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24700 Suchergebnisse für "*"

Der Datensatz enthält die Betriebshof-, Büro-, Friedhof- sowie Lagerplatz Standorte des Fachamtes Management des öffentlichen Raumes (MR) im Bezirk Hamburg-Mitte. Es werden Informationen zum jeweiligen Standort angezeigt: Name, Adresse, Art des Standortes sowie am Standort ansässige Abteilungen bzw. Abschnitte.

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Dieser Dienst zeigt die Verortung der öffentlich rechtlichen Verträge des Vertragskatasters von MR (Fachamt Management des öffentlichen Raumes) des Bezirks Hamburg-Mitte. Der Dienst erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Verträge sind nach der Adresse des Vertragsgegenstandes verortet. Die Standorte sind nicht exakt erfasst. Detaillierte Informationen finden sich im Vertragskataster (zugriffsbeschränkt). Es werden folgende Informationen zum jeweiligen Vertrag angezeigt: der Gegenstand des Vertrages, die interne Vertragsnummer, die Adresse, die Vertragsart, der Vertragsbeginn sowie das Vertragsende.

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Die Einteilung Hamburgs in jetzt 943 Statistische Gebiete (Stand: April 2016) erfolgte im Anschluss an die Volkszählung 1987. Die Statistischen Gebiete sind eine Zusammenfassung von nebeneinander liegenden Baublöcken, die hinsichtlich ausgewählter baulicher und sozialstruktureller Merkmale homogen und damit vergleichbar sind. Sie schneiden keine Stadtteile, jedoch in einigen Bereichen Ortsteilgrenzen. Eine breite Palette an sozialstruktureller Informationen werden für diese Gebietseinheiten abrufbar vom Statistikamt Nord bereitgestellt. Die Gültigkeit der vorliegenden Datensätze endet am 31.12.2016

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Achtung: Dieser Dienst wird nicht weitergeführt und demnächst gelöscht. Aktuelle Daten finden sich in dem Dienst "Regionalstatistische Daten der Stadtteile Hamburgs". Statistische Daten zu Bevölkerungs- und Sozialstruktur in Hamburger Stadtteilen am 31.12.2014 des Statistikamtes Nord. Die Bevölkerung nach Alter sowie die Ausländerinnen und Ausländer sind dem Melderegister zum 31.12.2014 entnommen und umfassen nur Haupt- und alleinige Wohnsitze. Die Bevölkerungsdichte in km² hat die gleiche Quelle als Grundlage sowie die planimetrierte Fläche des Landesbetriebes für Geoinformation und Vermessung. Die Bevölkerung mit Migrationshintergrund wurde aus dem Melderegister 31.12.2014 (nur Hauptwohnsitz) durch Schätzungen mit MigraPro ermittelt. Die Haushaltsdaten wurden aus dem Melderegister 31.12.2014 durch Schätzungen mit HHGen ermittelt. Der Anteil der Haushalte von Alleinerziehenden bezieht sich auf alle Haushalte mit Kindern. Die Beschäftigtenquote umfasst sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Wohnort im Dezember 2014 der Bundesagentur für Arbeit und bezieht sich auf die erwerbsfähige Bevölkerung im Alter 15 bis unter 65 aus dem Melderegister 31.12.2014. Der Arbeitslosenanteil umfasst die Arbeitslosen nach SGB II und SGB III im Dezember 2014 der Bundesagentur für Arbeit und bezieht sich auf die erwerbsfähige Bevölkerung im Alter 15 bis unter 65 aus dem Melderegister 31.12.2014.

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Datensatz 13.07.2025

Zuzüge außerhalb HH Hamburg

Monatliche Zahl der Zuzüge von außerhalb Hamburg inklusive Unterteilung nach Familiennachzügen

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Datensatz 13.07.2025

Zuwanderung Hamburg

Monatliche Zuwanderungszahlen von Wohnungslosen, Teilnehmer Jungerwachsenen-Programm, Wohnberechtigte Zuwanderer und nichtwohnberechtigte Zuwanderer

