Gemeinsame Dienstvorschrift zur Überlassung und Benutzung von Schulsportflächen sowie Freigabe von Schulhofflächen und -sportplätzen als öffentliche Kinderspielplätze vom 27.09.1990.
Zur Sicherung von stadtentwicklungs- und wohnungsbaupolitischen Zielen, die über die Regelungsmöglichkeiten des Bebauungsplans Curslack 20 hinausgehen, wurde mit dem Vorhabenträger ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen . Mit dem Vertrag soll außerdem vereinbart werden, dass der Vorhabenträger Kosten für städtebauliche Maßnahmen übernimmt, die Hamburg als Folge der Bauvorhaben entstehen.