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Der Datensatz zeigt detaillierte Luftbilder (Digitale Orthophotos - DOP), die während der belaubten Jahreszeit in Hamburg aufgenommen worden sind. Mit einer Auflösung von 0,20m - 0,50m eine beeindruckende Detailgenauigkeit. Woher kommen die Daten? Die hier enthaltenen Daten wurden mit Multispektral-Sensoriken (RGBI) sowohl via Flugzeug, als auch Satellit aufgenommen. Entsprechend variieren einzelne Parameter - für nähere Infos stehen im Downloadbereich Informationen bereit. Die Zusammenführung aller Daten in einer Zeitreihe ermöglicht es, Entwicklungen im urbanen Landschaftsbild zu identifizieren und über einen Zeitraum hinweg zu beobachten: -Wie viele Gebäude gibt es? (#Detektion) -Wo entstehen versiegelte Flächen? (#Change Detection) -Wie steht es um die Vegetation? (#Monitoring) Wie das funktioniert? DOP bieten die vorteilhafte Eigenschaft, dass sie wie eine Karte verwendet werden können. Strukturen werden lagerichtig, an Ort und Stelle, dargestellt. Bei Einbindung in Geoinformationssysteme können geometrische Informationen (Maße) und auch spektrale Informationen (RGBI-Werte) abgegriffen und für Analysen verwendet werden. Digitale Orthophotos zählen damit zu den unverzichtbaren Werkzeugen der Erdbeobachtung. Die Daten sind ideal für Anwendungen in der Stadt- und Verkehrsplanung, Umweltbeobachtung und auch als Trainingsdaten für KI geeignet.

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Der Datensatz zeigt detaillierte Luftbilder (Digitale Orthophotos - DOP) des Hamburgischen Wattenmeeres, einschließlich der Inseln Neuwerk, Nigehörn und Scharhörn. Mit einer Auflösung von 0,20m - 0,25m eine beeindruckende Detailgenauigkeit. Woher kommen die Daten? Die hier enthaltenen Daten wurden mit Spektral- und Multispektral-Sensoriken (RGB/RGBI) via Flugzeug aufgenommen. Für nähere Infos stehen im Downloadbereich Informationen bereit. Die Zusammenführung der Daten in einer Zeitreihe ermöglicht es, Entwicklungen im Landschaftsbild zu identifizieren und über einen Zeitraum hinweg zu beobachten: -Wo liegen Nistplätze? (#Detektion) -Wie verändert sich der Uferverlauf? (#Change Detection) -Wie steht es um die Vegetation? (#Monitoring) Wie das funktioniert? DOP bieten die vorteilhafte Eigenschaft, dass sie wie eine Karte verwendet werden können. Strukturen werden lagerichtig, an Ort und Stelle, dargestellt. Bei Einbindung in Geoinformationssysteme können geometrische Informationen (Maße) und auch spektrale Informationen (RGBI-Werte) abgegriffen und für Analysen verwendet werden. Digitale Orthophotos zählen damit zu den unverzichtbaren Werkzeugen der Erdbeobachtung. Die Daten sind ideal für Anwendungen in der Umweltbeobachtung, Stadtplanung, sowie als Trainingsdaten für KI geeignet.

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Der Datensatz zeigt detaillierte Luftbilder (Digitale Orthophotos - DOP), die während der unbelaubten Jahreszeit in Hamburg aufgenommen worden sind. Mit einer Auflösung von 0,20m - 0,30m eine beeindruckende Detailgenauigkeit. Woher kommen die Daten? Die hier enthaltenen Daten wurden mit Multispektral-Sensoriken (RGBI) sowohl via Flugzeug, als auch Satellit aufgenommen. Entsprechend variieren einzelne Parameter - für nähere Infos stehen im Downloadbereich Informationen bereit. Die Zusammenführung der Daten in einer Zeitreihe ermöglicht es, Entwicklungen im urbanen Landschaftsbild zu identifizieren und über einen Zeitraum hinweg zu beobachten: -Wie viele Gebäude gibt es? (#Detektion) -Wo entstehen versiegelte Flächen? (#Change Detection) -Wie steht es um die Vegetation? (#Monitoring) Wie das funktioniert? DOP bieten die vorteilhafte Eigenschaft, dass sie wie eine Karte verwendet werden können. Strukturen werden lagerichtig, an Ort und Stelle, dargestellt. Bei Einbindung in Geoinformationssysteme können geometrische Informationen (Maße) und auch spektrale Informationen (RGBI-Werte) abgegriffen und für Analysen verwendet werden. Digitale Orthophotos zählen damit zu den unverzichtbaren Werkzeugen der Erdbeobachtung. Die Daten sind ideal für Anwendungen in der Stadt- und Verkehrsplanung, Umweltbeobachtung und auch als Trainingsdaten für KI geeignet.

