Dokument
10.11.2022
Der Bundeseinheitliche Tatbestandskatalog beinhaltet die häufig vorkommenden Tatbestände von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Soweit Tatbestände durch den bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog nicht abgedeckt sind, können die obersten Landesbehörden eigene Tatbestände schaffen. Vor diesem Hintergrund veröffentlicht die Behörde für Inneres und Sport (Amt A 43) als oberste Landesbehörde den bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog, ergänzt um die hamburgischen Auffangtatbestände.
Formate:
pdf
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- Transport & Verkehr
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