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450 Suchergebnisse für "*"

Der Bebauungsplan Barmbek-Nord 45 für das Gebiet östlich der Meisenstraße und südlich des Amalie-Dietrich- Stiegs (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 414) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Westgrenze und Nordgrenze des Flurstückes 5875 (Amalie-Dietrich-Stieg) - Ostgrenzen der Flurstücke 5875, 6174, 6012, 4606 und 5933 (Meisenstraße) - Südgrenze und Westgrenze des Flurstücks 5933 - über das Flurstück 6014 - Südwestgrenze des Flurstücks 5875 der Gemarkung Barmbek (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 414).

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Das Bebauungskonzept basiert im Wesentlichen auf einer Weiterentwicklung des von der Verwaltung 2015 in Auftrag gegebenen landschaftsplanerisch-städtebaulichen Gutachtens. Dieses hatte die Flächen zwischen Buchenkamp, Tonradsmoor und Eulenkrugstraße, aufgrund der vergleichsweise geringen Restriktionen als Wohnungsbaupotential identifiziert und eine Massenstudie für eine mögliche, künftige Bebauung der Flächen am Ferck’schen Hof mit bis zu etwa 60 Wohneinheiten und einer Einrichtung für Demenzkranke unterbreitet. Eine solche Bebauung kann auf den südlich anschließenden Flächen in vergleichbaren städtebaulichen Typologien bis zur Eulenkrugstraße fortgesetzt werden. Die planungsrechtliche Zulässigkeit der geplanten öffentlichen Unterbringung von Flüchtlingen im süd-östlichen Bereich soll im Bebauungsplan zeitlich begrenzt werden. Die übrigen, östlich anschließenden Flächen sollen unbebaut bleiben.

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Datensatz 28.04.2026

Biotopkataster Hamburg

Daten und Karten zu Lebensräumen von Pflanzen und Tieren unter besonderer Berücksichtigung der gesetzlich geschützten Biotope. Grundlage für die Datenerfassung der Biotope/Lebensräume von Hamburg sind die "Kartieranleitung und Biotoptypenschlüssel für die Biotopkartierung Hamburg" sowie die "Biotopbewertung für die Biotopkartierung Hamburg". Beide sind als Downloaddatei im PDF-Format unter https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bukea/themen/naturschutz/biotopschutz/biotopkartierung-171632 zu finden. Auf dieser Seite wird die Biotopkartierung auch kurz erläutert. Trotz Plausibilitätsprüfungen kann keine Gewähr auf Vollständigkeit oder Richtigkeit der Daten gegeben werden. Für den Vollzug des gesetzlichen Biotopschutz ist immer der Ist-Zustand eines Biotops in der Natur entscheidend. WMS-Kartendienste: Die diesen Daten zugrundeliegenden Datensätze sind abgeleitet aus einer Modellierung, die zu einer flächendeckenden Abbildung als überlagerungsfreie Ebene führt. Dazu wurden die Daten der Gesamtdatenbank des Biotopkatasters Hamburg verwendet, die die Jahrgänge 2014 bis 2022 vollständig wiedergeben. Downloadbereich: Außerdem wird eine GML-Datei mit erweiterter Attributtabelle aller Jahrgänge zur Verfügung gestellt, die die geografischen Daten der Biotope sowie deren wesentlichen beschreibenden Daten, mit Ausnahme der Pflanzenartenlisten, zu den einzelnen Biotopen beinhalten. Die GML-Dateien können in geografische Informationssysteme (GIS) eingebunden werden. Die Anleitung hierzu befindet sich im Downloadbereich des Transparenzportals zum Biotopkataster Hamburg. Alle Informationen zu einem Biotop können dem dazugehörigen Erhebungsbogen entnommen werden, der ebenfalls im Downloadbereich des Transparenzportals als Zipdatei bereitgestellt ist. Die Bögen sind über die DK5, Biotop-Nr. und das Kartierdatum (z.B. 6620_317_080716.pdf) den Biotopen zugeordnet.

