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Die Hamburger Bundestags- Bürgerschafts- und Bezirksversammlungswahlkreise sind räumlich abgegrenzte Teile des Wahlgebietes der Freie und Hansestadt Hamburg, in denen die Wahlberechtigten jeweils ein Direktmandat für die Wahl zum Bundestag bzw. zwischen drei bis fünf Direktmandate für die Wahl zur Bürgerschaft oder Bezirksversammlung bestimmen. Die mit Nummern gekennzeichneten Wahlbezirke (Stimmbezirke) teilen die Freie und Hansestadt Hamburg in ungefähr 1300 klein räumige Gebietseinheiten auf. Unter Berücksichtigung der Verwaltungsgrenzen (Stadtteile/Ortsteile) werden alle Hamburger Adressen und die zugehörigen Wahlberechtigen den Wahlbezirken zugeordnet. Jedem Stimmbezirk wird für die Ausübung des aktiven Wahlrechts und für die Möglichkeit der Abgabe der Stimme/n ein Wahllokal mit Adresse zugeordnet. Die Hamburger Wahlbezirke werden zu jeder in Hamburg stattfindenden Wahl aktualisiert.

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Die Bundestags- und Landtagswahlkreise von Schleswig-Holstein sind räumlich abgegrenzte Teile des Wahlgebietes des Landes Schleswig-Holstein, in denen die Wahlberechtigten jeweils ein bzw. drei bis fünf Direktmandate für die Wahl zum Bundestag/zum Landtag bestimmen.

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Daten aus öffentlich zugänglichen Statistiken (Regionaldatenbank des Statistischen Bundesamtes), die für das Datenportal der Metropolregion Hamburg zusammengestellt und gruppiert wurden. Die Daten stammen aus der Genesis-Datenbank des Statistischen Bundesamtes. Wir beziehen die Daten nicht aktuell aus der API sondern erhalten die Daten von der Metropolregion Rhein-Neckar. Die Metropolregion Rhein-Neckar betreibt das Monitoring der Metropolregionen in Deutschland und stellt dafür die Daten zentral bereit.

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Datensatz 26.01.2024

SP-Gebiete Hamburg

Die SP-Gebiete sind, neben der HafenCity, abgegrenzte größere Stadtgebiete, für die der Senat sich befristet die Zuständigkeit für die Bebauungsplanung und die Bauaufsicht nach § 7 Bauleitplanfeststellungsgesetz vorbehalten hat. Die geltenden SP-Gebiete ergeben sich aus § 5 Absätze 4 ff. Weiterübertragungsverordnung-Bau. Die Rückübertragung auf den Senat endet entweder nach Fristablauf oder nachdem das SP-Gebiet ganz oder teilweise durch eine Änderung der WeiterübertragungsVO-Bau aufgehoben und damit wieder in die Planungs- und Genehmigungszuständigkeit des jeweiligen Bezirksamtes entlassen wurde.

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Achtung: Dieser Dienst wird nicht weitergeführt und demnächst gelöscht. Wahlergebnisse zur Bürgerschaftswahl vom 15.02.2015 für die Hamburger Stadtteile. Endgültiges Ergebnis: Listenstimmen Gesamtstimmen (Stimmenanteile der Parteien ohne Berücksichtigung der Briefwahl) (Quelle: Statistikamt Nord)

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