Mit dem Abschluss eines Verwaltungsabkommens mit dem Bund soll die Bundesnetzagentur (BNetzA) im Wege der Organleihe die der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) obliegenden Regulierungsaufgaben nach § 54 Absatz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) übernehmen. Ziel ist eine ressourcenschonende und rechtssichere Aufgabenwahrnehmung.
Durch das Wärmeplanungsgesetz (WPG) ist die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) verpflichtet, ein Zielbild für eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis spätestens 2045 zu entwickeln. In Folge des durch Volksentscheid geänderten Hamburgischen Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG), das am 08.11.2025 in Kraft getreten ist, ist das Ziel der Klimaneutralität auf das Jahr 2040 vorgezogen worden. Dies impliziert auch die klimaneutrale Wärmeversorgung.
Nahversorgung stärken: Belange öffentlicher Ladeinfrastruktur und diejenigen des Einzelhandels gemeinsam berücksichtigen
Interfraktioneller Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Grünen und der FDP-Fraktion
Neue Anträge auf Gewährung von Kostenzuschüssen für ökologisch geförderte Grünpatenschaft
Beschlussvorlage des Ausschusses für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz
"Biotop Hohensasel oder Bauland?" Artenschutzrechtliches Gutachten Biotop Hohensasel
Beschlussvorlage des Ausschusses für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz
Entwicklung der städtischen Wohnbaufläche am Holstenhofweg/Ziethenstraße (Bebauungsplan Wandsbek 88) mit den vorgesehenen Ersatzkleingartenflächen am Wandseredder in Rahlstedt sowie der städtischen Wohnbaufläche an der Hammer Straße (Bebauungsplan Marienthal 36)
Auskunftsersuchen vom 30.06.2026