In dieser Rechtsexpertise untersucht die Verfasser*in exemplarisch die notwendigen Anpassungen im Landesrecht der Freien und Hansestadt Hamburg im Zusammenhang mit der Aufnahme eines dritten positiven Geschlechtseintrags im Personenstandsrecht durch Beschluss des BVerfG vom 10.10.2017 (1 BvR 2019/16). In ausgewählten Rechts- und Lebensbereichen werden die gesetzlichen Grundlagen und die Herausforderungen bei der Auslegung im Lichte der BVerfG- Entscheidung beschrieben. Ferner werden Empfehlungen und Anregungen zur Umsetzung gegeben.
Im Zusammenhang mit der aktuellen Diskussion zur Aufarbeitung der deutschen Kolonialgeschichte, insbesondere zu Hamburgs kolonialem Erbe, hat das Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin die begonnene Erforschung seiner Geschichte fortgesetzt und die Forschungsstelle für Zeitgeschichte in Hamburg beauftragt, ein Gutachten zur Person des ersten Direktors Bernhard Nocht zu erstellen.