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Datensatz 13.12.2025

HWRM-Karten 1.Zyklus Hamburg

Fachliche Beschreibung: Die EG-Richtlinie zum Hochwasserrisikomanagement hat die Reduzierung der Risiken durch Hochwasser als Ziel. Der erste von drei vorgeschriebenen Schritten zu diesem Ziel besteht in der Bewertung der Hochwasserrisiken. Als Ergebnis werden hier die Risikogebiete für Binnenhochwasser und Sturmflut veröffentlicht. Der zweite Schritt besteht in der Ermittlung und Darstellung von Gefahren- und Risikokarten in den Risikogebieten. Die Gefahren- und die Risikokarten decken jeweils drei Hochwassersereignisse ab. Für die Binnenhochwasser ist das häufige Ereignis (Kennzeichnung: H für High) ein 10-jährliches, das mittlere Ereignis (Kennzeichnung: M für Middle) ein 100-jährliches und das seltene Ereignis (Kennzeichnung: L für Low) ein 200-jährliches. Für die durch Sturmfluten gefährdeten Bereiche ist das häufige Ereignis ein 20-jährliches, das mittlere Ereignis wie beim Binnenhochwasser ein 100-jährliches und das seltene Ereignis ein Extremereignis, bei dem ein seltener, extrem hoher Wasserstand (7,30 mNN am Pegel St. Pauli) angenommen und zusätzlich die Wirkung der Hochwasserschutzanlagen außer Acht gelassen wird. Die Gefahrenkarten stellen das Ausmaß der Hochwasserereignisse in Form der Ausdehnung und der sich einstellenden Wassertiefen dar. Die Risikokarten zeigen, wie die betroffenen Flächen genutzt werden, die Lage von Industrieanlagen und Schutzgütern sowie die Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner. Im letzten Schritt ist ein Hochwasserrisikomanagementplan zu erarbeiten. Rechtlicher Hintergrund: Die Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (2007/60/EG vom 23.10.2007) regelt die Erarbeitung und Veröffentlichung von Karten zum Hochwasserrisikomanagement. Die rechtliche Umsetzung dieser EG-Richtlinie in nationales Recht erfolgte mit der Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes vom 01.03.2010. In §74 WHG ist die Veröffentlichung der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten für den 2. Berichtszyklus zum 22.12.2013 festgeschrieben. Die Daten für Hochwasserrisikomanagement (HWRM)-Karten des 1. Berichtszyklus (2016-2021) werden hier als WMS-Darstellungsdienst und als WFS-Downloaddienst bereitgestellt.

Formate: wms, wfs, html, gml

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Datensatz 12.12.2025

HWRM-Karten 3.Zyklus Hamburg

Fachliche Beschreibung: Die hier beschriebenen Daten bilden die Inhalte der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten gemäß EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (2007/60/EG, HWRM-RL) für den 3. Berichtszyklus (2028-2033). In Hamburg wird unterschieden zwischen Hochwasserrisiken hervorgerufen durch Küstenhochwasser oder Binnenhochwasser. Die Gefahren- und die Risikokarten decken jeweils drei Hochwassersereignisse ab. Für die Binnenhochwasser ist das häufige Ereignis (Kennzeichnung: H für häufig) ein 10-jährliches, das mittlere Ereignis (Kennzeichnung: M für mittel) ein 100-jährliches und das extreme Ereignis (Kennzeichnung: E für extrem) ein 200-jährliches. Für die durch Küstenhochwasser gefährdeten Bereiche ist das häufige Ereignis ein 20-jährliches, das mittlere Ereignis wie beim Binnenhochwasser ein 100-jährliches und beim Extremereignis wird ein extrem hoher Wasserstand (7,68 mNHN am Pegel St. Pauli) angenommen und zusätzlich die Wirkung der Hochwasserschutzanlagen außer Acht gelassen. Die Gefahrenkarten stellen das Ausmaß der Hochwasserereignisse in Form der Ausdehnung und der sich einstellenden Wassertiefen dar. Die Risikokarten zeigen, wie die betroffenen Flächen genutzt werden, die Lage von Industrieanlagen und Schutzgütern sowie die Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner. In beiden Karten sind die baulichen Hochwasserschutzanlagen (zum Beispiel Deiche, private Polder und Hochwasserschutzwände) und ihre Wirkung erkennbar. Rechtlicher Hintergrund: Die Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (2007/60/EG vom 23.10.2007) regelt die Erarbeitung und Veröffentlichung von Karten zum Hochwasserrisikomanagement. Die rechtliche Umsetzung dieser EG-Richtlinie in nationales Recht erfolgte mit der Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes vom 01.03.2010. In §74 WHG ist die Veröffentlichung der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten für den 3. Berichtszyklus zum 22.12.2025 festgeschrieben. Die Daten für Hochwasserrisikomanagement (HWRM)-Karten des 3. Berichtszyklus (2028-2033) werden hier als WMS-Darstellungsdienst, WFS-Downloaddienst und über die OGC Feature API bereitgestellt.

