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Der Bebauungsplan Billwerder30-Bergedorf120-Neu-Allermöhe2-Lohbrügge95 für ein Gebiet am Mittleren Landweg, südlich Billwerder Billdeich, westlich der Siedlung Bergedorf-West und nördlich der Bahntrasse von Hamburg nach Bergedorf sowie nördlich des Walter-Rudolphi-Wegs (Bezirk Bergedorf, Ortsteile 602, 611 und 615) sowie für ein Gebiet am Ladenbeker Furtweg, südwestlich der Bergedorfer Straße (B5) und nördlich der Wohnlage an der Unteren Bergkoppel (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 601) .

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Nordgrenze des Flurstücks 3275, nördlich, nordöstlich und östlich über das Flurstück 3276 (Holmbrook), Ost- und Nordgrenzen des Flurstücks 2166, nördlich, östlich und südlich über das Flurstück 3276 (Holmbrook), Südgrenze des Flurstücks 2166, Ostgrenze des Flurstücks 2629, östlich, südlich und westlich über das Flurstück 984 (Bernadottestraße), Westgrenze des Flurstücks 2629, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 2166, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 1947, Südwestgrenze des Flurstücks 1112, Westgrenze des Flurstücks 2211, West- und Südgrenzen des Flurstücks 2920 und südwestlich über das Flurstück 3282 (Lie-bermannstraße) der Gemarkung Othmarschen.

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Die Karte "Gebiete mit Wärmenetz" zeigt in welchen Gebietseinheiten der kommunalen Wärmeplanung mindestens ein Gebäude über ein Wärmenetz versorgt wird und welches Unternehmen das jeweilige Wärmenetz betreibt. In den Daten sind zudem ein Kontakt zum Unternehmen und weitere Informationen zu den Wärmenetzen, wie beispielsweise die Netzlänge, die Anzahl der Anschlüsse oder CO2-Faktoren hinterlegt. Die Wärmenetzdaten werden regelmäßig (mindestens ein mal im Jahr) aktualisiert. Die Vollständigkeit der Daten variiert abhängig von den zur Verfügung gestellten Daten und der Zustimmung der Unternehmen zur Veröffentlichung.

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Die Stadt Hamburg (Behörde für Umwelt und Energie) begleitet, unterstützt und fördert energetische Quartierskonzepte, die Maßnahmen zur Steigerung der Gesamtenergieeffizienz in einem Quartier beleuchten und zur Umsetzungsreife voranbringen. Ziele sind u.a. das Voranbringen von energetischen Sanierungsmaßnahmen von Gebäuden, die Erschließung von erneuerbaren Energiequellen und Abwärmequellen, das Erzielen von Kosteneinspareffekten durch Beteiligung mehrerer Akteure und die Anregung mehrerer Gebäudeeigentümer in einem Quartier zur gemeinsamen Durchführung energetischer Maßnahmen. Das KfW-Programm "Energetische Stadtsanierung" fördert vertieft integrierte Quartierskonzepte. In diesen Quartierskonzepten werden neben den energetischen Aspekten auch alle anderen relevanten städtebaulichen, denkmalpflegerischen, baukulturellen, wohnungswirtschaftlichen und sozialen Aspekte betrachtet. Damit soll eine detaillierte Prüfung von technischen und wirtschaftlichen Energieeinsparpotenzialen im Quartier vollzogen werden, um auf dieser Basis konkrete Maßnahmen für eine kurz-, mittel- und langfristige CO2-Emissionsreduktion zu identifizieren. Zusätzlich zu den Bundesmitteln der KfW fördert die Behörde für Umwelt und Energie die Erstellung von Quartierskonzepten mit Landesmitteln, sofern bestimmte Anforderungen erfüllt werden. Die Karte zeigt Quartiere in Hamburg, die im Zuge dieser Programme umgesetzt werden bzw. umgesetzt wurden und gibt Information zum Projektstand. Detaillierte Informationen zu diesem Datensatz können Sie dem Wärmekataster-Handbuch entnehmen.

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Die Karte zeigt eine hypothetische, rein rechnerisch ermittelte, Wärmeliniendichte in der Freien und Hansestadt Hamburg; unabhängig davon, ob schon ein Wärmenetz vorhanden ist oder nicht. Bei der Erstellung wurde jedes Gebäude fiktiv mit einem naheliegenden Straßenabschnitt verbunden und die Wärmeliniendichte berechnet. Diese ergibt sich aus "der Summe der Wärmebedarfe der angeschlossenen Gebäude", geteilt durch "der dazu notwendigen Leitungslänge". Als Wärmebedarfe liegen rechnerisch ermittelte Bedarfe (nach IWU-Typologie und VDI 3807, unsaniert) der Gebäude zu Grunde, die mit witterungsbereinigten mittleren Verbräuche Hamburger Gebäude kalibriert wurden.

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Der Datensatz „Stromverbrauch“ des Wärmekatasters stellt den realen Stromverbrauch des Hamburger Gebäudebestands in aggregierter und damit anonymisierter Form dar. Die Daten werden von Stromnetz Hamburg aggregiert zur Verfügung gestellt. Detaillierte Informationen können Sie dem Wärmekataster Handbuch entnehmen.