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Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Rathenaustraße, Hindenburgstraße, die Bahnanlagen der U- und Fernbahn, Carl-Cohn-Straße, Alsterdorfer Damm. (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 407). Das Gebiet der Änderung betrifft die im Plangebiet des geltenden Bebauungsplans Alsterdorf 8 ausgewiesenen Gewerbegebiete nördlich und südlich der Alsterdorfer Straße.

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Das Plangebiet des geltenden Bebauungsplans Alsterdorf 7 liegt im Bezirk Hamburg-Nord, Stadtteil Alsterdorf (Ortsteilnummer 407). Der Geltungsbereich wird durch die Alsterdorfer Straße, die Carl-Cohn- Straße und der Südgrenze des Flurstücks 33 (Kleingärten) der Gemarkung Alsterdorf begrenzt.

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Bebauungspläne (Verbindliche Bauleitpläne, B-Pläne) sind rechtsverbindliche Pläne, zu denen Baustufenpläne, Teilbebauungspläne, Durchführungspläne und seit 1962 die heutigen Bebauungspläne nach dem Bundesbaugesetz (BBauG) bzw. ab 1986 nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zählen. In einer Reihe von Bebauungsplänen, die in den letzten rd. 20 Jahren erstellt worden sind, wurde eine Festlegung über die Versorgung der Neubauten mit Wärme für Heizung und Warmwasser vorgenommen. Üblicherweise wurde der Wärmebezug aus einem Wärmenetz (Anschluss- und Benutzungsgebot) festgelegt. Unterschiede sind vor allem durch unterschiedlich hohe Qualitätsansprüche an das Wärmenetz gegeben. Diese sind in Stufen farblich unterschiedlich dargestellt.

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Die Karte zeigt, wo im Stadtgebiet der Freien und Hansestadt Hamburg Wärmenetze vorhanden sind und wo sich eine Wärmenetzversorgung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten für den Wärmenetzbetreiber und die jeweilige Gebäudeeigentümerin bzw. den jeweiligen Gebäudeeigentümer eignet. Die Einteilung des Stadtgebiets in bestimmte Wärmenetzeignungskategorien basiert auf einer Wirtschaftlichkeitsberechnung hypothetischer ("imaginärer") Wärmenetze und einem Vollkostenvergleich verschiedener klimaneutraler Wärmeversorgungsoptionen (Wärmenetzanschluss, Wärmepumpe, Pelletheizung) aus Gebäudesicht. Die hypothetischen Wärmenetze verbinden Gebäude der Stadt und orientieren sich dabei am Straßennetz. Für die Wirtschaftlichkeitsberechnung wird eine zusammenhängende Gebäudeanzahl zusammengefasst betrachtet. Aus Sicht des Wärmenetzes wirtschaftlich ist die Versorgung einer Gruppe an Gebäuden, wenn die Einnahmen aus der Wärmelieferung die Kosten für das Wärmenetz (Errichtung und Betrieb) und die Wärmeerzeugung decken. Aus Sicht der Gebäude wurde eine überschlägige Vollkostenrechnung verschiedener Wärmeversorgungsoptionen (Wärmepumpe, Pelletkessel, Wärmenetzanschluss) durchgeführt. Jedes Gebäude weist somit eine Wärmeversorgungsoption auf, die auf Basis der getroffenen Annahmen und unter den verglichenen Optionen, die günstigste darstellt. Aus diesen Analysen wurde die Aussage abgeleitet, ob ein Gebäude potenziell wirtschaftlich über ein Wärmenetz versorgt werden könnte und wie ein Wärmenetzanschluss aus Sicht des Gebäudes im Vergleich mit den alternativen Wärmeversorgungsoptionen abschneidet.

