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Datensatz 30.06.2026

Gewässerbauwerke Hamburg

Bauwerke in und an Gewässern der FHH Hamburg verfügt als wassergeprägte Metropole über ein dichtes und vielfältiges System von Gewässern, das von Tideflüssen wie der Elbe über Nebenflüsse, Kanäle bis hin zu kleineren Bächen und Gräben reicht. Zur Steuerung, Nutzung und Sicherung dieser Gewässer kommt eine Vielzahl technischer Anlagen – die sogenannten Gewässerbauwerke – zum Einsatz. Zu den wichtigsten Gewässerbauwerken in Hamburg zählen unter anderem Schleusen, Wehre, Sperrwerke, Pumpwerke, Fischaufstiegsanlagen sowie Durchlässe und Stauanlagen. Diese Bauwerke erfüllen unterschiedliche Funktionen, die eng miteinander verzahnt sind: Hochwasserschutz: Insbesondere entlang der Elbe und ihrer Nebenflüsse sichern Sperrwerke und Deichanlagen die Stadt vor Sturmfluten und steigenden Wasserständen. Wasserstandsregelung: Wehre und Schleusen stabilisieren Wasserstände in Binnengewässern und Kanalsystemen und ermöglichen eine kontrollierte Ableitung von Niederschlagswasser. Entwässerung und Regenwassermanagement: Pumpwerke und steuerbare Bauwerke gewährleisten den Abfluss von Oberflächenwasser, insbesondere in tiefer liegenden Stadtteilen. Schifffahrt und Nutzung: Schleusen in Fleeten und Kanälen ermöglichen die Durchgängigkeit für Boote und unterstützen die historische sowie aktuelle Nutzung der Wasserwege. Ökologische Funktionen: Moderne Bauwerke integrieren zunehmend Maßnahmen zur ökologischen Durchgängigkeit, etwa durch Fischaufstiegsanlagen oder naturnahe Umgestaltungen. Hamburg steht dabei vor besonderen Herausforderungen: Neben dem Einfluss der Gezeiten erfordern Klimawandel, Starkregenereignisse und steigende Meeresspiegel eine kontinuierliche Anpassung und Modernisierung der Gewässerinfrastruktur. Die Planung, der Betrieb und die Unterhaltung der Gewässerbauwerke erfolgen im Rahmen eines integrierten Gewässermanagements. Ziel ist es, technische Sicherheit, urbane Nutzung und ökologische Anforderungen in Einklang zu bringen und so die nachhaltige Entwicklung der Stadtlandschaft zu gewährleisten.

Formate: wfs, wms, gml, oaf, html

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Die Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans verläuft wie folgt: Hessepark - Blankeneser Bahnhofstraße - Propst-Paulsen-Straße - Mühlenberger Weg - Elbchaussee - Baurs Park - Süd-grenzen der Flurstücke 657, 654, 2515, 651, 650, 649, 1786, Westgrenzen der Flurstücke 1786 und 1785, über die Flurstücke 1796 (Baurs Park) und 474 (Blankeneser Hauptstraße), Westgrenze des Flurstücks 466, über das Flurstück 2272 (Hoher Weg), Westgrenze des Flurstücks 2271, West-, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 1843, über die Flurstücke 455, 2615 und 2613 (letzeres: Am Kiekeberg), Westgrenze der Flurstücke 2614, 2581, 2564 und 2241, Südgrenze des Flurstücks 768 der Gemarkung Blankenese (Bezirk Altona, Ortsteil 223).

Formate: gml, pdf, html

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Die Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans verläuft wie folgt: Otzenstraße - West-grenze der Flurstücke 1680 und 1678 der Gemarkung Altona-Nord - Thadenstraße - Bernstorffstraße - Otzenstraße - über das Flurstück 2688 der Gemarkung Altona-Nord

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Die Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans verläuft wie folgt: Blankeneser Landstraße - Westgrenzen der Flurstücke 5538 und 682, über das Flurstück 682 (Bahnanlage) der Gemarkung Dockenhuden - Sülldorfer Kirchenweg (Bezirk Altona, Ortsteil 224).

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Die Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans verläuft wie folgt: Große Brunnenstraße - Erdmannstraße - Am Born - Nöltingstraße - Ottenser Hauptstraße (Bezirk Altona, Ortsteil 213).

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Die Zuordnung des Hamburger Stadtgebietes zu den Naturräumen Geest und Marsch wird dargestellt. Die Karte ist auch als Hilfskarte für den Kontext - Einbau Ersatzbaustoffe - zu verstehen. Hier gibt es unterschiedliche Richtlinien je nachdem, ob ein Bauvorhaben in bzw. auf Geest- oder Marsch-Boden geplant ist. Die Daten werden als WMS-Darstellungsdienst, WFS-Downloaddienst und über die OGC API - Features (OAF) Hamburg bereitgestellt.

