Die Polizeiliche Kriminalstatistik wird seit 1971 bundeseinheitlich geführt und umfasst alle der
Polizei bekannt gewordenen Vorgänge, die den Verdacht eines Vergehens oder Verbrechens
rechtfertigen, einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche. Nicht enthalten sind in der Polizeilichen
Kriminalstatistik Staatsschutz- und Verkehrsdelikte