Berechnungsergebnisse zum Gutachten "Immissionsgutachten für die 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Hamburg“ unter Berücksichtigung der HBEFA-Version 4.2 (Handbuch Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs). Berechnet wurden stadtweite Prognosen für die Stickstoffdioxid-Belastung (NO2) sowie für die Stickstoffoxid-Belastung (NOX) für die den flächenhaften Hintergrund (NOX_HG und NO2_HG) und für die verkehrsnahe Gesamtbelastung (NOX_GB und NO2_GB) für das sogenannte Basisszenario 2023 unter Berücksichtigung der zugrundeliegenden Eingangsdaten.
Nach der 39. BImSchV (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen) ist die Luftqualität im Hinblick auf Staubinhaltsstoffe zu ermitteln. Diese sind die Schwermetalle Blei, Arsen, Cadmium und Nickel sowie Benzo(a)pyren als Leitkomponente für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK).
Nach der 39. BImSchV (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen) ist die Luftqualität im Hinblick auf Staubinhaltsstoffe zu ermitteln. Diese sind die Schwermetalle Blei, Arsen, Cadmium und Nickel sowie Benzo(a)pyren als Leitkomponente für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). Zusätzlich wird als PAK Indeno[1,2,3-cd]pyren bestimmt.
Nach der 39. BImSchV (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen) ist die Luftqualität im Hinblick auf Staubinhaltsstoffe zu ermitteln. Diese sind die Schwermetalle Blei, Arsen, Cadmium und Nickel sowie Benzo(a)pyren als Leitkomponente für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). Zusätzlich wird als PAK Indeno[1,2,3-cd]pyren bestimmt.