Formate: gml, xsd, wfs, wms, html, oaf, json

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Die Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans verläuft wie folgt: Rissener Dorfstraße - Westgrenzen der Flurstücke 4694, 4695 und 750 der Gemarkung Rissen - Wedeler Landstraße - Ost- und Südgrenze des Flurstücks 1606, Südgrenze des Flurstücks 6318, über das Flurstück 6318, Nordgrenze des Flurstücks 6318 der Gemarkung Rissen, über das Flurstück 6482 (Wedeler Landstraße), Westgrenze des Flurstücks 4972, über die Flurstücke 693, 692, 4748, 3328, 3329, 692, 693, 4972 (Wedeler Landstraße), über die Flurstücke 4973, 5173 (Sülldorfer Landstraße), Nordgrenzen der Flurstücke 5324 und 711 (Gudrunstraße) - Grete-Nevermann-Weg - Ostgrenze der Flurstücke 5387 und 5388, über das Flurstück 5389 der Gemarkung Rissen - Wedeler Land-straße - Ole Kohdrift (Bezirk Altona, Ortsteil 227).

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Achtung: Dieser Datensatz wird gelöscht. Möglicherweise stehen nicht mehr alle Funktionen vollumfänglich zur Verfügung. Achtung: Dieser Datensatz ist veraltet und wird nicht aktualisiert. Gemäß Hamburger Transparenzgesetz wird er für 10 Jahre vorgehalten und im Anschluss gelöscht. (Stand 04/2026). Anlässlich des 100. Geburtstags vom Hamburger Stadtpark und Altonaer Volkspark werden für beide Parks Informationen zu Service-Einrichtungen und Sehenswürdigkeiten im Park dargeboten. Dazu zählen zum einen die Standorte von Restaurants, Minigolfanlagen, StadtRAD-Stationen, Grillwiese, öffentliche Toilette etc., zum anderen Standorte von Sehenswürdigkeiten und Kunstskulpturen. Hinweis: Im Datensatz verlinkte Fotos unterliegen nicht der Veröffentlichungspflicht nach Hamburgischem Transparenzgesetz und sind nicht Teil der freien Lizenz. Weitere Informationen: https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bukea/themen/hamburgs-gruen/parkanlagen/hamburgs-parkanlagen-52270

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In diesem Dienst werden die zu mähenden Flächen des Straßenbegleitgrünes, die in der Zuständigkeit der Abteilung Stadtgrün liegen, angezeigt. Hierbei handelt es sich um georeferenzierte Polygone, welche im Rahmen der bezirklichen Verkehrssicherungspflicht gepflegt werden müssen. Jede Fläche beinhaltet fachliche Informationen: - Inhalt der Fläche: Um was für eine Fläche handelt es sich (Rasen/Baumscheibe etc.)? - Fremdeigentum und Patenschaft: Ist die Fläche in der Verantwortung anderer (ja) oder der FHH (nein)? - Bemerkungen zu der Fläche - Grünpflege: Wird die Fläche von der FHH gepflegt (ja) oder nicht (nein)? - Pflegemaßnahme: Wird die Fläche 2 mal jährlich (extensiv) oder 6 mal jährlich (intensiv) gemäht? - Vergabe: Wer führt die Pflegemaßnahmen durch?

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Für den Schutz des oberflächennahen Grundwassers ist die räumliche Verteilung von Grundwasserhemmern von großer Bedeutung. Die wichtigsten Grundwasserhemmer im Raum Hamburg sind die saalezeitlichen Geschiebemergel. Mithilfe der 3D-Modellierung lassen sich potenzielle Fließwege von der Oberfläche bis zum Grundwasser aufzeigen, was bei Grundwasserschadensfällen oder im Bereich von Altlasten eine bessere Gefährdungsabschätzung ermöglicht. Aufgrund der hohen Dichte an Bohrungen im oberflächennahen Bereich wird dieses Modell in Teilgebiete unterteilt, die zusammen das Staatsgebiet der Freien und Hansestadt Hamburg abdecken. Die hohe Datendichte in den einzelnen Teilgebieten ermöglicht einen höheren Detaillierungsgrad und damit eine feinere Gliederung der Hydrostratigraphie. Die flachen 3D-Modell der Stadt Hamburg werden zunächst in Teilgebieten in der Internet Anwendung HADES 3D (www.hades3d-hamburg.de) veröffentlich.