Formate: gml, html

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Dieser Datensatz zeigt die Straßengräben und die zu mähenden Flächen, die sich in der Zuständigkeit der Straßenunterhaltung des Bezirksamtes Hamburg-Mitte befinden. Abgebildet werden zum einen die Flächentypen Bankette, Böschung und Wirtschaftsweg, und zum anderen die Straßengräben, welche im Rahmen der bezirklichen Verkehrssicherungspflicht gepflegt werden müssen. Die Straßengräben enthalten die Informationen: Stadtteil, Adresse, Zuständigkeit, Länge in m, Grundräumung und Bemerkung. Die Flächen beinhalten folgende fachliche Informationen: Stadtteil, Adresse, Flächentyp, Zuständigkeit, Fläche in m² sowie eventuelle Bemerkungen. Hinweis zur Datenvollständigkeit: Dieser Datensatz ist derzeit nicht vollständig. Einzelne Datenbestände oder Attribute fehlen oder sind noch nicht erfasst. Die Daten werden fortlaufend ergänzt und aktualisiert. Für weiterführende Informationen wenden Sie sich bitte an den unter Kontakt genannten Ansprechpartner.

Formate: gml, xsd, wfs, wms, html, json, oaf

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Das Plangebiet liegt im Stadtteil Rotherbaum im Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 312. Es wird im Norden durch die Bestandsbauten der Universität, der Sophie-Barat-Schule und des Max-Planck-Instituts, im Osten durch die Warburgstraße, im Süden durch die Straße Alsterterrasse sowie im Westen durch die Neue Rabenstraße mit der anliegenden Moorweide begrenzt.

Formate: gml, pdf, html

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Datensatz 22.11.2025

Biotopkataster Hamburg

Daten und Karten zu Lebensräumen von Pflanzen und Tieren unter besonderer Berücksichtigung der gesetzlich geschützten Biotope. Grundlage für die Datenerfassung der Biotope/Lebensräume von Hamburg sind die "Kartieranleitung und Biotoptypenschlüssel für die Biotopkartierung Hamburg" sowie die "Biotopbewertung für die Biotopkartierung Hamburg". Beide sind als Downloaddatei im PDF-Format unter https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bukea/themen/naturschutz/biotopschutz/biotopkartierung-171632 zu finden. Auf dieser Seite wird die Biotopkartierung auch kurz erläutert. Trotz Plausibilitätsprüfungen kann keine Gewähr auf Vollständigkeit oder Richtigkeit der Daten gegeben werden. Für den Vollzug des gesetzlichen Biotopschutz ist immer der Ist-Zustand eines Biotops in der Natur entscheidend. WMS-Kartendienste: Die diesen Daten zugrundeliegenden Datensätze sind abgeleitet aus einer Modellierung, die zu einer flächendeckenden Abbildung als überlagerungsfreie Ebene führt. Dazu wurden die Daten der Gesamtdatenbank des Biotopkatasters Hamburg verwendet, die die Jahrgänge 2014 bis 2022 vollständig wiedergeben. Downloadbereich: Außerdem wird eine GML-Datei mit erweiterter Attributtabelle aller Jahrgänge zur Verfügung gestellt, die die geografischen Daten der Biotope sowie deren wesentlichen beschreibenden Daten, mit Ausnahme der Pflanzenartenlisten, zu den einzelnen Biotopen beinhalten. Die GML-Dateien können in geografische Informationssysteme (GIS) eingebunden werden. Die Anleitung hierzu befindet sich im Downloadbereich des Transparenzportals zum Biotopkataster Hamburg. Alle Informationen zu einem Biotop können dem dazugehörigen Erhebungsbogen entnommen werden, der ebenfalls im Downloadbereich des Transparenzportals als Zipdatei bereitgestellt ist. Die Bögen sind über die DK5, Biotop-Nr. und das Kartierdatum (z.B. 6620_317_080716.pdf) den Biotopen zugeordnet.

