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In der Gemeinde Hetlingen im Kreis Pinneberg befindet sich eine etwa 100-150 Jahre alte und ca. 1,7 km lange Weidenallee. Diese ursprünglich als Kopfweiden gepflegten Bäume gilt es angesichts ihrer ökologischen Bedeutung zu erhalten. Die Stiftung Lebensraum Elbe beauftragte im Jahr 2024 drei Gutachten, um den aktuellen Bestand an Brutvögeln, Käfern und Fledermäusen im Gebiet zu erfassen.

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Zur Erhöhung der Strukturvielfalt auf der Elbinsel Neßsand wurde 2018 durch die SLE ein 15.000 m² großer Offenbodenbereich geschaffen und 24 zeitweilig wasserführende Kleingewässer angelegt. Dieser Monitoringbericht gibt einen Überblick über die terrestrischen Organismen sowie die Vegetation im Projektgebiet.

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Datensatz 05.10.2026

Bebauungsplan TB 1043 Hamburg

Fährstraße (TP)

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Gebiet I W: Südwestgrenzen der Flurstücke 433, 432 und 431, Südwest-, Nordwest- und Nordostgrenze (teilweise) des Flurstücks 1313 der Gemarkung Lemsahl-Mellingstedt, über das Flurstück 629 (Bökenbarg) in nördliche Richtung, Nordwestgrenze des Flurstücks 2228 (teilweise), über das Flurstück 2228 in östliche Richtung, Nordwestgrenze des Flurstücks 2229 (teilweise), über das Flurstück 2229 in nordöstliche Richtung, Südwest-, Nordwest- und Nordostgrenze des Flurstücks 584, über die Flurstücke 584, 2229 und 629 (Bökenbarg) in südliche Richtung der Gemarkung Duvenstedt, über das Flurstück 433 in südliche Richtung der Gemarkung Lemsahl-Mellingstedt. Gebiet II W: Über die Flurstücke 1144, 3514, 3516, 3515, 3424 und 1406 in nördliche Richtung, Nordost-, Südost- und Südwestgrenze (teilweise) des Flurstücks 1406, Ostgrenzen der Flurstücke 3424 und 3515, über das Flurstück 3516 in südliche Richtung und Südgrenzen der Flurstücke 3516 und 1144 der Gemarkung Lemsahl-Mellingstedt. Gebiet III W: Westgrenze des Flurstücks 1825, West- und Nordgrenze (teilweise) des Flurstücks 1587, über das Flurstück 1587 in südliche Richtung, Ostgrenze des Flurstücks 1825, über das Flurstück 1825 in westliche Richtung, Südgrenze des Flurstücks 1825 der Gemarkung Lemsahl-Mellingstedt. Gebiet IV W: Über die Flurstücke 446, 3508, 3510, 1442, 3829, 3830, 442, 2435, 2432 und 440 in nördliche Richtung, Nordgrenze des Flurstücks 440, über das Flurstück 440 in südliche Richtung, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 2433, Ostgrenze des Flurstücks 2435, über das Flurstück 442 in südliche Richtung, Nordgrenze (teilweise) und Ostgrenze des Flurstücks 3830, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 446 der Gemarkung Lemsahl- Mellingstedt. Gebiet V W: Über die Flurstücke 2610 und 593 in nördliche Richtung, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 593 und Ost- und Südgrenze des Flurstücks 2610 der Gemarkung Lemsahl-Mellingstedt. (TP)

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Die Karte „Referenzwerte Naturnaher Wasserhaushalt“ ist eine wasserwirtschaftliche Planungskarte aus der die Anteile der Grundwasserneubildung, der Verdunstung und des Abflusses am Regenwasser für den naturnahen Zustand abgelesen werden können. Die Planungskarte dient der gebietsspezifischen Bestimmung von Ziel- und Orientierungsgrößen bei städteplanerischen und wasserwirtschaftlichen Fragestellungen für die Hamburger Verwaltungs- und Planungsebene. Weitere Erläuterungen siehe unter http://www.hamburg.de/go/976250 (oder Link auf der MetaVer-Seite ganz unten)

