 bis 2022 vollständig wiedergeben. Downloadbereich: Außerdem wird eine GML-Datei mit erweiterter Attributtabelle aller Jahrgänge zur Verfügung gestellt, die die geografischen Daten der Biotope sowie deren wesentlichen beschreibenden Daten, mit Ausnahme der Pflanzenartenlisten, zu den einzelnen Biotopen beinhalten. Die GML-Dateien können in geografische Informationssysteme (GIS) eingebunden werden. Die Anleitung hierzu befindet sich im Downloadbereich des Transparenzportals zum Biotopkataster Hamburg. Alle Informationen zu einem Biotop können dem dazugehörigen Erhebungsbogen entnommen werden, der ebenfalls im Downloadbereich des Transparenzportals als Zipdatei bereitgestellt ist. Die Bögen sind über die DK5, Biotop-Nr. und das Kartierdatum (z.B. 6620_317_080716.pdf) den Biotopen zugeordnet.

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Die Karte zeigt eine hypothetische, rein rechnerisch ermittelte, Wärmeliniendichte in der Freien und Hansestadt Hamburg; unabhängig davon, ob schon ein Wärmenetz vorhanden ist oder nicht. Bei der Erstellung wurde jedes Gebäude fiktiv mit einem naheliegenden Straßenabschnitt verbunden und die Wärmeliniendichte berechnet. Diese ergibt sich aus "der Summe der Wärmebedarfe der angeschlossenen Gebäude", geteilt durch "der dazu notwendigen Leitungslänge". Als Wärmebedarfe liegen rechnerisch ermittelte Bedarfe (nach IWU-Typologie und VDI 3807, unsaniert) der Gebäude zu Grunde, die mit witterungsbereinigten mittleren Verbräuche Hamburger Gebäude kalibriert wurden.

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Das vorgesehene Planänderungsgebiet umfasst Flurstücke südlich der Wandsbeker Zollstraße, nördlich der Neumann-Reichardt-Straße, an der Von-Bargen-Straße sowie westlich der Efftingestraße und ist insgesamt etwa 1 ha groß. Der nördliche Änderungsbereich an der Wandsbeker Zollstraße umfasst den nördlichen Teil des Flurstücks 4033 und die Flurstücke 4032, 3981, 3982, 1882, 1884, 1835, 2620, 2621. Der südliche Änderungsbereich östlich der Von-Bargen-Straße umfasst die Flurstücke 1856-1858, 1861-1864, 2780. Der südliche Änderungsbereich westlich der Von-Bargen-Straße umfasst die Flurstücke 1841-1843, 2734, 2782.

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Ergebnis des Volksentscheids "Hamburger Zukunftsentscheid: Beschluss des Gesetzes "Gesetz für besseren Klimaschutz (Klimaschutzverbesserungsgesetz), Gesetzentwurf in Drs. 22/15505; Ergebnis des Volksentscheids "Hamburg testet Grundeinkommen": Ablehnung des Gesetzentwurfs "Gesetz zur Durchführung eines Grundeinkommen-Modellversuchs im Land Hamburg", Gesetzentwurf in Drs. 22/15660

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Anhebung des Wasserpreises zum 01.01.2026

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Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst den westlichen Teil der im Bebauungsplan HafenCity 10 zwischen Erciusgraben und Stockmeyerstraße festgesetzten Parkanlage (Teile der Flurstücke 2544 und 2539 der Gem. Altstadt Süd). Das Plangebiet wird weiterhin im Osten von der Parkanlage und im Westen von der Ericusbrücke begrenzt.

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Der Bereich der Bebauungsplanänderung liegt westlich der Wilsonstraße im Bereich des Sportleistungszentrums des Hamburger Fußballverbandes, auf dem Flurstück 3439 der Gemarkung Jenfeld.

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- Sülldorfer Landstraße - West- und Nordgrenze des Flurstücks 2020, Nordgrenzen der Flurstücke 627, 2594, 623, 2420, 621, 3439, 619, 3364, 3361, 3362, 3416, 2444, über das Flurstück 2793, Nordgrenze des Flurstücks 2793, über die Flurstücke 2615, 2793, Nordgrenze des Flurstücks 2761, über die Flurstücke 102, 2761, 2793, 2346, 2793 der Gemarkung Sülldorf

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