Mit dem ersten Gesetz zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen (Sanktionsdurchsetzungsgesetz I) vom 23. Mai 2022 (BGBl. I S. 754) wurden in das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) die Paragrafen 9a bis 9d neu aufgenommen. Dort werden Befugnisse zur Ermittlung und Sicherstellung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen geregelt. Gemäß § 13 Abs. 2a AWG sind für die Wahrnehmung der in den §§ 9a bis 9d geregelten Befugnisse die von den Ländern bestimmten Behörden zuständig.
Die Zuständigkeit für die Aufgaben nach §§ 9a bis 9d AWG wird – obgleich der fachlichen Zuordnung des Außenwirtschaftsrechts zur Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) - der Behörde für Inneres und Sport (BIS) zugewiesen, weil die Polizei über eine hohe Kompetenz und Erfahrung auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr verfügt und die vorliegenden Aufgaben im Schnittstellenbereich zur Strafverfolgung liegen.
Nachdem das Sanktionsdurchsetzungsgesetz II am 27.12.2022 verkündet worden (BGBl. I. S. 2606) und die Zuständigkeit der Länder für Maßnahmen nach §§ 9a ff. des AWG durch Aufhebung dieser Bestimmungen sowie Änderung von § 13 Abs. 2a AWG mit dem Inkrafttreten dieser Bestimmung am 28.12.2022 entfallen ist, ist die Zuständigkeit der Behörde für Inneres und Sport entfallen.
Aufstockung des Hamburger Neustartfonds City & Zentren (HmbNFCZ) und weitere innovationsfördernde Maßnahmen zur Stabilisierung des Hamburger Wirtschaftsstandorts in 2022
Ergänzung des Haushaltsplan-Entwurfs 2023/2024 nach § 34 Landeshaushaltsordnung (LHO), Einzelpläne 1.2 - 1.8 Bezirksämter, gemeinsamer Vorbericht zu den Einzelplänen der Bezirksämter und Kennzahlenbuch
Ergänzung des Haushaltsplan-Entwurfs 2023/2024 nach § 34 Landeshaushaltsordnung (LHO), Einzelplan 3.2 - Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB)
Die behandelte Drucksache stellt die inhaltliche Grundlage für die Gemeinsame Kabinettssitzung am 28.09.2021 dar. Der Kerntext der Drucksache(Beschlussvorschläge) wurde textgleich durch den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg und die Landesregierung Schleswig-Holstein beschlossen.
Senatsbeschluss über die Kenntnisnahme des Hafenentwicklungsplans 2040 sowie über die Beauftragung der zuständigen Behörden, Aufgaben einzuleiten, um das Areal Vollhöfner Weiden/Altenwerder West aus dem Hafennutzungsgebiet zu entlassen, als Naturschutzgebiet auszuweisen und dort die Errichtung von zwei Windenergieanlagen einzuplanen sowie im Bereich Kirchtal/Bullerrinne eine hafenlogistische Nutzung und Windenergieanlagen zu ermöglichen.
Mit Verabschiedung des Außenwirtschaftskonzeptes am 02.05.2023 reagiert der Senat auf veränderte außenwirtschaftliche Rahmenbedingungen und positioniert sich außenwirtschaftspolitisch. Hamburgs Außenwirtschaft soll Impulse und neue Perspektiven für eine neue Dynamik in einer Periode erheblicher außenpolitischer und außenwirtschaftspolitischer Verwerfungen wie auch für die Zeit nach der COVID-19-Pandemie bekommen. Hierdurch soll der Außenwirtschaftsstandort Hamburg gestärkt werden. Die Internationalisierung und Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen beim Gang auf internationale Märkte steht hierbei im Zentrum der Maßnahmen, die die Wirtschaftsbehörde in enger Abstimmung mit den Wirtschaftsbeteiligten auf den Weg bringt. Der Senat knüpft dabei an die erfolgreichen Maßnahmen der letzten Jahre an.
Mehrbedarfe im Einzelplan 3.2 zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie für die Kompensation pandemiebedingter Mindererlöse des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE)
Haushaltsplan 2023/2024 Einzelpläne 1.2 - 1.8 der Bezirksämter, Einzelplan 6.1 Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Deckung von Mehrbedarfen in Folge des Wohngeld-Plus-Gesetzes