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Forstliche Rettungspunkte sind markierte Punkte im Wald, die mit einer eindeutigen Nummer versehen sind. Sie erleichtern den Rettungskräften über eine in der Rettungsleitstelle hinterlegte Anfahrtsbeschreibung das Auffinden von Unfallorten in unübersichtlichem Gelände. Die Rettungspunkte sind Bestandteil der "Rettungskette Forst".

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Verbandsgrenzen der Wasser- und Bodenverbände in Hamburg

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Datensatz 25.04.2026

Badegewässer (Daten) Hamburg

Fachliche Beschreibung: Darstellung der Badegewässer und ihrer Überwachungsmessstellen im Internet. Organisatorische Rahmenbedingungen: Die EG-Badegewässerrichtlinie (2006/7/EG vom 15. Februar 2006) gibt die Anforderungen an die Überwachung und Einstufung der Qualität von Badegewässern, die Bewirtschaftung hinsichtlich der Qualität der Badegewässer sowie die Information der Öffentlichkeit über die Badegewässerqualität vor. Zur rechtlichen Umsetzung dieser EG-Richtlinie hat die Stadt Hamburg am 26. Februar 2008 die "Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer" erlassen. In dieser Verordnung sind insbesondere die Qualitätskriterien und Grenzwerte festgelegt, die während der Badesaison regelmäßig überwacht werden. Die Untersuchungsergebnisse der Badegewässer sind gegenüber der EU-Kommission berichtspflichtig und werden jährlich von dort abgefordert. Die Ergebnisse aller in der EU ausgewiesenen Badegewässer werden auf den Internetseiten der Europäischen Umweltagentur (EEA) veröffentlicht. Die Überwachungsergebnisse der in Hamburg ausgewiesenen Badegewässer werden während der Badesaison kontinuierlich im Internet veröffentlicht. (s. Verweise) Die Daten werden auch hier als WMS-Darstellungsdienst und WFS-Downloaddienst bereitgestellt.

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Karte zur geothermischen Wärmeentzugsleistung bis 80 m (in W/m) Alle im Geologischen Landesamt vorhandenen Bohrungen, die eine Tiefe von mindestens 40 m aufweisen sind mit den Werten der geothermischen Entzugsleistung (nach VDI 4640) ausgewertet worden. Aus diesen Punkt-Informationen wurden Flächenkarten der möglichen Wärmeentzugsleistung in Hamburg entwickelt.

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Karte zur geothermischen Wärmeentzugsleistung bis 40 m (in W/m) Alle im Geologischen Landesamt vorhandenen Bohrungen, die eine Tiefe von mindestens 40 m aufweisen sind mit den Werten der geothermischen Entzugsleistung (nach VDI 4640) ausgewertet worden. Aus diesen Punkt-Informationen wurden Flächenkarten der möglichen Wärmeentzugsleistung in Hamburg entwickelt.

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Karte zur geothermischen Wärmeentzugsleistung bis 60 m (in W/m) Alle im Geologischen Landesamt vorhandenen Bohrungen, die eine Tiefe von mindestens 40 m aufweisen sind mit den Werten der geothermischen Entzugsleistung (nach VDI 4640) ausgewertet worden. Aus diesen Punkt-Informationen wurden Flächenkarten der möglichen Wärmeentzugsleistung in Hamburg entwickelt.

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Karte zur geothermischen Wärmeentzugsleistung bis 100 m (in W/m) Alle im Geologischen Landesamt vorhandenen Bohrungen, die eine Tiefe von mindestens 40 m aufweisen sind mit den Werten der geothermischen Entzugsleistung (nach VDI 4640) ausgewertet worden. Aus diesen Punkt-Informationen wurden Flächenkarten der möglichen Wärmeentzugsleistung in Hamburg entwickelt.

