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Datensatz 08.07.2023

Landschaftsprogramm Hamburg

Bezugsmaßstab für die Darstellungen des Landschaftsprogramms: 1:20.000 Aktualität des Datenbestandes: Landschaftsprogramm Hamburg in der Fassung vom Juli 1997, einschließlich der 1.-164. Änderung, der 1.- 28. Berichtigung und aktualisierter Anpassungen - Stand 03/2024 - einschließlich der Anpassungen aufgrund des Konturenabgleichs (Bau-/Freiflächen) mit dem Flächennutzungsplan im September 2014 - Das Landschaftsprogramm mit der Karte Arten- und Biotopschutz legt die Ziele und Grundsätze von Naturschutz und Landschaftspflege für Hamburg fest. Es wurde am 12.6.1997 durch die Bürgerschaft beschlossen. Rechtliche Grundlage sind das Bundesnaturschutzgesetz und das Hamburgische Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes. Mit dem Landschaftsprogramm werden bedeutsame Landschaftsbestandteile, wertvolle Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensräume gesichert und die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft erhalten. Mit dem Schutz der Hamburger Kulturlandschaften, der natürlichen Ressourcen Boden, Wasser und Luft sowie der Sicherung von Freiräumen soll die Lebensqualität der Bewohner erhalten oder verbessert werden. Auch Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, die Versorgung mit Grünflächen und die Qualität von Grünflächen sind wichtige Themen im Landschaftsprogramm. Das Landschaftsprogramm ist neben dem Flächennutzungsplan maßgebliches Steuerungsinstrument für bodennutzungsrelevante gesamthamburgische Belange. Für die Politik und die Verwaltung ist das Landschaftsprogramm bindend. Seine Ziele und Inhalte sind in der gesamtstädtischen Entwicklungsplanung zu berücksichtigen. Bürger/innen können aus dem Landschaftsprogramm jedoch keinen Rechtsanspruch ableiten. Die Inhalte des Landschaftsprogramms werden für drei Themenschwerpunkte entwickelt und dargestellt: Erholung/Landschaftsbild - Stadtklima/Naturhaushalt und Arten- und Biotopschutz (i. d. Karte Arten- und Biotopschutz des Landschaftsprogramms). Für die Schutzgebietsinformationen werden die Originalquellen aus dem Datensatz „Arten- und Biotopschutz - AuBS (ehem. APRO)“ herangezogen. Weitere Informationen zu diesen Daten entnehmen Sie bitte der entsprechenden Datensatzbeschreibung. Die flächenbezogenen Planungsinhalte des Landschaftsprogramms werden in unterschiedlichen Planungskategorien, sog. 'Milieus' dargestellt. Das Milieu ist die zentrale flächenbezogene Planungskategorie, es umfasst Nutzung, Struktur und Entwicklungsziel der jeweiligen Flächeneinheit. Für jedes Milieu gibt es besondere Entwicklungsziele. In einer zweiten Darstellungsebene, den sog. 'Milieuübergreifenden Funktionen' werden Zielvorgaben aus den o.g. Themenschwerpunkten des Landschaftsprogramms dargestellt, die sich nicht in die Milieuebene integrieren lassen. Das Landschaftsprogramm kann durch formale Änderungsverfahren, über die die Bürgerschaft beschließt, geändert oder aktualisiert werden. Die Darstellung der Inhalte des Landschaftsprogramms erfolgt stets unter Beachtung der Planungsziele des Flächennutzungsplans. Das Landschaftsprogramm besteht aus einem Plan im Maßstab 1:20.000 (6 Blätter) und einem ausführlichen Erläuterungsbericht. Letzter Neudruck des Landschaftsprogramms im Maßstab 1:50.000 sowie 1:20.000 (6 Blätter) - April 2013 Hinweise: Die Geodaten werden als WMS-Darstellungsdienst und als WFS-Downloaddienst bereitgestellt. Download der Gesamtdatei z. Zt. nur als gml Datei möglich.