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Datensatz 17.09.2026

Landschaftsprogramm Hamburg

Bezugsmaßstab für die Darstellungen des Landschaftsprogramms: 1:20.000 Aktualität des Datenbestandes: Landschaftsprogramm Hamburg in der Fassung vom Juli 1997, einschließlich der 1.-173. Änderung, der 1.- 32. Berichtigung und aktualisierter Anpassungen - Stand 03/2026 - einschließlich der Anpassungen aufgrund des Konturenabgleichs (Bau-/Freiflächen) mit dem Flächennutzungsplan im September 2014 - Das Landschaftsprogramm mit der Karte Arten- und Biotopschutz legt die Ziele und Grundsätze von Naturschutz und Landschaftspflege für Hamburg fest. Es wurde am 12.6.1997 durch die Bürgerschaft beschlossen. Rechtliche Grundlage sind das Bundesnaturschutzgesetz und das Hamburgische Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes. Mit dem Landschaftsprogramm werden bedeutsame Landschaftsbestandteile, wertvolle Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensräume gesichert und die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft erhalten. Mit dem Schutz der Hamburger Kulturlandschaften, der natürlichen Ressourcen Boden, Wasser und Luft sowie der Sicherung von Freiräumen soll die Lebensqualität der Bewohner erhalten oder verbessert werden. Auch Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, die Versorgung mit Grünflächen und die Qualität von Grünflächen sind wichtige Themen im Landschaftsprogramm. Das Landschaftsprogramm ist neben dem Flächennutzungsplan maßgebliches Steuerungsinstrument für bodennutzungsrelevante gesamthamburgische Belange. Für die Politik und die Verwaltung ist das Landschaftsprogramm bindend. Seine Ziele und Inhalte sind in der gesamtstädtischen Entwicklungsplanung zu berücksichtigen. Bürger/innen können aus dem Landschaftsprogramm jedoch keinen Rechtsanspruch ableiten. Die Inhalte des Landschaftsprogramms werden für drei Themenschwerpunkte entwickelt und dargestellt: Erholung/Landschaftsbild - Stadtklima/Naturhaushalt und Arten- und Biotopschutz (i. d. Karte Arten- und Biotopschutz des Landschaftsprogramms). Für die Schutzgebietsinformationen werden die Originalquellen aus dem Datensatz „Arten- und Biotopschutz - AuBS (ehem. APRO)“ herangezogen. Weitere Informationen zu diesen Daten entnehmen Sie bitte der entsprechenden Datensatzbeschreibung. Die flächenbezogenen Planungsinhalte des Landschaftsprogramms werden in unterschiedlichen Planungskategorien, sog. 'Milieus' dargestellt. Das Milieu ist die zentrale flächenbezogene Planungskategorie, es umfasst Nutzung, Struktur und Entwicklungsziel der jeweiligen Flächeneinheit. Für jedes Milieu gibt es besondere Entwicklungsziele. In einer zweiten Darstellungsebene, den sog. 'Milieuübergreifenden Funktionen' werden Zielvorgaben aus den o.g. Themenschwerpunkten des Landschaftsprogramms dargestellt, die sich nicht in die Milieuebene integrieren lassen. Das Landschaftsprogramm kann durch formale Änderungsverfahren, über die die Bürgerschaft beschließt, geändert oder aktualisiert werden. Die Darstellung der Inhalte des Landschaftsprogramms erfolgt stets unter Beachtung der Planungsziele des Flächennutzungsplans. Das Landschaftsprogramm besteht aus einem Plan im Maßstab 1:20.000 (6 Blätter) und einem ausführlichen Erläuterungsbericht. Letzter Neudruck des Landschaftsprogramms im Maßstab 1:50.000 sowie 1:20.000 (6 Blätter) - April 2013 Hinweise: Die Geodaten werden als WMS-Darstellungsdienst und als WFS-Downloaddienst bereitgestellt. Download der Gesamtdatei z. Zt. nur als gml Datei möglich.

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Wärmelieferverträge SRH-HEnW

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Der Datensatz zeigt detaillierte Luftbilder (Digitale Orthophotos - DOP), die während der unbelaubten Jahreszeit in Hamburg aufgenommen worden sind. Mit einer Auflösung von 0,20m - 0,30m eine beeindruckende Detailgenauigkeit. Woher kommen die Daten? Die hier enthaltenen Daten wurden mit Multispektral-Sensoriken (RGBI) sowohl via Flugzeug, als auch Satellit aufgenommen. Entsprechend variieren einzelne Parameter - für nähere Infos stehen im Downloadbereich Informationen bereit. Die Zusammenführung der Daten in einer Zeitreihe ermöglicht es, Entwicklungen im urbanen Landschaftsbild zu identifizieren und über einen Zeitraum hinweg zu beobachten: -Wie viele Gebäude gibt es? (#Detektion) -Wo entstehen versiegelte Flächen? (#Change Detection) -Wie steht es um die Vegetation? (#Monitoring) Wie das funktioniert? DOP bieten die vorteilhafte Eigenschaft, dass sie wie eine Karte verwendet werden können. Strukturen werden lagerichtig, an Ort und Stelle, dargestellt. Bei Einbindung in Geoinformationssysteme können geometrische Informationen (Maße) und auch spektrale Informationen (RGBI-Werte) abgegriffen und für Analysen verwendet werden. Digitale Orthophotos zählen damit zu den unverzichtbaren Werkzeugen der Erdbeobachtung. Die Daten sind ideal für Anwendungen in der Stadt- und Verkehrsplanung, Umweltbeobachtung und auch als Trainingsdaten für KI geeignet.

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Bekanntmachung einer Entscheidung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts zu der Verordnung über den Bebauungsplan Niendorf 93 Vom 19. August 2026 Aus den Urteilen des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 18. Juni 2026 – 2 E 1/25.N, 2 E 2/25.N und 2 E 4/25.N –, die im Normenkontrollverfahren nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung zu der Verordnung über den Bebauungsplan Niendorf 93 vom 11. März 2024 (HmbGVBl. S. 67) ergangen sind, wird folgender Entscheidungssatz veröffentlicht: „Die Verordnung über den Bebauungsplan Niendorf 93 vom 11. März 2024 (HmbGVBl. S. 67) ist unwirksam.“ Diese Entscheidung ist nach § 47 Absatz 5 der Verwaltungsgerichtsordnung allgemein verbindlich. Hamburg, den 19. August 2026. Das Bezirksamt Eimsbüttel Das Plangebiet wird begrenzt durch die Straßen Wendlohstraße - Joachim-Mähl-Straße - Paul-Sorge-Straße - Graf-Anton-Weg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 318).

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Anpassung des Landschaftsschutzgebietes

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Dokument 07.09.2026

Schätzbilanz 2025

Die für das Klima zuständige Behörde legt eine CO2-Schätzbilanz für das jeweils vorangegangene Kalenderjahr vor.

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Anpassung der Einzelpläne 6.2 und 9.1 im Haushaltsjahr 2026 an zwischenzeitlich festgestellte Veränderungsbedarfe.

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Grundlagenerhebung zur Anpassung der Direkteinleitergebühr für Niederschlags- und Drainwassereinleitungen

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Erfüllung des Aktenvorlagersuchens der Bürgerschaft zu VERA II

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