Das zum Bebauungsplanverfahren Lemsahl-Mellingstedt 14 erstellte artenschutzfachliche Gutachten wurde auch für das Bebauungsplanverfahren Lemsahl-Mellingstedt 19 verwendet.
In dem 2003 estellten Gutachten wurden der vorhandene und ehemalige Verlauf sowie die hydraulischen Verhältnisse des Bramfelder Dorfgrabens untersucht und die Wiederherstellung einer Durchgängigkeit bis zur Seebek geprüft und bewertet.
In dem Gutachten wird mithilfe einer Potenzialabschätzung das potenzielle Vorkommen von Vögeln und Fledermäusen sowie anderen Arten des Anhangs IV der FHH-Richtlinie ermittelt und eine artenschutzfachliche Betrachtung des geplanten Vorhabens durchgeführt.
Verkürzte historische Recherche zur tatsächlichen Ausdehnung einer ehemaligen Kläranlage zur zeitlichen und räumlichen Nutzung auf dem Grundstück Wellingsbüttler Weg 27.
Das Gutachten stellt die vorhandene Lärmsituation ientlang des Bebauungsplangebietes der Straßen Langenhorner Chaussee, Wittekopsweg, Rodenkampweg, Auf dem Felde und Krohnstieg dar und zeigt die rechtlich erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen auf.
Das Gutachten beschreibt die Eingriffe, die ein Bebauungsplan in Bezug auf landschaftsplanerische Belange verursacht, sowie die Minderungsmöglichkeiten. Das Gutachten ist im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zu prüfen und mit anderen Belangen abzuwägen.
In dem Gutachten erfolgt eine Bestandsaufnahme und Bewertung des im Untersuchungsgebiet vorhandenen Naturhaushaltes und seiner Funktion für Freizeit, Erholung und Landschaftsbild. Der durch eine Umsetzung der Planung verursachte Eingriff wird ermittelt und es werden geeignete Ausgleichsmaßnahmen vorgeschlagen.