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Der Datensatz „Wärmebedarf“ des Wärmekatasters stellt den Nutzwärmebedarf (Abk.: NWB - Wärmebedarf für Heizung und Warmwasser) des Hamburger Gebäudebestandes in aggregierter Form dar. Der (Nutz-) Wärmebedarf des Hamburger Gebäudebestands wird auf auf Cluster-Ebene angezeigt. Man kann zwischen zwei Sanierungsstufen wählen: 1. „Unsaniert“ impliziert einen Gebäudezustand, der keine wärmetechnischen Modernisierungen aufweist (abgesehen von einem einfachen Fenstertausch) 2. „Saniert“ nimmt eine konventionelle Sanierung aller Gebäude (nach ENEV 2014) an. Die Darstellung und Kategorisierung kann wie folgt gewählt werden: 1. Gesamtbedarf aller Wohn- und Nichtwohngebäude der Einheit Cluster ; in Megawattstunden pro Jahr [MWh/a] 2. Spezifischer Wärmebedarf der Wohngebäude (Cluster); in Kilowattstunden pro Quadratmeter Nutzfläche und Jahr [kWh/m² a]

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Standort- und Potentialanalyse - Endbericht für im zukünftigen Wohnquartier - Diekmoor

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In der das Magistralengutachten B 73 begleitenden Betrachtung werden die Bestandssituation sowie unterschiedliche verkehrliche Planfälle hinsichtlich des zu erwartenden Verkehrslärms (Straße und Schiene) aus schallschutzfachlicher Sicht untersucht. Grundlage waren in einer Verkehrsuntersuchung zur B 73 im Auftrag der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende prognostizierte zukünftige Verkehrsbelastungen.

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Dokument 13.07.2026

Magistralengutachten B 73

Im Magistralengutachten wird ein Zukunftsbild 2040+ für den Stadtraum entlang der B 73 vom Harburger Bahnhof bis zur westlichen Landesgrenze aufgezeigt, das städtebauliche, landschaftsplanerische, verkehrliche sowie stadtklimatische Belange integriert. Ziel ist die Initiierung eines langfristigen Entwicklungsprozesses, der umfangreiche städtebauliche Potentiale mobilisiert. Die als Grundlage für das Magistralengutachten erarbeitete Schallschutzfachliche Betrachtung der Magistrale B 73 (Anlage 1) ist als eigenständiges Gutachten im Transparenzportal abrufbar.

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Dieser Dienst enthält als WMS-Darstellungsdienst und WFS-Downloaddienst unterschiedliche Ebenen der Gewässereinzugsgebiete in Hamburg. Die Einteilung erfolgt nach der Richtlinie für die Gebietsbezeichnung und die Verschlüsselung von Fließgewässern der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA). Dies stellt sicher, dass die oberirdischen Einzugsgebiete der Fließgewässer in einer bundeseinheitlichen Systematik einzelnen Räumen zugeordnet sind. In Hamburg fallen alle Einzugsgebiete in das Stromgebiet der Elbe (1. Ordnung). In der fortlaufenden Systematik werden die Einzugsgebiete mit steigender Ordnung bis zur Quelle immer kleiner. Dargestellt werden die Teileinzugsgebiete der 4. bis 7. Ordnung.

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Die Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans verläuft wie folgt: Hessepark - Blankeneser Bahnhofstraße - Propst-Paulsen-Straße - Mühlenberger Weg - Elbchaussee - Baurs Park - Süd-grenzen der Flurstücke 657, 654, 2515, 651, 650, 649, 1786, Westgrenzen der Flurstücke 1786 und 1785, über die Flurstücke 1796 (Baurs Park) und 474 (Blankeneser Hauptstraße), Westgrenze des Flurstücks 466, über das Flurstück 2272 (Hoher Weg), Westgrenze des Flurstücks 2271, West-, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 1843, über die Flurstücke 455, 2615 und 2613 (letzeres: Am Kiekeberg), Westgrenze der Flurstücke 2614, 2581, 2564 und 2241, Südgrenze des Flurstücks 768 der Gemarkung Blankenese (Bezirk Altona, Ortsteil 223).