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Das Plangebiet liegt zwischen der Landesgrenze zu Niedersachsen im Westen, der Bahnlinie im Norden, der bestehenden Wohnsiedlung Sandbek im Osten und der B 73 im Süden. Das Plangebiet grenzt sich wie folgt ab: West- und Südgrenzen des Flurstücks 5848 (Wiesengrund), Westgrenzen der Flurstücke 1114 und 1111(Neuwulmstorfer Schul-straße), Südgrenzen der Flurstücke 1045 (teilweise), 1044, 1043, 1042, 1041, 1040, 1039, 1038, Süd- und Westgrenzen der Flurstücke 4249 und 4250, Westgrenzen der Flurstücke 1037, 4012, 1036, 6848 (Weg), Nord- und Westgrenzen des Flurstücks 1035, Nordgrenzen der Flurstücke 1034, 1033, 1032, 1031, 1030, 1029, 2600, 1028, 1027, 1026, 1025, 1024, 1023, 1022, 1021, 1020, 1019, 1018, 1017, 1016, 1015, 6770, 6745, 6763, 6766, 6767, 6729, 8393, 8394, 8396, 8395, 8204, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 8205, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 8209, über das Grundstück 4397 (Ohrnsweg) über das Flurstück 8208, Südgrenze des Flurstücks 8204, Ostgrenze des Flurstücks 6732, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 7862, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 6847 (Weg), Ostgrenze des Flurstücks 1064, Nordgrenze des Flurstücks 7802, über das Flurstück 7802, über das Flurstück 6851 (Weg), Ostgrenze des Flurstücks 1082, Nordgrenze des Flurstücks 5854 (Weg), über die Flurstücke 7234 und 7109 (Cuxhavener Straße), Ost- und Südgrenze des Flurstücks 1518, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 1517, Westgrenzen der Flurstücke 7234 und 7109 (Cuxhavener Straße) der Gemarkung Fischbek (Bezirk Harburg, Ortsteil 715).

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Die Gewässerzuständigkeiten enthält als WMS-Darstellungsdienst und WFS-Downloaddienst die Zuständigkeiten der Wasserbehörden für Oberflächengewässer. Es werden verschiedene Grenzen und Zuständigkeiten, welche die häufigsten Aufgabenstellungen abdecken, angegeben. Für andere Fragestellungen wird auf die "Anordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft" verwiesen. In diesem Dienst werden sechs Layer bereitgestellt: 1) Schiffbare Gewässer 2) Gültigkeitsbereich des Hafenverkehrs- und Schifffahrtsgesetzes 3) Zuständigkeiten für Genehmigungen für das Errichten oder Verändern von Anlagen in, an oder über Gewässern gemäß § 15 HWaG mit Kontaktdaten 4) Zuständigkeiten für die Zulassung und Überwachung von Einleitungen in Oberflächengewässer mit Kontaktdaten 5) Senatsgewässer mit Kontaktdaten 6) Zuständigkeiten für die Zulassung von Gewässerwärmepumpen mit Kontaktdaten Die Layer beruhen auf verschiedenen Rechtsgrundlagen: Layer 1 beruht auf der Anlage der "Verordnung zur Bestimmung der schiffbaren Gewässer" (SchiffGewBestV HA) vom 5. Mai 1987, zuletzt geändert durch Verordnung vom 19. Juni 2012 (HmbGVBl. S. 234). Layer 2 zeigt das Geltungsgebiet des "Hafenverkehrs- und Schifffahrtsgesetzes" (HfVerkG HA) §1 vom 3. Juli 1979, zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. April 2019 (HmbGVBl. S. 108) in Kombination mit den Zuständigkeitsgrenzen aus Abschnitt III Absatz 1, Satz 1 "Anordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft" (WasRZustAnO HA) Layer 3, 4 und 6 bezieht die Eingruppierungen aus verschiedenen Absätzen der "Anordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft" (WasRZustAnO HA) vom 07.04.1987 ein. Stand: letzte berücksichtigte Änderung: Abschnitte I, III, IX und X geändert durch Artikel 91 der Anordnung vom 29. September 2015 (Amtl. Anz. S. 1697, 1707) Layer 5 : Senatsgewässer nach Abschnitt I Absatz 2 Nr. 2 WasRZustAnO HA (Außenalster mit Langer Zug bis einschließlich Krugkoppel-, Fernsicht-, Feenteich-, Schwanenwik- und Langenzugbrücke, Binnenalster, Kleine Alster, Alsterfleet, Neuerwallfleet, Bleichenfleet, Herrengrabenfleet, Mönkedammfleet und Nikolaifleet)- Zuständigkeit: BUKEA.

Formate: gml, xsd, wfs, wms, html, oaf

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Vektordatensatz mit den Grundwasserflurabstandskarten für Hamburg. Es werden 2 unterschiedliche Layer gezeigt: 1. Grundwasserflurabstand Min Minimaler Flurabstand zur Grundwasseroberfläche in Meter unter Geländeoberkante (GOK) des hydrologischen Jahres 2018 (= hohe Grundwasserstände). 2. Grundwasserflurabstand Max Hoher Flurabstand zur Grundwasseroberfläche in Meter unter Geländeoberkante (GOK) des hydrologischen Jahres 2019 (= niedrige Grundwasserstände). Die Daten werden als WMS-Darstellungsdienst und als WFS-Downloaddienst bereitgestellt. Und sind neuerdings auch über die OGC API - Features (OAF) Hamburg erreichbar.

