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437 Suchergebnisse für "*"

Datensatz 22.11.2025

Biotopkataster Hamburg

Daten und Karten zu Lebensräumen von Pflanzen und Tieren unter besonderer Berücksichtigung der gesetzlich geschützten Biotope. Grundlage für die Datenerfassung der Biotope/Lebensräume von Hamburg sind die "Kartieranleitung und Biotoptypenschlüssel für die Biotopkartierung Hamburg" sowie die "Biotopbewertung für die Biotopkartierung Hamburg". Beide sind als Downloaddatei im PDF-Format unter https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bukea/themen/naturschutz/biotopschutz/biotopkartierung-171632 zu finden. Auf dieser Seite wird die Biotopkartierung auch kurz erläutert. Trotz Plausibilitätsprüfungen kann keine Gewähr auf Vollständigkeit oder Richtigkeit der Daten gegeben werden. Für den Vollzug des gesetzlichen Biotopschutz ist immer der Ist-Zustand eines Biotops in der Natur entscheidend. WMS-Kartendienste: Die diesen Daten zugrundeliegenden Datensätze sind abgeleitet aus einer Modellierung, die zu einer flächendeckenden Abbildung als überlagerungsfreie Ebene führt. Dazu wurden die Daten der Gesamtdatenbank des Biotopkatasters Hamburg verwendet, die die Jahrgänge 2014 bis 2022 vollständig wiedergeben. Downloadbereich: Außerdem wird eine GML-Datei mit erweiterter Attributtabelle aller Jahrgänge zur Verfügung gestellt, die die geografischen Daten der Biotope sowie deren wesentlichen beschreibenden Daten, mit Ausnahme der Pflanzenartenlisten, zu den einzelnen Biotopen beinhalten. Die GML-Dateien können in geografische Informationssysteme (GIS) eingebunden werden. Die Anleitung hierzu befindet sich im Downloadbereich des Transparenzportals zum Biotopkataster Hamburg. Alle Informationen zu einem Biotop können dem dazugehörigen Erhebungsbogen entnommen werden, der ebenfalls im Downloadbereich des Transparenzportals als Zipdatei bereitgestellt ist. Die Bögen sind über die DK5, Biotop-Nr. und das Kartierdatum (z.B. 6620_317_080716.pdf) den Biotopen zugeordnet.

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Das vorgesehene Planänderungsgebiet umfasst Flurstücke südlich der Wandsbeker Zollstraße, nördlich der Neumann-Reichardt-Straße, an der Von-Bargen-Straße sowie westlich der Efftingestraße und ist insgesamt etwa 1 ha groß. Der nördliche Änderungsbereich an der Wandsbeker Zollstraße umfasst den nördlichen Teil des Flurstücks 4033 und die Flurstücke 4032, 3981, 3982, 1882, 1884, 1835, 2620, 2621. Der südliche Änderungsbereich östlich der Von-Bargen-Straße umfasst die Flurstücke 1856-1858, 1861-1864, 2780. Der südliche Änderungsbereich westlich der Von-Bargen-Straße umfasst die Flurstücke 1841-1843, 2734, 2782.

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Datensatz 10.11.2025

Naturschutzgebiete in Hamburg

Die Schutzgebietsgrenzen der Naturschutzgebiete (NSG) in Hamburg werden als Vektorkoordinaten gemäß Koordinatensystem EPSG 25832: ETRS89 / UTM Zone 32N bereitgestellt. Sie ergeben sich aus den nach NSG-Verordnungen gültigen Gebietsgrenzen. Die NSG werden in Hamburg nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 HmbBNatSchAG in Verbindung mit § 22 BNatSchG per Senatsbeschluss mit einer Rechtsverordnung ausgewiesen; die Voraussetzungen zur Unterschutzstellung ergeben sich aus § 23 BNatSchG. Hamburg liegt bei der Ausweisung von Naturschutzgebieten bundesweit vorn. Über 9% seiner Landesfläche sind derzeit Naturschutzgebiete (NSG), ein Wert, den kein anderes Bundesland auch nur annähernd erreicht. Naturschutzgebiete sind neben dem Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer die am strengsten geschützten Naturflächen in Hamburg. Hier haben die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege weitest gehenden, nach Möglichkeit sogar absoluten Vorrang vor allen anderen Nutzungsansprüchen.

