Dokument
28.09.2015
Im Rahmen des Handlungskonzepts „Handeln gegen Jugendgewalt“ (Drs. 18/7296; Folgedrucksache 19/8174) wurde die verbindliche Meldung und Bearbeitung von Gewaltvorfällen an Schulen beschlossen und eingeführt (Maßnahme 3 „Anzeigepflicht an Schulen“). Diese Maßnahme dient einer schnelleren Hilfestellung für Schulen in schwierigen Situationen und fördert und beschleunigt die überbehördliche Zusammenarbeit zwischen Schulen, Jugendhilfe und der Polizei.
Formate:
pdf
- Bildung & Wissenschaft
- Gesetze & Justiz
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