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Die Karte "Landschaftsprogramm Hamburg / Freiraumverbund" ist Bestandteil des Landschaftsprogramms. Hinweis: Das "Freiraumverbundsystem des Landschaftsprogramms" wird aus dem Datenbestand des aktuellen Landschaftsprogramms abgeleitet. Die Abgrenzungen von Landschaftsachsen, Grünen Ringen und weiteren Elementen des Freiraumverbundes entsprechen somit der Darstellung im Landschaftsprogramm. Eine Aktualisierung erfolgt einmal im Quartal. Die Karte beschreibt die wesentlichen Entwicklungsziele des Freiraumverbundes für die Stadt-Landschaft Hamburgs: Ein grünes Netz aus Landschaftsachsen, 2 Grünen Ringen, breiteren Grünzügen und schmaleren Grünverbindungen, die Parkanlagen, Spiel- und Sportflächen, Kleingartenanlagen und Friedhöfe verknüpfen. So soll es möglich sein, sich ungestört vom Straßenverkehr auf Fuß- und Radwegen im Grünen innerhalb der Stadt und bis in die freie Landschaft am Rande der Stadt zu bewegen. Der genaue Verlauf und die Abgrenzung des 2. Grünen Ringes wurden erst nach Verabschiedung des Landschafts-programms als Thematischer Entwicklungsplan erarbeitet. Der 2. Grüne Ring verläuft in etwa 8 - 10 km Entfernung vom Hamburger Rathaus in einer Länge von ca. 90 km zwischen innerer und äußerer Stadt. Er umfasst Grün- und Freiflächen der unterschiedlichsten Arten: öffentliche Grünflächen, wie Parks, Kleingartenparks, Wald sowie landwirtschaftlich geprägte Kulturlandschaften der Marsch. Die Landschaftsachsen sind weiträumig zusammenhängende Grün- und Freiflächen, die sich zwischen den Siedlungs-räumen vom Umland bis in den Stadtkern erstrecken. Ihre Lage ist vor allem bestimmt durch die noch erhaltenen naturräumlichen Strukturen Hamburgs: Die Gewässerläufe mit begleitenden Grünzügen, (z.B. Elbe-Achse, Alster-Achse, Wandse-Achse), die Feldmarken mit Acker- und Grünlandnutzung und die Wälder, (z.B. Eimsbüttel Achse, Volkspark Achse), die Marschengebiete mit Gemüse- und Blumenkulturen in der Elbmarschen-Achse, das Obstanbaugebiet in der Süderelbe-/Moorgürtel-Achse. Am Stadtrand bestehen die Landschaftsachsen aus großflächigen landwirtschaftlichen Gebieten, Wäldern und Naturschutzgebieten, die als städtische Naherholungsgebiete von großer Bedeutung sind. An die weiträumigen Landschaften am Stadtrand schließen sich Grünzüge an, die aus Parkanlagen, Kleingärten, Friedhöfen und Sportflächen bestehen. Je weiter sich die Landschaftsachsen in die dicht bebaute Stadt hineinziehen, desto schmaler und lückenhafter werden sie. Wichtiges Planungsziel ist daher, die noch vorhandenen Lücken in den Landschaftsachsen zu schließen Die Daten werden als WMS-Darstellungsdienst und als WFS-Downloaddienst bereitgestellt. Hinweis: Download z.Zt. nur als gml Datei möglich

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Südwestgrenze des Flurstücks 200, über Flurstück 200 (Bredenbekkamp) - Nordostgrenze des Flurstücks 200, über die Flurstücke 200 (Bredenbekkamp) und 1975 - Nordostgrenzen der Flurstücks 2210 und 2211 - Ostgrenze des Flurstücks 2211 - Ostgrenze des Flurstücks 2212, über Flurstück 1975 -Ost- und Südgrenze des Flurstücks 1975 - Südgrenze des Flurstücks 671 - Südgrenze des Flurstücks 672, über das Flurstück 1499 - Westgrenze des Flurstücks 1499, über die Flurstücke 1499 und 670 - Nordgrenze des Flurstücks 623, über das Flurstück 1457 (Bredenbekstieg) - Nordost-, Norwestgrenze des Flurstücks 1457 der Gemarkung Wohldorf-Ohlstedt (Bredenbekstieg).

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Das Plangebiet wird im Norden durch die Bahnflächen, im Osten durch die Westgrenze des Flurstücks 1361, im Südosten durch die Straße Überseering, im Süden durch die Straße Sydneystraße sowie im Westen durch die Ostgrenzen der Flurstücke 1389 und 1387 begrenzt.

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Das ca. 3,5 ha große Plangebiet ist im Bezirk Hamburg-Nord in der City Nord (Stadtteil Win-terhude, Ortsteil 408) gelegen. Es umfasst das Grundstück der ehemaligen so genannten „Postpyramide“ Überseering Nr. 30 (Flurstück 1430) sowie die angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen bis zur Stra-ßenmitte. Das Gebiet wird im Westen durch die Grundstücke der Wohnbebauung am Wesselyring, im Norden durch die Sydneystraße, im Osten durch die Straße Überseering und im Süden durch das mit Büro- und Geschäftshäusern bebaute Grundstück Überseering Nr. 32-34 begrenzt.

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Hebebrandstraße - Bahnanlagen - Alte Wöhr - Saarlandstraße - über die Flurstücke 1311 (Jahnring) und 1618 (Jahnbrücke), Westgrenzen der Flurstücke 1615, 1608, 1318 und 1591 der Gemarkung Alsterdorf.

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Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 1,26 Hektar und liegt in den Stadtteilen Winter-hude, Alsterdorf und Barmbek Nord in den Gemarkungen Alsterdorf und Barmbek im Be-zirk Hamburg-Nord, Ortsteile 407, 408 und 429. Es wird im Norden durch die Hebebrand-straße, im Osten durch die Bahnanlagen, durch die Süd- und Westgrenze des Flurstücks 1939 sowie durch die Westgrenze des Flurstücks 1938 begrenzt.

