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Der Bebauungsplan Rahlstedt 134 für den Geltungsbereich südöstlich der Siedlung Großlohe und östlich von Rahlstedt-Ost (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 526) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Teilbereich 1: Wehlbrook bis zur Straßenmitte im Westen, West-, Nord-, Ost- und Nordgrenze des Flurstücks 2338, über das Flurstück 2338 und Süd-, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 2338, Ostgrenze des Flurstücks 216, Nordgrenze des Flurstücks 900, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 807, über das Flurstück 807, Nordgrenze des Flurstücks 1392, Ostgren-zen der Flurstücke 1392, 222 und 956 (Stellau), Ost-, Süd-, Südwest- und Westgrenze des Flurstücks 6788, Südwestgrenze des Flurstücks 6789, über das Flurstück 6789 der Gemarkung Alt-Rahlstedt, über das Flurstück 956 (Stellau), über das Flurstück 672, Westgrenze des Flurstücks 672, Südgrenze des Flurstücks 215, West- und Südwestgrenze des Flurstücks 213, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 2338, Südwest- und Westgrenze des Flurstücks 1097, Südgrenze des Flurstücks 2338 der Gemarkung Neu-Rahlstedt. Teilbereich 2: Westgrenze des Flurstücks 143, West-, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 759, Ostgrenze des Flurstücks 1087, Nord-, West-, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 2297 der Gemarkung Neu-Rahlstedt, über das Flurstück 1394 (Stellau), Nordgrenze des Flurstücks 2439, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 5713, Ostgrenze des Flurstücks 5777, Ostgrenze des Flurstücks 6654 (Schimmelreiterweg), Ostgrenzen der Flurstücke 6371, 6372 und 2454, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 2455 (Müssenkamp), Ostgrenze des Flurstücks 2465, Ostgrenze des Flurstücks 2455 (Müssenkamp), Ostgrenzen der Flurstücke 7024 und 7023, Ost- und Südostgrenze des Flurstücks 2469, Südostgrenzen der Flurstücke 2471 und 2470, Südost- und Südwestgrenze des Flurstücks 2471, Südwestgrenze des Flurstücks 2472, Südgrenze des Flurstücks 2463 (Bessenkamp), Südgrenzen der Flurstücke 2473, 2474, 2475 und 3436, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 2483, Westgrenzen der Flurstücke 2482, 6554, 2480, 2479, 2478, 2477 und 2476, Südgrenze des Flurstücks 2463 (Bessenkamp), Südgrenze des Flurstücks 2462, Süd-, West- und Nordgrenze des Flurstücks 5183, über das Flurstück 5183, über das Flurstück 2461, West- und Nordgrenze des Flurstücks 2462, über den Müssenkamp, Westgrenze des Flurstücks 2452, über den Schimmelreiterweg, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 2441, Westgrenze des Flurstücks 7039, Westgrenze des Flurstücks 2439, über das Flurstück 2437, Südgrenze des Flurstücks 2437, über die Flurstücke 2434, 2433, 2431 und 2430, Südgrenze des Flurstücks 5342, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 4490, Südgrenzen der Flurstücke 5342 und 5001, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 5820, über das Flurstück 5820, Südgrenze des Flurstücks 5820, über das Flurstück 2419, Westgrenze des Flurstücks 2419, über das Flurstück 2419 der Gemarkung Alt-Rahlstedt, über das Flurstück 1315 (Stellau), Westgrenzen der Flurstücke 1310 und 2296, Südgrenze des Flurstücks 1334, Südost- und Südwestgrenze des Flurstücks 143 der Gemarkung Neu-Rahlstedt.

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Der Geltungsbereich ist im Bezirk Altona, im Stadtteil Bahrenfeld (Ortsteil 217) und Lurup (Ortsteil 220) gelegen und umfasst Flächen des Lise-Meitner-Parks, Teilflächen des DESY, Teilflächen nördlich der Notkestraße und weitere Flächen östlich der Luruper Hauptstraße.

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Der Geltungsbereich wird durch die Sportallee, die nordwestliche und nordöstliche Grenze des Flurstücks 1945 der Gemarkung Groß Borstel, die Alsterkrugchaussee, Sportallee, Flurstück 249 (Heimkehr), über das Flurstück 2005, die westliche Grenze der Flurstücke 1974, 2525, 2524, und 2049, über die Flurstücke 2341, 2074, 2083 der Gemarkung Groß Borstel sowie die Straße Heselstücken begrenzt.

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Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Neuer Weg - Brookdeich - Südost- und Südwestgrenze des Flurstücks 3109 - Südost- und Südwestgrenze des Flurstücks 7412 - Südost- und Südwestgrenze des Flurstücks 7869 - Südwestgrenze des Flurstücks 7870 der Gemarkung Bergedorf.

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Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Winterhude 81/ Barmbek-Nord 81 für den Geltungsbereich zwischen der Straße Alte Wöhr, der Bahnanlage und der Straße Alter Güterbahnhof (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteile 409 und 428) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Alter Güterbahnhof - Alte Wöhr - Bahnanlagen - Südgrenzen der Flurstücke 3718 und 3554 der Gemarkung Winterhude.