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Datensatz 22.04.2026

Spielplätze Hamburg

Eine Auswahl an beliebten Spielplätzen in Hamburg. Einige der ausgewählten Spielplätze sind mit einem Link auf eine Hintergrundseite auf www.hamburg.de verknüpft, auf der der jeweilige Spielplatz ausführlich beschrieben und mit Fotos dargestellt wird. Hinweis: Im Datensatz verlinkte Fotos unterliegen nicht der Veröffentlichungspflicht nach Hamburgischem Transparenzgesetz und sind nicht Teil der freien Lizenz. Weitere Informationen: www.hamburg.de/go/spielplaetze

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Achtung: Dieser Datensatz ist veraltet und wird nicht aktualisiert. Gemäß Hamburger Transparenzgesetz wird er für 10 Jahre vorgehalten und im Anschluss gelöscht. (Stand 04/2026) Anlässlich des 100. Geburtstags vom Hamburger Stadtpark und Altonaer Volkspark werden für beide Parks Informationen zu Service-Einrichtungen und Sehenswürdigkeiten im Park dargeboten. Dazu zählen zum einen die Standorte von Restaurants, Minigolfanlagen, StadtRAD-Stationen, Grillwiese, öffentliche Toilette etc., zum anderen Standorte von Sehenswürdigkeiten und Kunstskulpturen. Hinweis: Im Datensatz verlinkte Fotos unterliegen nicht der Veröffentlichungspflicht nach Hamburgischem Transparenzgesetz und sind nicht Teil der freien Lizenz. Weitere Informationen: https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bukea/themen/hamburgs-gruen/parkanlagen/hamburgs-parkanlagen-52270

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Der Bebauungsplan Rahlstedt 134 für den Geltungsbereich südöstlich der Siedlung Großlohe und östlich von Rahlstedt-Ost (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 526) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Teilbereich 1: Wehlbrook bis zur Straßenmitte im Westen, West-, Nord-, Ost- und Nordgrenze des Flurstücks 2338, über das Flurstück 2338 und Süd-, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 2338, Ostgrenze des Flurstücks 216, Nordgrenze des Flurstücks 900, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 807, über das Flurstück 807, Nordgrenze des Flurstücks 1392, Ostgren-zen der Flurstücke 1392, 222 und 956 (Stellau), Ost-, Süd-, Südwest- und Westgrenze des Flurstücks 6788, Südwestgrenze des Flurstücks 6789, über das Flurstück 6789 der Gemarkung Alt-Rahlstedt, über das Flurstück 956 (Stellau), über das Flurstück 672, Westgrenze des Flurstücks 672, Südgrenze des Flurstücks 215, West- und Südwestgrenze des Flurstücks 213, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 2338, Südwest- und Westgrenze des Flurstücks 1097, Südgrenze des Flurstücks 2338 der Gemarkung Neu-Rahlstedt. Teilbereich 2: Westgrenze des Flurstücks 143, West-, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 759, Ostgrenze des Flurstücks 1087, Nord-, West-, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 2297 der Gemarkung Neu-Rahlstedt, über das Flurstück 1394 (Stellau), Nordgrenze des Flurstücks 2439, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 5713, Ostgrenze des Flurstücks 5777, Ostgrenze des Flurstücks 6654 (Schimmelreiterweg), Ostgrenzen der Flurstücke 6371, 6372 und 2454, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 2455 (Müssenkamp), Ostgrenze des Flurstücks 2465, Ostgrenze des Flurstücks 2455 (Müssenkamp), Ostgrenzen der Flurstücke 7024 und 7023, Ost- und Südostgrenze des Flurstücks 2469, Südostgrenzen der Flurstücke 2471 und 2470, Südost- und Südwestgrenze des Flurstücks 2471, Südwestgrenze des Flurstücks 2472, Südgrenze des Flurstücks 2463 (Bessenkamp), Südgrenzen der Flurstücke 2473, 2474, 2475 und 3436, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 2483, Westgrenzen der Flurstücke 2482, 6554, 2480, 2479, 2478, 2477 und 2476, Südgrenze des Flurstücks 2463 (Bessenkamp), Südgrenze des Flurstücks 2462, Süd-, West- und Nordgrenze des Flurstücks 5183, über das Flurstück 5183, über das Flurstück 2461, West- und Nordgrenze des Flurstücks 2462, über den Müssenkamp, Westgrenze des Flurstücks 2452, über den Schimmelreiterweg, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 2441, Westgrenze des Flurstücks 7039, Westgrenze des Flurstücks 2439, über das Flurstück 2437, Südgrenze des Flurstücks 2437, über die Flurstücke 2434, 2433, 2431 und 2430, Südgrenze des Flurstücks 5342, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 4490, Südgrenzen der Flurstücke 5342 und 5001, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 5820, über das Flurstück 5820, Südgrenze des Flurstücks 5820, über das Flurstück 2419, Westgrenze des Flurstücks 2419, über das Flurstück 2419 der Gemarkung Alt-Rahlstedt, über das Flurstück 1315 (Stellau), Westgrenzen der Flurstücke 1310 und 2296, Südgrenze des Flurstücks 1334, Südost- und Südwestgrenze des Flurstücks 143 der Gemarkung Neu-Rahlstedt.