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Das vorgesehene Planänderungsgebiet umfasst Flurstücke südlich der Wandsbeker Zollstraße, nördlich der Neumann-Reichardt-Straße, an der Von-Bargen-Straße sowie westlich der Efftingestraße und ist insgesamt etwa 1 ha groß. Der nördliche Änderungsbereich an der Wandsbeker Zollstraße umfasst den nördlichen Teil des Flurstücks 4033 und die Flurstücke 4032, 3981, 3982, 1882, 1884, 1835, 2620, 2621. Der südliche Änderungsbereich östlich der Von-Bargen-Straße umfasst die Flurstücke 1856-1858, 1861-1864, 2780. Der südliche Änderungsbereich westlich der Von-Bargen-Straße umfasst die Flurstücke 1841-1843, 2734, 2782.

Formate: gml, pdf, html

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Datensatz 10.11.2025

Naturschutzgebiete in Hamburg

Die Schutzgebietsgrenzen der Naturschutzgebiete (NSG) in Hamburg werden als Vektorkoordinaten gemäß Koordinatensystem EPSG 25832: ETRS89 / UTM Zone 32N bereitgestellt. Sie ergeben sich aus den nach NSG-Verordnungen gültigen Gebietsgrenzen. Die NSG werden in Hamburg nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 HmbBNatSchAG in Verbindung mit § 22 BNatSchG per Senatsbeschluss mit einer Rechtsverordnung ausgewiesen; die Voraussetzungen zur Unterschutzstellung ergeben sich aus § 23 BNatSchG. Hamburg liegt bei der Ausweisung von Naturschutzgebieten bundesweit vorn. Über 9% seiner Landesfläche sind derzeit Naturschutzgebiete (NSG), ein Wert, den kein anderes Bundesland auch nur annähernd erreicht. Naturschutzgebiete sind neben dem Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer die am strengsten geschützten Naturflächen in Hamburg. Hier haben die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege weitest gehenden, nach Möglichkeit sogar absoluten Vorrang vor allen anderen Nutzungsansprüchen.

Formate: gml, wfs, wms, html, oaf

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Die Schutzgebietsgrenzen der Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete) werden als Vektorkoordinaten gemäß Koordinatensystem EPSG 25832: ETRS89 / UTM Zone 32N bereitgestellt. Es handelt sich um die Gebiete im Sinne der EU-Richtlinie 92/43/EWG ("FFH-Richtlinie") in Hamburg. Die Unterschutzstellung erfolgt anhand Anhang III der Richtlinie und damit nach EU-weit einheitlichen Standards. Die nationale Unterschutzstellung wird in §§ 31 und 32 BNatSchG geregelt, der Schutz ergibt sich aus § 33 BNatSchG. Die FFH-Gebiete werden auch als "Besondere Erhaltungsgebiete" (BEG) bzw. gebräuchlicher als "Special Areas of Conservation" (SAC) bezeichnet. Die FFH-Gebiete bilden zusammen mit den Vogelschutzgebieten das europäische Schutzgebietssystem "Natura 2000". Es wird dann auch von "Gebieten gemeinschaftlicher Bedeutung" (GGB) gesprochen.

Formate: gml, wfs, wms, html, oaf

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Karte zur geothermischen Wärmeentzugsleistung bis 100 m (in W/m) Alle im Geologischen Landesamt vorhandenen Bohrungen, die eine Tiefe von mindestens 40 m aufweisen sind mit den Werten der geothermischen Entzugsleistung (nach VDI 4640) ausgewertet worden. Aus diesen Punkt-Informationen wurden Flächenkarten der möglichen Wärmeentzugsleistung in Hamburg entwickelt.

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Karte zur geothermischen Wärmeentzugsleistung bis 60 m (in W/m) Alle im Geologischen Landesamt vorhandenen Bohrungen, die eine Tiefe von mindestens 40 m aufweisen sind mit den Werten der geothermischen Entzugsleistung (nach VDI 4640) ausgewertet worden. Aus diesen Punkt-Informationen wurden Flächenkarten der möglichen Wärmeentzugsleistung in Hamburg entwickelt.

Formate: gml, wfs, html

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Karte zur geothermischen Wärmeentzugsleistung bis 80 m (in W/m) Alle im Geologischen Landesamt vorhandenen Bohrungen, die eine Tiefe von mindestens 40 m aufweisen sind mit den Werten der geothermischen Entzugsleistung (nach VDI 4640) ausgewertet worden. Aus diesen Punkt-Informationen wurden Flächenkarten der möglichen Wärmeentzugsleistung in Hamburg entwickelt.

Formate: gml, wfs, html

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Karte zur geothermischen Wärmeentzugsleistung bis 40 m (in W/m) Alle im Geologischen Landesamt vorhandenen Bohrungen, die eine Tiefe von mindestens 40 m aufweisen sind mit den Werten der geothermischen Entzugsleistung (nach VDI 4640) ausgewertet worden. Aus diesen Punkt-Informationen wurden Flächenkarten der möglichen Wärmeentzugsleistung in Hamburg entwickelt.