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Alle Senior;innentreffs und Senior:innenkreise verbindet das gemeinsame Ziel, Kontakte zwischen den Menschen zu fördern. Nach dem Ausstieg aus dem Erwerbstätigkeit, dem Weggang der Kinder, auch dem Verlust einer Partnerin bzw. eines Partners sind soziale Kontakte wichtiger denn je. Zum Beispiel im Kreis von Gleichgesinnten in den bezirklichen Senior:innentreffs oder in Senior:innenkreisen und -gruppen. Thema 1: Senior:innentreffs Beschreibungstext Senior:innentreffs: Senior:innentreffs sind zwanglose Treffpunkte, die allen Hamburger Senior:innen unentgeltlich offenstehen. Neben Unterhaltung und Geselligkeit gibt es Kultur-, Freizeit-, und Weiterbildungsangebote und sportliche Betätigung. Beratungsangebote rund um alle Belange von Senior:innen ergänzen oft das Programm. Auch generationsübergreifende und interkulturelle Angebote bereichern manche Senior:innentreffs und stellen den sozialen Kontakt zwischen Alt und Jung her. Es gibt insgesamt 81 Senior:innentreffs in Hamburg. Die Einrichtungen haben in der Regel fünfmal in der Woche je vier Stunden geöffnet. Sie sind in Trägerschaft verschiedener gemeinnütziger Einrichtungen, die in allen Hamburger Bezirken angesiedelt sind. Die Einrichtungen stehen allen interessierten Senior:innen mit ihren niedrigschwelligen und kostenlosen Angeboten zur Verfügung. Es besteht auch die Möglichkeit, sich selbst ehrenamtlich in einer der zahlreichen Einrichtungen dieser Art zu engagieren. Die meisten Senior:innentreffs verfügen zudem über digitale Geräte, Internetzugang und auch digitale Schulungsangebote. Hier können sich die Besucher:innen zum Beispiel Informationen im Internet beschaffen oder E-Mails versenden oder einfach nur über Social Media Kanäle „chatten“ und in Interessengruppen neue Bekanntschaften finden oder alte aufrechterhalten. Thema 2:  Senior:innenkreise und –gruppen Text zu Senior:innenkreise und Senior:innengruppen In Senior:innenkreise- und gruppen finden sich Menschen in einer festen Gruppe mit durchschnittlich 15 Teilnehmenden in einem Bezirk zusammen. Sie treffen sich regelmäßig, meist wöchentlich und erhalten eine Pauschale durch das jeweils zuständige Bezirksamt für Sachkosten, laufenden Betrieb und für Räumlichkeiten. Interessierte Senior:innen, die eine Senior:innengruppe eröffnen möchten, können über die Träger Anträge beim jeweiligen Bezirksamt stellen. Über die jeweilige Höhe der Förderbeträge informiert das jeweils zuständige Bezirksamt die Antragsteller. Referat Senior:innen und Demografischer Wandel: Das Referat bearbeitet fachbehördliche Grundsatzfragen der Weiterentwicklung Hamburgs als Stadt, in der ältere Menschen möglichst lange selbständig und aktiv leben können. Der demografische Wandel wird als Chance für eine Stadt für alle Lebensalter gesehen und ein Miteinander der Generationen unterstützt. Die Aufgaben des Referates umfassen im Einzelnen: • die partizipative Entwicklung eines behördenübergreifenden Demografie-Konzeptes, • die Planung und Förderung von Angebotsstrukturen in der Senior:innenarbeit und die Bearbeitung von Grundsatzfragen der Senior:innenarbeit der Bezirksämter und freien Träger, • die Bearbeitung von Grundsatzfragen der Interessenvertretung und Mitwirkung von Senior:innen in der Stadt, • die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements von und für Senior:innen sowie • die übergreifende Information für Bürger:innen zu Senior:innenthemen in Broschüren und im Internet.