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Die Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans verläuft wie folgt: Otzenstraße - West-grenze der Flurstücke 1680 und 1678 der Gemarkung Altona-Nord - Thadenstraße - Bernstorffstraße - Otzenstraße - über das Flurstück 2688 der Gemarkung Altona-Nord

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Die Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans verläuft wie folgt: Blankeneser Landstraße - Westgrenzen der Flurstücke 5538 und 682, über das Flurstück 682 (Bahnanlage) der Gemarkung Dockenhuden - Sülldorfer Kirchenweg (Bezirk Altona, Ortsteil 224).

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Die Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans verläuft wie folgt: Große Brunnenstraße - Erdmannstraße - Am Born - Nöltingstraße - Ottenser Hauptstraße (Bezirk Altona, Ortsteil 213).

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Die Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans verläuft wie folgt: Rissener Dorfstraße - Westgrenzen der Flurstücke 4694, 4695 und 750 der Gemarkung Rissen - Wedeler Landstraße - Ost- und Südgrenze des Flurstücks 1606, Südgrenze des Flurstücks 6318, über das Flurstück 6318, Nordgrenze des Flurstücks 6318 der Gemarkung Rissen, über das Flurstück 6482 (Wedeler Landstraße), Westgrenze des Flurstücks 4972, über die Flurstücke 693, 692, 4748, 3328, 3329, 692, 693, 4972 (Wedeler Landstraße), über die Flurstücke 4973, 5173 (Sülldorfer Landstraße), Nordgrenzen der Flurstücke 5324 und 711 (Gudrunstraße) - Grete-Nevermann-Weg - Ostgrenze der Flurstücke 5387 und 5388, über das Flurstück 5389 der Gemarkung Rissen - Wedeler Land-straße - Ole Kohdrift (Bezirk Altona, Ortsteil 227).

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Das Plangebiet liegt zwischen der Landesgrenze zu Niedersachsen im Westen, der Bahnlinie im Norden, der bestehenden Wohnsiedlung Sandbek im Osten und der B 73 im Süden. Das Plangebiet grenzt sich wie folgt ab: West- und Südgrenzen des Flurstücks 5848 (Wiesengrund), Westgrenzen der Flurstücke 1114 und 1111(Neuwulmstorfer Schul-straße), Südgrenzen der Flurstücke 1045 (teilweise), 1044, 1043, 1042, 1041, 1040, 1039, 1038, Süd- und Westgrenzen der Flurstücke 4249 und 4250, Westgrenzen der Flurstücke 1037, 4012, 1036, 6848 (Weg), Nord- und Westgrenzen des Flurstücks 1035, Nordgrenzen der Flurstücke 1034, 1033, 1032, 1031, 1030, 1029, 2600, 1028, 1027, 1026, 1025, 1024, 1023, 1022, 1021, 1020, 1019, 1018, 1017, 1016, 1015, 6770, 6745, 6763, 6766, 6767, 6729, 8393, 8394, 8396, 8395, 8204, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 8205, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 8209, über das Grundstück 4397 (Ohrnsweg) über das Flurstück 8208, Südgrenze des Flurstücks 8204, Ostgrenze des Flurstücks 6732, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 7862, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 6847 (Weg), Ostgrenze des Flurstücks 1064, Nordgrenze des Flurstücks 7802, über das Flurstück 7802, über das Flurstück 6851 (Weg), Ostgrenze des Flurstücks 1082, Nordgrenze des Flurstücks 5854 (Weg), über die Flurstücke 7234 und 7109 (Cuxhavener Straße), Ost- und Südgrenze des Flurstücks 1518, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 1517, Westgrenzen der Flurstücke 7234 und 7109 (Cuxhavener Straße) der Gemarkung Fischbek (Bezirk Harburg, Ortsteil 715).

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Das Plangebiet besteht aus den Flurstücken 525, 526, 547, 245, 528 und 529 der Gemarkung Eppendorf.

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Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Nordlandweg, Ost- und Nordgrenze der Zellerstraße, über die Zellerstraße, Ostgrenze des Flurstücks 4304, über die Flurstücke 5353, 5330 und 5004, Westgrenzen der Flurstücke 4296 und 4303 der Gemarkung Meiendorf.

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