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Das Plangebiet befindet sich zwischen dem Ochsenwerder Kirchendeich, Marschbahndamm und südöstlich des Flurstücks 3355. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Ochsenwerder Kirchendeich - Südwestgrenze des Flurstücks 3770 - Südostgrenze des Flurstücks 3770 - Südwestgrenze des Flurstücks 3770 - Südostgrenze des Flurstücks 3770 - Südwestgrenze des Flurstücks 3767(teilweise) - Ochsenwerder Kirchendeich - Südwestgrenze des Flurstücks 3767 (teilweise) - über das Flurstück 3767 - Nordostgrenze des Flurstücks 3767 - nordöstliche Grenze des Flurstücks 3770 - südöstliche Grenze des Flurstücks 3770 - nordöstliche Grenze des Flurstücks 2485 der Gemarkung Ochsenwerder.

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Nordostgrenze des Flurstücks 6960 der Gemarkung Bergedorf - Schleusengraben - Kampbille - Weidenbaumsweg.

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Poppenbüttler Landstraße 1-1c, Friedrich-Kirsten-Str. 35 Poppenbüttler Landstraße, Friedrich-Kirsten-Straße, Nordwestgrenze der Flurstücke 5650 und 3266, Westgrenze des Flurstücks 7923, West- und Nordgrenze des Flurstücks 7922 und Nordgrenze des Flurstücks 7573 der Gemarkung Poppenbüttel

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Nordgrenze des Flurstücks 1256 - über das Flurstück 1275 (Mexikoring) - Westgrenze des Flurstücks 1261 - Nordgrenze des Flurstücks 1261 - Ostgrenze des Flurstücks 1261 - Südgrenze des Flurstücks 1261 - Ostgrenze des Flurstücks 1275 (Mexikoring) -über das Flurstück 1275 (Mexikoring) - Südgrenze des Flurstücks 1256 - Ostgrenze des Flurstücks 1256 - Südgrenze des Flurstücks 1256 -Westgrenze des Flurstücks 1256 der Gemarkung Alsterdorf. Das Plangebiet liegt im Bezirk Hamburg-Nord im Stadtteil Winterhude (Ortsteilnummer 408) zwischen dem City Nord Park im Westen, dem Mexikoring im Osten sowie Wohn- und Geschäftsgebäuden der Zentralen Zone der City Nord im Norden und Süden.

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Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst den westlichen Teil der im Bebauungsplan HafenCity 10 zwischen Erciusgraben und Stockmeyerstraße festgesetzten Parkanlage (Teile der Flurstücke 2544 und 2539 der Gem. Altstadt Süd). Das Plangebiet wird weiterhin im Osten von der Parkanlage und im Westen von der Ericusbrücke begrenzt.

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Das Plangebiet besteht aus zwei Teilbereichen verbunden durch die Domstraße. Der südwestliche Teilbereich „Nikolai-Insel“ wird im Westen begrenzt durch das Nikolaifleet und die Trostbrücke, im Norden durch die Straßen Neß, Brodschrangen, Dornbusch und Rolandsbrücke, im Osten durch die Domstraße und im Süden durch die Willy-Brandt-Straße. Der nordöstliche Teilbereich „Domstraße“ ist im Westen und Norden begrenzt durch die Domstraße, im Osten durch die Straße Alter Fischmarkt und im Süden durch die Große Reichenstraße.

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Nordwestlich, nördlich und nordöstlich über das Flurstück 3197 (Behringstraße), Ostgrenze des Flurstücks 817 (Stiegkamp), östlich über das Flurstück 876, Nordgrenze des Flurstücks 877 (Schwengelkamp), nordwestlich, nördlich und nordöstlich über das Flurstück 3197 (Beh-ringstraße), Ost-, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 878, Westgrenze des Flurstücks 879, südlich über die Flurstücke 880, 817 (Stiegkamp) und 3091, Westgrenze des Flurstücks 3091 und westlich über das Flurstück 2951 der Gemarkung Othmarschen.

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Langenhorner Chaussee - über die Flurstücke 11251 und 1296 - Westgrenze des Flurstücks 11185 der Gemarkung Langenhorn - über die Flurstücke 11105, 11110, 11111 und 11109 (Straße Bärenhof), über das Flurstück 697 (Schmuggelstieg) der Gemarkung Langenhorn - Langenhorner Chaussee - Landesgrenze - Querpfad - Stockflethweg - Ostgrenze des Flurstücks 2979, Nordgrenzen der Flurstücke 10905 und 4543 der Gemarkung Langenhorn - Foßberger Moor - Südgrenze des Flurstücks 11131 (U-Bahnanlage) - Ost- und Südgrenzen der Flurstücke 1226 und 1227, Ostgrenze des Flurstücks 526 der Gemarkung Langenhorn - und Fibigerstraße

