NO2-Passivsammlermessungen stellen mit ihrem Probenahme- und Analyseverfahren ein einfaches und kostengünstiges Verfahren zur Ermittlung von NO2-Monatsmittelwerten dar. Im Zeitraum April 2024 bis Dezember 2025 wurden Messungen an unterschiedlichen Messpunkten in Hamburg über unterschiedliche Messzeiträume durchgeführt. Die Ergebnisse sind im Dokument dargestellt.
Ärztliche und apothekerische Versorgung in Steilshoop sicherstellen (bez. Drs. 22-1853)
Beschluss der Bezirksversammlung vom 07.05.2026 (Drs. 22-3493 und 22-3494)
Mit der Richtlinie 2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft für Europa stellte die Europäische Union (EU) im Jahr 2008 verbindliche Vorgaben zu Grenz- und Zielwerten von Luftschadstoffen auf. Dort sind für die Mitgliedstaaten der EU für zahlreiche Luftschadstoffe verbindlich einzuhaltende Luftqualitätsgrenzwerte vorgegeben. Die Vorgaben der EU-Richtlinie wurden mit der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (39. BImSchV) im Jahr 2010 in deutsches Recht umgesetzt und gelten somit unmittelbar im gesamten Bundesgebiet. Die Aufgabe der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in ihrer Funktion als Oberste Immissionsschutzbehörde in Hamburg ist der Vollzug dieser gesetzlichen Vorgaben. Der Jahresbericht über die Ergebnisse der Messungen der Luftqualität im Landesgebiet der Freien und Hansestadt Hamburg dient der Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 30 der 39. BImSchV.
In Hamburg wurden die Feinstaubbelastungen (PM10 und PM2.5) für das Bezugsjahr 2024 mittels Modellierungen überprüft. Die Gesamtbelastung wurde durch die Kombination von Hintergrundbelastung und verkehrsbedingter Zusatzbelastung ermittelt. Die Ergebnisse sind als Datensätze abrufbar.
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat die Feinstaubbelastungen (PM10 und PM2.5) für das Bezugsjahr 2024 überprüft. Die Ergebnisse sind dem Bericht zu entnehmen. Die Gesamtbelastung wurde durch die Kombination von Hintergrundbelastung und verkehrsbedingter Zusatzbelastung ermittelt. Hierzu kamen verschiedene Modelle und Emissionsfaktoren (HBEFA, PROKAS, IMMIKART) zum Einsatz. Die Ergebnisse wurden im Hinblick auf die gesetzlichen Grenzwerte der 39. BImSchV bewertet, um den Schutz der menschlichen Gesundheit sicherzustellen.
Das Institut für Hygiene und Umwelt führte im Auftrag der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft orientierende Stickstoffdioxidmessungen an vier Messpunkten im Bezirk Hamburg-Altona durch. Zwei Messpunkte befanden sich in der Klopstockstraße und zwei weitere in der Stresemannstraße. Im Endbericht 2025 werden die Ergebnisse des Zeitraums Januar bis Dezember 2025 dargestellt.
Überblick über Innovationsprogramme und Unterstützungsstrukturen:
Einladung der Fachbehörde in den Ausschuss für Wirtschaft, Digitalisierung und Verbraucherschutz (WiDiV)