Formate: gml, wfs, html

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Datensatz 04.11.2025

Spielplätze Hamburg

Eine Auswahl an beliebten Spielplätzen in Hamburg. Einige der ausgewählten Spielplätze sind mit einem Link auf eine Hintergrundseite auf www.hamburg.de verknüpft, auf der der jeweilige Spielplatz ausführlich beschrieben und mit Fotos dargestellt wird. Hinweis: Im Datensatz verlinkte Fotos unterliegen nicht der Veröffentlichungspflicht nach Hamburgischem Transparenzgesetz und sind nicht Teil der freien Lizenz. Weitere Informationen: www.hamburg.de/go/spielplaetze

Formate: gml, xsd, wfs, html, oaf, json

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Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst den westlichen Teil der im Bebauungsplan HafenCity 10 zwischen Erciusgraben und Stockmeyerstraße festgesetzten Parkanlage (Teile der Flurstücke 2544 und 2539 der Gem. Altstadt Süd). Das Plangebiet wird weiterhin im Osten von der Parkanlage und im Westen von der Ericusbrücke begrenzt.

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Der Bereich der Bebauungsplanänderung liegt westlich der Wilsonstraße im Bereich des Sportleistungszentrums des Hamburger Fußballverbandes, auf dem Flurstück 3439 der Gemarkung Jenfeld.

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- Sülldorfer Landstraße - West- und Nordgrenze des Flurstücks 2020, Nordgrenzen der Flurstücke 627, 2594, 623, 2420, 621, 3439, 619, 3364, 3361, 3362, 3416, 2444, über das Flurstück 2793, Nordgrenze des Flurstücks 2793, über die Flurstücke 2615, 2793, Nordgrenze des Flurstücks 2761, über die Flurstücke 102, 2761, 2793, 2346, 2793 der Gemarkung Sülldorf

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Der Geltungsbereich ist im Bezirk Altona, im Stadtteil Bahrenfeld (Ortsteil 217) und Lurup (Ortsteil 220) gelegen und umfasst Flächen des Lise-Meitner-Parks, Teilflächen des DESY, Teilflächen nördlich der Notkestraße und weitere Flächen östlich der Luruper Hauptstraße.

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Nordgrenze des Flurstücks 1256 - über das Flurstück 1275 (Mexikoring) - Westgrenze des Flurstücks 1261 - Nordgrenze des Flurstücks 1261 - Ostgrenze des Flurstücks 1261 - Südgrenze des Flurstücks 1261 - Ostgrenze des Flurstücks 1275 (Mexikoring) -über das Flurstück 1275 (Mexikoring) - Südgrenze des Flurstücks 1256 - Ostgrenze des Flurstücks 1256 - Südgrenze des Flurstücks 1256 -Westgrenze des Flurstücks 1256 der Gemarkung Alsterdorf. Das Plangebiet liegt im Bezirk Hamburg-Nord im Stadtteil Winterhude (Ortsteilnummer 408) zwischen dem City Nord Park im Westen, dem Mexikoring im Osten sowie Wohn- und Geschäftsgebäuden der Zentralen Zone der City Nord im Norden und Süden.

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Nordwestlich, nördlich und nordöstlich über das Flurstück 3197 (Behringstraße), Ostgrenze des Flurstücks 817 (Stiegkamp), östlich über das Flurstück 876, Nordgrenze des Flurstücks 877 (Schwengelkamp), nordwestlich, nördlich und nordöstlich über das Flurstück 3197 (Beh-ringstraße), Ost-, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 878, Westgrenze des Flurstücks 879, südlich über die Flurstücke 880, 817 (Stiegkamp) und 3091, Westgrenze des Flurstücks 3091 und westlich über das Flurstück 2951 der Gemarkung Othmarschen.

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Langenhorner Chaussee - über die Flurstücke 11251 und 1296 - Westgrenze des Flurstücks 11185 der Gemarkung Langenhorn - über die Flurstücke 11105, 11110, 11111 und 11109 (Straße Bärenhof), über das Flurstück 697 (Schmuggelstieg) der Gemarkung Langenhorn - Langenhorner Chaussee - Landesgrenze - Querpfad - Stockflethweg - Ostgrenze des Flurstücks 2979, Nordgrenzen der Flurstücke 10905 und 4543 der Gemarkung Langenhorn - Foßberger Moor - Südgrenze des Flurstücks 11131 (U-Bahnanlage) - Ost- und Südgrenzen der Flurstücke 1226 und 1227, Ostgrenze des Flurstücks 526 der Gemarkung Langenhorn - und Fibigerstraße

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