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Der Geltungsbereich wird begrenzt durch: Weg beim Jäger - über die Flurstücke 2468 und 2289 - die nördliche Grenze des Flurstücks 2282 - über die Flurstücke 2282, 2248, 2239 der Gemarkung Groß Borstel - Obenhauptstraße - Weg beim Jä-ger - Alsterkrugchaussee - Hindenburgstraße - die Südgrenze der Flurstücke 1770, 8289 und 2466 der Gemarkung Groß Borstel - Sportallee - die Südgrenzen der Flurstücke 1531, 2083, über die Flurstücke 2074 und 2341 - die östlichen Grenzen der Flurstücke 2341, 594, 2005, über das Flurstück 2005, die östliche und südöstli-che Grenze des Flurstücks 2005, die östlichen Grenzen der Flurstücke 837, 2161 der Gemarkung Groß Borstel - Alsterkrugchaussee - Katharina-Jacob-Weg - Paeplowweg - Paeplowstieg.

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Rugenbarg - Luruper Hauptstraße - Süd- und Westgrenze des Flurstücks 4858, Ostgrenzen der Flurstücke 185 und 1654 der Gemarkung Lurup - Böttcherkamp

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Das Plangebiet liegt östlich der U-Bahnhaltestelle Fuhlsbüttel Nord, südlich der Flughafenstraße und westlich des Ohkamp. Südlich grenzen Kleingärten an. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Flughafenstraße - Ohkamp - Südost-, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 2236 der Gemarkung Fuhlsbüttel, über das Flurstück 3 der Gemarkung Fuhlsbüttel, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 5555 der Gemarkung Langenhorn (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteile 431, 432).

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- Sülldorfer Landstraße - West- und Nordgrenze des Flurstücks 2020, Nordgrenzen der Flurstücke 627, 2594, 623, 2420, 621, 3439, 619, 3364, 3361, 3362, 3416, 2444, über das Flurstück 2793, Nordgrenze des Flurstücks 2793, über die Flurstücke 2615, 2793, Nordgrenze des Flurstücks 2761, über die Flurstücke 102, 2761, 2793, 2346, 2793 der Gemarkung Sülldorf

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Der Bereich der Bebauungsplanänderung liegt westlich der Wilsonstraße im Bereich des Sportleistungszentrums des Hamburger Fußballverbandes, auf dem Flurstück 3439 der Gemarkung Jenfeld.

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Bebauungspläne (Verbindliche Bauleitpläne, B-Pläne) sind rechtsverbindliche Pläne, zu denen Baustufenpläne, Teilbebauungspläne, Durchführungspläne und seit 1962 die heutigen Bebauungspläne nach dem Bundesbaugesetz (BBauG) bzw. ab 1986 nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zählen. In einer Reihe von Bebauungsplänen, die in den letzten rd. 20 Jahren erstellt worden sind, wurde eine Festlegung über die Versorgung der Neubauten mit Wärme für Heizung und Warmwasser vorgenommen. Üblicherweise wurde der Wärmebezug aus einem Wärmenetz (Anschluss- und Benutzungsgebot) festgelegt. Unterschiede sind vor allem durch unterschiedlich hohe Qualitätsansprüche an das Wärmenetz gegeben. Diese sind in Stufen farblich unterschiedlich dargestellt. Detaillierte Informationen können Sie dem Wärmekataster-Handbuch entnehmen.

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Der Datensatz „Wärmebedarf“ des Wärmekatasters stellt den Nutzwärmebedarf (Abk.: NWB - Wärmebedarf für Heizung und Warmwasser) des Hamburger Gebäudebestandes in aggregierter Form dar. Der (Nutz-) Wärmebedarf des Hamburger Gebäudebestands wird auf Baublock-Ebene und auf Cluster-Ebene angezeigt. Zudem kann man zwischen zwei Sanierungsstufen wählen: 1. „Unsaniert“ impliziert einen Gebäudezustand, der keine wärmetechnischen Modernisierungen aufweist (abgesehen von einem einfachen Fenstertausch) 2. „Saniert“ nimmt eine konventionelle Sanierung aller Gebäude (nach ENEV 2014) an. Die Darstellung und Kategorisierung kann wie folgt gewählt werden: 1. Gesamtbedarf aller Wohn- und Nichtwohngebäude der Einheit Cluster oder Baublock; in Megawattstunden pro Jahr [MWh/a] 2. Spezifischer Wärmebedarf der Wohngebäude (Cluster); in Kilowattstunden pro Quadratmeter Nutzfläche und Jahr [kWh/m² a] 3. „Wärmedichte im Baublock“; Gesamtbedarf aller Wohn- und Nichtwohngebäude (wie Nr.1) dividiert durch die Grundfläche des jeweiligen Baublocks; in Kilowattstunden pro Quadratmeter Baublockgrundfläche und Jahr [kWh/m² a] Detaillierte Informationen können Sie dem Wärmekataster Handbuch entnehmen.

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