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Knickweg - Barmbeker Straße - Gertigstraße (Bezirk Hamburg-Nord, Gemarkung Winterhude, Ortsteil 412)

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Rönneburger Straße -Musilweg- Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 2469, Ost- und Südgrenzen des Flurstücks 1920 der Gemarkung Wilstorf

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Der Bebauungsplangebiet Wilstorf 39 liegt zwischen Höpenstraße, Rönneburger Straße und Radickestraße. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Rönneburger Straße, Höpenstraße, über das Flurstück 1280 (Höpenstraße), Ostgrenze des Flurstücks 2257, Nordgrenze des Flurstücks 2009, Nord- und Ostgrenze des Flurstrücks 3084, über das Flurstück 3327 (Radickestraße) und Radickestraße der Gemarkung Wilstorf.

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Rahmwerder Straße - über das Flurstück 973 (genaue Abgrenzung ergibt sich aus weiterem Verfahren) der Gemarkung Wilhelmsburg - Niedergeorgswerder Deich - Südgrenzen der Flurstücke 9065, 1275, 1276, 11256, 1278, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 1279, Westgrenzen der Flurstücke 9982, 9981 (Straße Langenhövel), 12165 (Straße Langenhövel), 988, 11657, 11655, 976, Süd-, West- und Nordgrenze des Flurstücks 7898 (Rahmwerder Straße) der Gemarkung Wilhelmsburg, Bezirk Hamburg-Mitte (Ortsteil 136).

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Das Plangebiet befindet sich zwischen der Korallusstraße im Norden und im Osten, der Thielenstraße im Süden und der Deutschen Bahn im Westen.

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Nordgrenze des Flurstücks 2593 (Kurdamm) - Nordwestgrenze des Flurstücks 6981 - über die Flurstücke 8523 (Rathauswettern), 6983 und 5621 (Kükenbracksweg) - Ostgrenze des Flurstücks 5621 (Kükenbracksweg) - über die Flurstücke 5621, 2723 (Kükenbrack) und 2724 - Südgrenze des Flurstücks 2719 - über die Flurstücke 7724 und 7723 - Südgrenze des Flurstücks 7727 - über das Flurstück 7127 - Westgrenze des Flurstücks 7127 - über das Flurstück 2593 (Kurdamm) der Gemarkung Wilhelmsburg.

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zwischen Horstweg, Kaspar-Ohm-Weg, Wibbeltweg und S-Bahntrasse (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 517) Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Horstweg - Kaspar-Ohm-Weg - Wibbeltweg - Speckmannstraße - Süd- und Westgrenze des Flurstücks 3151 - Nordwestgrenzen der Flurstücke 3151, 1549, 1548, 1547, 7799, 7798, 1544, 1542, 7843, 7842, 1539, 1538, 3007, 6575, 5225, 5224, 3009 und 1536 der Gemarkung Poppenbüttel (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 517).

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zwischen Friedrich-Kirsten-Straße, Alsterstieg, Wellingsbüttler Weg und der Alster Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Nordostgrenze des Flurstücks 144 - Friedrich-Kirsten-Straße - Alsterstieg - Wellingsbüttler Weg - Südwest- und Südgrenze des Flurstücks 176 - Südgrenze des Flurstücks 3127 - Südostgrenze der Flurstücke 3127 und 3099 - Südwestgrenze der Flurstücke 3099, 169, 170 und 171 - Westgrenze des Flurstücks 171 Friedrich-Kirsten-Straße - Südwestgrenze des Flurstücks 144 - Nordgrenze des Flurstücks 3450 (Alster) der Gemarkung Wellingsbüttel (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 517).

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Das Vorhaben besteht aus zwei Teilen, dem Bereich des jetzigen Sportplatzes (Teilbereich (1) und dem Bereich des zukünftigen, verlagerten Sportplatzes (Teilbereich 2). Bereiche an der Efftingestraße und östlich der Fläche Am Neumarkt 40 werden als Arrondierungsflächen einbezogen.

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Straßenparallel Ahrensburger Straße 95 bis 99 weiterhin straßenparallel Holstenhofweg bis Einmündung Kramerkoppel

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Das Plangebiet liegt östlich der Wandsbeker Königstraße (Nr. 62-66) und wird wie folgt begrenzt: Wandsbeker Königstraße - Nordgrenze des Flurstückes 3582, West- und Nordgrenze des Flurstückes 4018, Nordgrenze des Flurstücks 4019, Nord- und Ostgrenze des Flurstückes 4024, über das Flurstück 3578, Südgrenze des Flurstücks 3578, über das Flurstück 3578, Südgrenze des Flurstücks 4012 der Gemarkung Wandsbek. .

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Gebiet östlich der Wandsbeker Allee und nördlich der Kattunbleiche (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 507) Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Kattunbleiche - Wandsbeker Allee - Nordgrenze der Flurstücke 3765 und 3226, über die Flurstücke 3226, 3731, 3038, Ostgrenze der Flurstücke 657 und 656 der Gemarkung Wandsbek.

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Das Gebiet zwischen den Straßen Lengerckestraße, Kirchhofstraße, Wandsbeker Allee und der Wandse (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 507). Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Über Flurstück 1096 (Lengerckestraße) - Nordgrenze des Flurstücks 1025 (Kirchhofstraße) - über das Flurstück 3829 (Wandsbeker Allee) - über das Flurstück 3186 (Wandse).

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