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Die Schutzgebietsgrenzen der Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete) werden als Vektorkoordinaten gemäß Koordinatensystem EPSG 25832: ETRS89 / UTM Zone 32N bereitgestellt. Es handelt sich um die Gebiete im Sinne der EU-Richtlinie 92/43/EWG ("FFH-Richtlinie") in Hamburg. Die Unterschutzstellung erfolgt anhand Anhang III der Richtlinie und damit nach EU-weit einheitlichen Standards. Die nationale Unterschutzstellung wird in §§ 31 und 32 BNatSchG geregelt, der Schutz ergibt sich aus § 33 BNatSchG. Die FFH-Gebiete werden auch als "Besondere Erhaltungsgebiete" (BEG) bzw. gebräuchlicher als "Special Areas of Conservation" (SAC) bezeichnet. Die FFH-Gebiete bilden zusammen mit den Vogelschutzgebieten das europäische Schutzgebietssystem "Natura 2000". Es wird dann auch von "Gebieten gemeinschaftlicher Bedeutung" (GGB) gesprochen.

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Karte zur geothermischen Wärmeentzugsleistung bis 100 m (in W/m) Alle im Geologischen Landesamt vorhandenen Bohrungen, die eine Tiefe von mindestens 40 m aufweisen sind mit den Werten der geothermischen Entzugsleistung (nach VDI 4640) ausgewertet worden. Aus diesen Punkt-Informationen wurden Flächenkarten der möglichen Wärmeentzugsleistung in Hamburg entwickelt.

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Karte zur geothermischen Wärmeentzugsleistung bis 60 m (in W/m) Alle im Geologischen Landesamt vorhandenen Bohrungen, die eine Tiefe von mindestens 40 m aufweisen sind mit den Werten der geothermischen Entzugsleistung (nach VDI 4640) ausgewertet worden. Aus diesen Punkt-Informationen wurden Flächenkarten der möglichen Wärmeentzugsleistung in Hamburg entwickelt.

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Karte zur geothermischen Wärmeentzugsleistung bis 80 m (in W/m) Alle im Geologischen Landesamt vorhandenen Bohrungen, die eine Tiefe von mindestens 40 m aufweisen sind mit den Werten der geothermischen Entzugsleistung (nach VDI 4640) ausgewertet worden. Aus diesen Punkt-Informationen wurden Flächenkarten der möglichen Wärmeentzugsleistung in Hamburg entwickelt.

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Karte zur geothermischen Wärmeentzugsleistung bis 40 m (in W/m) Alle im Geologischen Landesamt vorhandenen Bohrungen, die eine Tiefe von mindestens 40 m aufweisen sind mit den Werten der geothermischen Entzugsleistung (nach VDI 4640) ausgewertet worden. Aus diesen Punkt-Informationen wurden Flächenkarten der möglichen Wärmeentzugsleistung in Hamburg entwickelt.

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Datensatz 04.11.2025

Spielplätze Hamburg

Eine Auswahl an beliebten Spielplätzen in Hamburg. Einige der ausgewählten Spielplätze sind mit einem Link auf eine Hintergrundseite auf www.hamburg.de verknüpft, auf der der jeweilige Spielplatz ausführlich beschrieben und mit Fotos dargestellt wird. Hinweis: Im Datensatz verlinkte Fotos unterliegen nicht der Veröffentlichungspflicht nach Hamburgischem Transparenzgesetz und sind nicht Teil der freien Lizenz. Weitere Informationen: www.hamburg.de/go/spielplaetze

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Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst den westlichen Teil der im Bebauungsplan HafenCity 10 zwischen Erciusgraben und Stockmeyerstraße festgesetzten Parkanlage (Teile der Flurstücke 2544 und 2539 der Gem. Altstadt Süd). Das Plangebiet wird weiterhin im Osten von der Parkanlage und im Westen von der Ericusbrücke begrenzt.

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Der Bereich der Bebauungsplanänderung liegt westlich der Wilsonstraße im Bereich des Sportleistungszentrums des Hamburger Fußballverbandes, auf dem Flurstück 3439 der Gemarkung Jenfeld.

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- Sülldorfer Landstraße - West- und Nordgrenze des Flurstücks 2020, Nordgrenzen der Flurstücke 627, 2594, 623, 2420, 621, 3439, 619, 3364, 3361, 3362, 3416, 2444, über das Flurstück 2793, Nordgrenze des Flurstücks 2793, über die Flurstücke 2615, 2793, Nordgrenze des Flurstücks 2761, über die Flurstücke 102, 2761, 2793, 2346, 2793 der Gemarkung Sülldorf

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Der Geltungsbereich ist im Bezirk Altona, im Stadtteil Bahrenfeld (Ortsteil 217) und Lurup (Ortsteil 220) gelegen und umfasst Flächen des Lise-Meitner-Parks, Teilflächen des DESY, Teilflächen nördlich der Notkestraße und weitere Flächen östlich der Luruper Hauptstraße.