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Im Mittelpunkt der Arbeit der Fachberatungsstellen steht die Beratung für von sexualisierter Gewalt betroffene Kinder und Jugendliche sowie für junge Erwachsene, die in ihrer Kindheit und Jugend sexualisierte Gewalt erlebt haben. Beratungen werden auch für Bezugspersonen und Fachkräfte angeboten. Die Beratungen sind kostenlos, vertraulich, anonym und freiwillig. Neben Beratungen leisten die Fachberatungsstellen auch Präventionsarbeit sowie Vernetzungs- und Öffentlichkeitsarbeit. Die Fachberatungsstellen werden gem. §§ 11 Abs. 3 Nr. 6, 8 Abs. 3, 8b und 16 des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) tätig. Durch die Beratung und Begleitung durch die Fachberatungsstellen haben die Betroffenen die Möglichkeit, über die erlebte sexuelle Gewalt zu sprechen und die Gewalterfahrungen zu verarbeiten und so eine Stabilisierung zu erfahren. Sie bieten Unterstützung dabei Ängste und psychosomatische Beschwerden zu überwinden und dienen dem Abbau der durch sexualisierte Gewalt hervorgerufenen Entwicklungsstörungen und Verhaltensweisen. Bezugspersonen betroffener Kinder und Jugendlicher werden bei der Bewältigung von Erziehungs- und Beziehungsproblemen mit betroffenen Kindern und Jugendlichen unterstützt, sodass auch diese die Kinder und Jugendlichen gut unterstützen können. Fachkräfte, Auszubildende und Ehrenamtliche im Kinder- und Jugendbereich werden durch fachliche Beratung in die Lage versetzt, in ihrem jeweiligen Arbeitsfeld präventiv tätig zu werden und z. B. bei Verdachtsmomenten im Einzelfall weitere Schritte zu planen und kompetente Ansprechpartnerinnen für betroffene Kinder und Jugendliche zu sein. Die Arbeit des Kinderschutzzentrums ist auf die Vorbeugung jeder familialen Gewalt – Kindesvernachlässigung, körperlicher und psychischer Gewalt sowie sexueller Gewalt gegen Kinder – sowie auf die Linderung der Folgen von dieser gerichtet. Dazu wird die Eltern-Kind-Beziehung gestärkt und Mütter, Väter sowie Kinder können Kompetenzen entwickeln, mit Konflikten konstruktiv umzugehen und ohne Gewaltanwendung miteinander zu kommunizieren. Auch Personen aus dem Umfeld von Gewalt betroffenen Familien und Fachkräfte, die Kinder und ihre Familien betreuen, erhalten Beratung und Unterstützung im Kinderschutzzentrum. Zudem wird die (fachliche) Öffentlichkeit über die Hintergründe von Gewalt gegen Kinder, über Präventions- und Hilfsmöglichkeiten für Eltern und Kinder aufgeklärt. Die Arbeit findet auf Grundlage der §§ 11 Abs. 3 Nr. 6, 8 Abs. 3, 8a, 8b, 16 des SGB VIII und § 4 KKG statt.

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Reinigung stark verdichteter Straßenräume in Eimsbüttel Drs. Nr 22.1020, Beschluss der BV vom 26.06.2025

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Einrichtung eines Zebrastreifens in der Wendlohstraße Drs.22-0988, Beschluss der BV vom 22.05.2025

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Zuständigkeiten des Bezirksamts Eimsbüttel im Tierschutzrecht und bei Gefahrtieren – Bericht und Austausch mit dem Tierpark Hagenbeck

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Bücher, die du noch nicht kennst, aber lieben wirst – Mit KI zum Leseglück

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Sanierung eines Teilabschnitts der Eidelstedter Dorfstraße

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Parkplatztausch: Ekenknick gegen Lohkampstraße

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Bevölkerungs- und Sozialdaten, sowie Indikatoren für die Stadtteile Hamburgs seit dem Jahr 2013. Quellenangaben: https://www.statistik-nord.de/fileadmin/maps/Stadtteil_Profile_2020/QuellenangabenKarte2021.htm

