Hier finden Sie den Gleichstellungsplan der BWFGB für den Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2028.
Hintergrund ist § 16 des HmbGleiG; demnach hat jede Dienststelle für jeweils vier Jahre einen Gleichstellungsplan zu erstellen.
Neben einer Darstellung und Analyse der Beschäftigtenstruktur finden Sie auch eine Übersicht gleichstellungsrelevanter Maßnahmen die die Gleichstellung wirksam unterstützen.