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Der Geltungsbereich ist im Bezirk Altona, im Stadtteil Bahrenfeld (Ortsteil 217) und Lurup (Ortsteil 220) gelegen und umfasst Flächen des Lise-Meitner-Parks, Teilflächen des DESY, Teilflächen nördlich der Notkestraße und weitere Flächen östlich der Luruper Hauptstraße.

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Der Geltungsbereich wird durch die Sportallee, die nordwestliche und nordöstliche Grenze des Flurstücks 1945 der Gemarkung Groß Borstel, die Alsterkrugchaussee, Sportallee, Flurstück 249 (Heimkehr), über das Flurstück 2005, die westliche Grenze der Flurstücke 1974, 2525, 2524, und 2049, über die Flurstücke 2341, 2074, 2083 der Gemarkung Groß Borstel sowie die Straße Heselstücken begrenzt.

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Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Neuer Weg - Brookdeich - Südost- und Südwestgrenze des Flurstücks 3109 - Südost- und Südwestgrenze des Flurstücks 7412 - Südost- und Südwestgrenze des Flurstücks 7869 - Südwestgrenze des Flurstücks 7870 der Gemarkung Bergedorf.

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Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Winterhude 81/ Barmbek-Nord 81 für den Geltungsbereich zwischen der Straße Alte Wöhr, der Bahnanlage und der Straße Alter Güterbahnhof (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteile 409 und 428) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Alter Güterbahnhof - Alte Wöhr - Bahnanlagen - Südgrenzen der Flurstücke 3718 und 3554 der Gemarkung Winterhude.

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Das Plangebiet befindet sich zwischen dem Ochsenwerder Kirchendeich, Marschbahndamm und südöstlich des Flurstücks 3355. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Ochsenwerder Kirchendeich - Südwestgrenze des Flurstücks 3770 - Südostgrenze des Flurstücks 3770 - Südwestgrenze des Flurstücks 3770 - Südostgrenze des Flurstücks 3770 - Südwestgrenze des Flurstücks 3767(teilweise) - Ochsenwerder Kirchendeich - Südwestgrenze des Flurstücks 3767 (teilweise) - über das Flurstück 3767 - Nordostgrenze des Flurstücks 3767 - nordöstliche Grenze des Flurstücks 3770 - südöstliche Grenze des Flurstücks 3770 - nordöstliche Grenze des Flurstücks 2485 der Gemarkung Ochsenwerder.

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Nordostgrenze des Flurstücks 6960 der Gemarkung Bergedorf - Schleusengraben - Kampbille - Weidenbaumsweg.

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Poppenbüttler Landstraße 1-1c, Friedrich-Kirsten-Str. 35 Poppenbüttler Landstraße, Friedrich-Kirsten-Straße, Nordwestgrenze der Flurstücke 5650 und 3266, Westgrenze des Flurstücks 7923, West- und Nordgrenze des Flurstücks 7922 und Nordgrenze des Flurstücks 7573 der Gemarkung Poppenbüttel

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