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Beinhaltet die aktuellen Daten und die Daten im Zeitverlauf zur Bevölkerung der Statistischen Gebiete Hamburgs. Die enthaltenen Datensätze sind durch Bullet Points gekennzeichnet. In Klammern findet sich die Variablenbenennung in den hinterlegten Datentabellen. Enthält die Kennzahlen: Bezugsinformationen • Jahr (jahr) • Statistisches Gebiet (statgeb_id) Anzahl der Kinder und Jugendliche (fünf Altersgruppen) • Anzahl Kinder/Jugendliche unter 3-Jährige (anzahl_u3) • Anzahl Kinder/Jugendliche 3- bis 5-Jährige (anzahl_3_5) • Anzahl Kinder/Jugendliche 6- bis 9-Jährige (anzahl_6_9) • Anzahl Kinder/Jugendliche 10- bis 15-Jährige (anzahl_10_15) • Anzahl Kinder/Jugendliche unter 18-Jährige (anzahl_u18) Keine oder zu geringe Fallzahlen: Die Anzahl der Kinder nach Altersgruppen wird aus datenschutzrechtlichen Gründen nur ausgewiesen, sofern in einem Gebiet mindestens drei Kinder der jeweiligen Altersgruppe wohnen. Anteil der Kinder und Jugendliche (fünf Altersgruppen) • Anteil Kinder/Jugendliche unter 3-Jährige (anteil_u3) • Anteil Kinder/Jugendliche 3- bis 5-Jährige (anteil_3_5) • Anteil Kinder/Jugendliche 6- bis 9-Jährige (anteil_6_9) • Anteil Kinder/Jugendliche 10- bis 15-Jährige (anteil_10_15) • Anteil Kinder/Jugendliche unter 18-Jährige (anteil_u18) Keine oder zu geringe Fallzahlen: Die Anteile der Kinder nach Altersgruppen werden nur ausgewiesen, sofern in einem Gebiet mindestens 30 Personen wohnen. Wanderungssaldo der unter 6-Jährigen • Anzahl der Zu- bzw. Fortzüge (+/-) der unter 6-Jährigen je 100 Kinder unter 6 Jahren (wanderungssaldo_u6) Relativer Wanderungssaldo: Da bei der Darstellung des absoluten Wanderungssaldos einwohnerstarke Gebiete in der Rangfolge immer weit oben stehen würden, wird hier der aussagekräftigere relative Wanderungssaldo dargestellt, der den Wanderungssaldo der unter 6-Jährigen auf die Einwohnerzahl der Altersgruppe des jeweiligen Gebiets bezieht (Wanderungssaldo je 100 Einwohnerinnen und Einwohner im Alter von 0 bis unter 6 Jahren). Damit die Bezugsgrundlage weniger anfällig für jährliche Schwankungen ist, wird für das jeweilige Gebiet jeweils ein Durchschnittswert von zwei Jahren berechnet. Für die Berechnung des relativen Wanderungssaldos der unter 6-Jährigen beispielsweise für das Jahr 2020 wird als Bezugsgrundlage also die durchschnittliche Anzahl der unter 6-Jährigen für die Jahre 2019 und 2020 (Bestand 31.12.2019 plus Bestand 31.12.2020 geteilt durch zwei) herangezogen. • Anteil der Zuzüge aus dem Umland (wanderungssalo_u6_aus_umland) • Anteil der Fortzüge ins Umland (wanderungssalo_u6_ins_umland) Zu- und Fortzüge Umland: Die angezeigten Anteile der Zuzüge der Kinder unter 6 Jahren aus dem Hamburger Umland wurde aus der absoluten Anzahl der aus dem Umland zugezogenen unter 6-Jährigen anteilig am absoluten Wanderungssaldo (Zuzüge minus Fortzüge) berechnet. Wenn also beispielsweise der absolute Wanderungssaldo in einem Statistischen Gebiet -100 und die Anzahl der darunter ins Umland fortgezogenen unter 6-Jährigen 10 beträgt, so sind 10% der Wanderungsbewegungen der unter 6-Jährigen über die Gebietsgrenzen auf Fortzüge ins Umland zurückzuführen. Keine oder zu geringe Fallzahlen: Die Anteile der Kinder von Alleinerziehenden der jeweiligen Altersgruppen werden nur ausgewiesen, sofern in einem Gebiet mindestens 30 Kinder unter 6 Jahren bei Alleinerziehenden wohnen. Anteil der Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund (fünf Altersgruppen) • Die (deutschen) Kinder ausländischer Eltern, die die Bedingungen für das Optionsmodell erfüllen. • Kinder mit Migrationshintergrund unter 3-Jährige (migrhintergrund_u3) • Kinder mit Migrationshintergrund 3- bis 5-Jährige (migrhintergrund_3_5) • Kinder mit Migrationshintergrund 6- bis 9-Jährige (migrhintergrund_6_9) • Kinder mit Migrationshintergrund 10- bis 15-Jährige (migrhintergrund_10_15) • Kinder mit Migrationshintergrund unter 18-Jährige (migrhintergrund_u18) Bei den hier dargestellten Kennzahlen zur Anzahl und zu den Anteilen der Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund in Hamburg handelt es sich nicht um statistische Ergebnisse im Sinne einer Erhebung, sondern um Schätzungen aufgrund statistischer Berechnungen durch das Statistikamt Nord. Sie beruhen auf einem anonymisierten Sonderabzug aus dem Melderegister mit dem Stichtag 31.12. des Bezugsjahres. Die lediglich bei ihrer Reederei gemeldeten Seeleute und Binnenschiffer wurden nicht eingezogen, ebenso nicht die am Nebenwohnsitz gemeldeten Personen. Zu der Bevölkerung mit Migrationshintergrund gehören: Die ausländische Bevölkerung. Alle ab 1950 von außerhalb Deutschlands Zugewanderten unabhängig von ihrer Nationalität. Dazu zählen auch die in Deutschland geborenen eingebürgerten früheren Ausländer*innen und Ausländer sowie in Deutschland Geborene mit deutscher Staatsangehörigkeit, bei denen sich der Migrationshintergrund aus der Migrationserfahrung der Eltern oder eines Elternteils ableitet. Keine oder zu geringe Fallzahlen: Die Anteile der Kinder nach Altersgruppen sind nur dann ausgewiesen, sofern in einem Gebiet mindestens drei Kinder mit dem Merkmal Migrationshintergrund und insgesamt mindestens 30 Personen der betrachteten Altersgruppe wohnen. Anteil der Kinder in Klassenstufe 1 mit nicht-deutscher Familiensprache • Schulanfänger mit nicht-deutscher Familiensprache (nicht_dt_spr_kl1) Bei der Ermittlung der Kinder mit nicht-deutscher Familiensprache in Klassenstufe 1 wurden Kinder mit einer nicht-deutschen Erstsprache berücksichtigt. Damit sind alle Kinder erfasst, die zuhause überwiegend eine andere Sprache als Deutsch sprechen. Erfasst wurden alle Kinder der Klassenstufe 1 sowohl der Grund- als auch der Sonderschulen. Die Fälle „ohne Angabe“ bei der Angabe zur Erstsprache wurden in dieser Berechnung zu den deutschsprechenden Kindern gezählt. Auf Grund der Staatsangehörigkeit wird davon ausgegangen, dass es sich bei fehlenden Angaben zur Familiensprache überwiegend um Fälle mit deutscher Familiensprache handelt. Bezugsgröße der Berechnung ist der Wohnort der Kinder. Keine oder zu geringe Fallzahlen: Die Anteile der Kinder der Klassenstufe 1 mit nicht-deutscher Familiensprache sind nur dann ausgewiesen, sofern in einem Gebiet mindestens 30 Kinder der betrachteten Klassenstufe wohnen. Anteil der Kinder und Jugendliche in Haushalten von Alleinerziehenden (vier Altersgruppen) • Kinder Alleinerziehender unter 6-Jährige (alleinerz_u6) • Kinder Alleinerziehender 6- bis 9-Jährige (alleinerz_u10) • Kinder Alleinerziehender 10- bis 15-Jährige (alleinerz_u16) • Kinder Alleinerziehender unter 18-Jährige (alleinerz_u18) Bei der Darstellung der Anteile der Kinder und Jugendlichen in alleinerziehenden Haushalten an allen Kindern und Jugendlichen in dieser Altersgruppe wurde zur Berechnung der Anteile der Kinder von Alleinerziehenden ein anonymisierter Sonderabzug aus dem Melderegister herangezogen. Keine oder zu geringe Fallzahlen: Die Anteile der Kinder von Alleinerziehenden nach Altersgruppen sind aus Gründen der statistischen Geheimhaltung nur in Gebieten ausgewiesen, in denen mindestens 30 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in Haushalten von Alleinerziehenden leben, und in denen in der jeweils betrachteten Altersgruppe mindestens drei Kinder bei Alleinerziehenden aufwachsen.