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Nordgrenze des Flurstücks 1256 - über das Flurstück 1275 (Mexikoring) - Westgrenze des Flurstücks 1261 - Nordgrenze des Flurstücks 1261 - Ostgrenze des Flurstücks 1261 - Südgrenze des Flurstücks 1261 - Ostgrenze des Flurstücks 1275 (Mexikoring) -über das Flurstück 1275 (Mexikoring) - Südgrenze des Flurstücks 1256 - Ostgrenze des Flurstücks 1256 - Südgrenze des Flurstücks 1256 -Westgrenze des Flurstücks 1256 der Gemarkung Alsterdorf. Das Plangebiet liegt im Bezirk Hamburg-Nord im Stadtteil Winterhude (Ortsteilnummer 408) zwischen dem City Nord Park im Westen, dem Mexikoring im Osten sowie Wohn- und Geschäftsgebäuden der Zentralen Zone der City Nord im Norden und Süden.

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Nordwestlich, nördlich und nordöstlich über das Flurstück 3197 (Behringstraße), Ostgrenze des Flurstücks 817 (Stiegkamp), östlich über das Flurstück 876, Nordgrenze des Flurstücks 877 (Schwengelkamp), nordwestlich, nördlich und nordöstlich über das Flurstück 3197 (Beh-ringstraße), Ost-, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 878, Westgrenze des Flurstücks 879, südlich über die Flurstücke 880, 817 (Stiegkamp) und 3091, Westgrenze des Flurstücks 3091 und westlich über das Flurstück 2951 der Gemarkung Othmarschen.

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Langenhorner Chaussee - über die Flurstücke 11251 und 1296 - Westgrenze des Flurstücks 11185 der Gemarkung Langenhorn - über die Flurstücke 11105, 11110, 11111 und 11109 (Straße Bärenhof), über das Flurstück 697 (Schmuggelstieg) der Gemarkung Langenhorn - Langenhorner Chaussee - Landesgrenze - Querpfad - Stockflethweg - Ostgrenze des Flurstücks 2979, Nordgrenzen der Flurstücke 10905 und 4543 der Gemarkung Langenhorn - Foßberger Moor - Südgrenze des Flurstücks 11131 (U-Bahnanlage) - Ost- und Südgrenzen der Flurstücke 1226 und 1227, Ostgrenze des Flurstücks 526 der Gemarkung Langenhorn - und Fibigerstraße

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Das Plangebiet besteht aus zwei Teilbereichen verbunden durch die Domstraße. Der südwestliche Teilbereich „Nikolai-Insel“ wird im Westen begrenzt durch das Nikolaifleet und die Trostbrücke, im Norden durch die Straßen Neß, Brodschrangen, Dornbusch und Rolandsbrücke, im Osten durch die Domstraße und im Süden durch die Willy-Brandt-Straße. Der nordöstliche Teilbereich „Domstraße“ ist im Westen und Norden begrenzt durch die Domstraße, im Osten durch die Straße Alter Fischmarkt und im Süden durch die Große Reichenstraße.

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Das Plangebiet liegt östlich der U-Bahnhaltestelle Fuhlsbüttel Nord, südlich der Flughafenstraße und westlich des Ohkamp. Südlich grenzen Kleingärten an. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Flughafenstraße - Ohkamp - Südost-, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 2236 der Gemarkung Fuhlsbüttel, über das Flurstück 3 der Gemarkung Fuhlsbüttel, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 5555 der Gemarkung Langenhorn (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteile 431, 432).

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Der Geltungsbereich wird begrenzt durch: Weg beim Jäger - über die Flurstücke 2468 und 2289 - die nördliche Grenze des Flurstücks 2282 - über die Flurstücke 2282, 2248, 2239 der Gemarkung Groß Borstel - Obenhauptstraße - Weg beim Jä-ger - Alsterkrugchaussee - Hindenburgstraße - die Südgrenze der Flurstücke 1770, 8289 und 2466 der Gemarkung Groß Borstel - Sportallee - die Südgrenzen der Flurstücke 1531, 2083, über die Flurstücke 2074 und 2341 - die östlichen Grenzen der Flurstücke 2341, 594, 2005, über das Flurstück 2005, die östliche und südöstli-che Grenze des Flurstücks 2005, die östlichen Grenzen der Flurstücke 837, 2161 der Gemarkung Groß Borstel - Alsterkrugchaussee - Katharina-Jacob-Weg - Paeplowweg - Paeplowstieg.

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Rugenbarg - Luruper Hauptstraße - Süd- und Westgrenze des Flurstücks 4858, Ostgrenzen der Flurstücke 185 und 1654 der Gemarkung Lurup - Böttcherkamp

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