Formate: gml, xsd, wfs, html, json

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Das Plangebiet besteht aus den Flurstücken 525, 526, 547, 245, 528 und 529 der Gemarkung Eppendorf.

Formate: gml, pdf, html

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Berechnungen und Kartierung nach Umgebungslärmrichtlinie und nach 34. BImSchV für den Ballungsraum Hamburg für den Straßen- und Schienenverkehr sowie den Fluglärm. Die Karten "Straßenverkehr Lden/Lnight ", "Schienenverkehr Lden/Lnight" und "Flugverkehr Lden/Lnight" sind nicht geeignet zum Schallschutznachweis nach DIN 4109 'Schallschutz im Hochbau'.

Formate: wms, gml, ert, csv, geotiff, html

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bildbasierte Digitale Oberflächenmodelle (bDOM) - abgeleitetes, flächendeckendes digitales Oberflächenmodell mit einer Rasterweite von 1 Meter - für die Fläche der Freien und Hansestadt Hamburg (ohne das Gebiet des hamburgischen Wattenmeeres) Ein bildbasiertes Digitales Oberflächenmodell (bDOM) beschreibt die Erdoberfläche und die darauf befindlichen Objekte, wie z. B. bauliche Anlagen, als regelmäßig verteilte, georeferenzierte Höhenpunkte zum Aufnahmezeitpunkt der Luftbilder eines photogrammetrischen Bildflugs. Die Ableitung der bildbasierten Oberflächenmodelle erfolgt durch Bildkorrelation (i. d. R. Dense-Image-Matching) aus orientierten digitalen Luftbildern. Das bildbasierte Oberflächenmodell entsteht als Zwischenprodukt im Produktionsprozess der Digitalen Orthophotos in der Qualitätsstufe TrueDOP. Die Daten liegen in folgendem System vor: Lage: ETRS89_UTM32 (Bezugssystem ETRS89, Abbildungsvorschrift UTM; EPSG-Code: 25832, veraltete Bezeichnung: Lagestatus 310) Höhe: DE_DHHN2016_NH (Normalhöhen des Deutschen Haupthöhennetzes 2016; veraltete Bezeichnung: Höhenstatus 170).

Formate: ascii, geotiff, html

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Datensatz 03.06.2026

Störfallbetriebe Hamburg

Standorte der Betriebsbereiche nach §3 Abs. 5a BImSchG (sogenannte Störfallbetriebe) im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg.

Formate: gml, wfs, wms, html, oaf

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Dieser Datensatz zeigt die Straßengräben und die zu mähenden Flächen, die sich in der Zuständigkeit der Straßenunterhaltung des Bezirksamtes Hamburg-Mitte befinden. Abgebildet werden zum einen die Flächentypen Bankette, Böschung und Wirtschaftsweg, und zum anderen die Straßengräben, welche im Rahmen der bezirklichen Verkehrssicherungspflicht gepflegt werden müssen. Die Straßengräben enthalten die Informationen: Stadtteil, Adresse, Zuständigkeit, Länge in m, Grundräumung und Bemerkung. Die Flächen beinhalten folgende fachliche Informationen: Stadtteil, Adresse, Flächentyp, Zuständigkeit, Fläche in m² sowie eventuelle Bemerkungen. Hinweis zur Datenvollständigkeit: Dieser Datensatz ist derzeit nicht vollständig. Einzelne Datenbestände oder Attribute fehlen oder sind noch nicht erfasst. Die Daten werden fortlaufend ergänzt und aktualisiert. Für weiterführende Informationen wenden Sie sich bitte an den unter Kontakt genannten Ansprechpartner.

Formate: gml, xsd, wfs, wms, html, json, oaf

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  • Transport und VerkehrTransport & Verkehr
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Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Nordlandweg, Ost- und Nordgrenze der Zellerstraße, über die Zellerstraße, Ostgrenze des Flurstücks 4304, über die Flurstücke 5353, 5330 und 5004, Westgrenzen der Flurstücke 4296 und 4303 der Gemarkung Meiendorf.

Formate: gml, pdf, html

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Datensatz 22.05.2026

Kleingartenvereine Hamburg

Der Geodatensatz Kleingartenvereine Hamburg versteht sich als Bestandserfassung der Kleingartenvereine der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH). Folgende Datenfelder werden angegeben: Vereinsname, Vereinsnummer und Flächengröße. Aktualisierungsrhythmus: jeweils zum August jeden Jahres Hinweis: Es kann keine Gewähr für die Richtigkeit aller Daten übernommen werden.

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