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zwischen Rathauswettern, Rotenhäuser Straße, Rotenhäuser End, Dratelnstraße, Neuenfelder Straße und Wilhelmsburger Inselpark

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Das etwa 2,1 ha große Plangebiet befindet sich im Zentrum des Stadtteils Neugraben-Fischbek im Bezirk Harburg. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 8917 (tlw.), 5731, 9727, 824, 9728, 7301, 8916 (tlw.) 9217, 9218, 7072, 5761, 5895, 7887 (tlw.) der Gemarkung Fischbek, Bezirk Harburg. Er wird im Osten durch die Straße „Süderelbebogen“, im Norden durch die Straße „Am Neugrabener Bahnhof“ im Westen durch die westliche Grenze des Flurstücks 5731 und im Süden durch die Straße „Cuxhavener Straße“ begrenzt.

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Das Plangebiet liegt zwischen dem Nordlandweg und Lapplandring und wird wie folgt begrenzt: Ostgrenze bilden die Flurstücke 2942 und 2943, Süd- und Westgrenze das Flurstück 2943 und die Nordgrenze die Straße Nordlandweg (Flurstücks 736) der Gemarkung Meiendorf (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 541).

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Im Scoping-Termin sollen die für das Planverfahren relevanten und derzeit bereits bekannten Umweltinformationen zusammengetragen und notwendige Untersuchungserfordernisse be­nannt werden. Im Ergebnis des Scoping-Termins soll vereinbart werden, in welchem Umfang und Detaillie­rungsgrad die Ermittlung der Belange des Umweltschutzes nach dem zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Kenntnisstand erforderlich ist.

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Das Betriebliche Mobilitätskonzept Bezirksamt Hamburg-Nord (2022) untersucht die Mitarbeitendenmobilität und zeigt Potenziale und Maßnahmen zur Dekarbonisierung auf.

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Das Plangebiet liegt beiderseits der Stapelfelder Straße zwischen Sieker Landstraße und Landesgrenze (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 526).

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Schleemer Weg - Nordgrenze des Flurstücks 852, Ostgrenze des Flurstücks 852 der Gemarkung Schiffbek - Möllner Landstraße - Westgrenze des Flurstücks 852 der Gemarkung Schiffbek.

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Straßenparallel Ahrensburger Straße 95 bis 99 weiterhin straßenparallel Holstenhofweg bis Einmündung Kramerkoppel

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Folgende Umgrenzung ist nicht mehr Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens: Wallstraße - Steinhauerdamm - über das Flurstück 1589, Südostgrenze des Flurstücks 1593, über das Flurstück 1592 der Gemarkung Hohenfelde (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 416). Das Plangebiet wird nunmehr wie folgt begrenzt: Steinhauerdamm - Wallstraße - über das Flurstück 1592, Nordwestgrenze des Flurstücks 1591, über das Flurstück 1589 der Gemarkung Hohenfelde (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 416).

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Horner Rampe - Horner Landstraße - Horner Brückenweg - Letzter Heller - Horner Landstraße - Washingtonallee - Vierbergen - Helma-Steinbach-Weg - Legienstraße - Steinfeldstraße - Schiffbeker Weg -- Nathstieg -- Lorenzenweg - Nordgrenzen der Flurstücke 4033 und 3972, über das Flurstück 4055 (Reclamstraße), Nordgrenze des Flurstücks 3987 der Gemarkung Schiffbek - (Öjendorfer Weg - Nordgrenzen der Flurstücke 4106 und 4173 der Gemarkung Schiffbek - Schleemer Weg - Möllner Landstraße - Reclamstraße - Billstedter Hauptstraße - Ostgrenze des Flurstücks 1592, Südgrenzen der Flurstücke 1592 bis 1589, 3657, 1586 bis 1581, 1579, 3711 und 1574 der Gemarkung Schiffbek - Geesttwiete - über das Flurstück 4349, Südgrenzen der Flurstücke 4349, 2807, 2808, 3610 und 4178 der Gemarkung Schiffbek - Moorfleeter Straße - Südgrenzen der Flurstücke 3812, 3808, 3873, 3955, 3954 und 3953, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 2891 der Gemarkung Schiffbek - Kolumbusstraße - über das Flurstück 242 (Horner Brückenweg) - über die Flurstücke 188 und 411, Südgrenze des Flurstücks 379 (Bergedorfer Straße), - über die Flurstücke 411 und das Flurstück 119 (Jürsweg),Westgrenze des Flurstücks 119, Südgrenze des Flurstücks 379 (Bergedorfer Straße) der Gemarkung Horn Marsch.

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Das Plangebiet wird im Norden durch die Bahnflächen, im Osten durch die Westgrenze des Flurstücks 1361, im Südosten durch die Straße Überseering, im Süden durch die Straße Sydneystraße sowie im Westen durch die Ostgrenzen der Flurstücke 1389 und 1387 begrenzt.

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Niendorfer Gehege - Duvenacker - über das Flurstück 5449 - östliche Grenzen der Flurstücke 7427 und 7428, Südostgrenzen der Flurstücke 7427 und 1067 der Gemarkung Ei-delstedt.

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Bezirk: Harburg, Stadtteil: Heimfeld

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