Datensatz
26.01.2024
Die SP-Gebiete sind, neben der HafenCity, abgegrenzte größere Stadtgebiete, für die der Senat sich befristet die Zuständigkeit für die Bebauungsplanung und die Bauaufsicht nach § 7 Bauleitplanfeststellungsgesetz vorbehalten hat. Die geltenden SP-Gebiete ergeben sich aus § 5 Absätze 4 ff. Weiterübertragungsverordnung-Bau. Die Rückübertragung auf den Senat endet entweder nach Fristablauf oder nachdem das SP-Gebiet ganz oder teilweise durch eine Änderung der WeiterübertragungsVO-Bau aufgehoben und damit wieder in die Planungs- und Genehmigungszuständigkeit des jeweiligen Bezirksamtes entlassen wurde.
Formate:
gml, xsd, wfs, wms, oaf, html
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