Die Verwaltungsvorschrift zum Hamburgischen Reisekostengesetz wurde dahingehend angepasst, dass die begründungsfreien Übernachtungskosten bei Dienstreisen auf 90 € ohne Frühstück und auf 100 € mit Frühstück zum 01.02.2023 angehoben worden sind.
Das BMF-Schreiben enthält Regelungen für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen und ersetzt das BMF-Schreiben vom 14. Juli 2021 (zu Anwendungsregelungen siehe Kapitel VI dieses BMF-Schreibens). Es enthält die Grundsätze für die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen. Das BMF-Schreiben enthält zudem nun auch die Verwaltungsgrundsätze zu Funktionsverlagerungen (mit einem Beispiel - zur Wertermittlung für Funktionsverlagerungen als Anlage). Das Schreiben verweist zu verschiedenen Themen auf die OECD-Verrechnungspreisleitlinien 2022, die dem BMF-Schreiben in Absprache mit der OECD als Anlage beigefügt wurden.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der
Länder gelten für die Verpflichtung zur Abgabe von Steueranmeldungen/Steuererklärungen zur
beschränkten Steuerpflicht bei der Überlassung von in inländischen Registern eingetragenen
Rechten die Regelungen dieses BMF-Schreibens.
Vereinbarung über ein zeitlich befristetes Pilotprojekt zur Erprobung des Einsatzes von Lotsinnen und Lotsen im BEM-Verfahren in der hamburgischen Verwaltung.