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Beinhaltet die aktuellen Daten und die Daten im Zeitverlauf zu den Bezirken und Gesamthamburg. Die enthaltenen Datensätze sind durch Bullet Points gekennzeichnet. In Klammern findet sich die Variablenbenennung in den hinterlegten Datentabellen. Enthält die Kennzahlen: Bezugsinformationen • Jahr (jahr) • Bezirk_Nr (bezirk_id) • Bezirk (bezirk_name) Schülerinnen und Schüler • Anzahl der Schülerinnen und Schüler an Grundschulen (anzahl_sus_primarstufe) Für diese Kennzahl wurden sowohl alle Schülerinnen und Schüler der Hamburger Grundschulen als auch die Schülerinnen und Schüler der Primarstufen* der Hamburger Sonderschulen erfasst. Bezugsgröße ist der Wohnort der Schüler. • Anzahl der Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe I (anzahl_sus_sekunderstufei) Die Kennzahl berücksichtigt alle Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen in Hamburg. Dies umfasst die Schulformen Stadtteilschule, Gymnasium, Sonderschule und die verbliebenen 6-jährigen Grundschulen. • Anteil der Schülerinnen und Schüler in Stadtteilschulen in der Sekundarstufe I (anteil_sus_stadtteilschulen) • Anteil der Schülerinnen und Schüler in Gymnasien in der Sekundarstufe I (anteil_sus_gymnasien) • Anteil der Schülerinnen und Schüler in Sonderschulen in der Sekundarstufe I (anteil_sus_sonderschulen) Für die Berechnung des Anteils der Schülerinnen und Schüler an den Schulformen wurden nur die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I berücksichtigt. Die Bezugsgröße für die Anteilsberechnung sind alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I. Schulentlassene • Anteil der Schüler und Schülerinnen ohne ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (anteil_sus_ohneabschluss) Diese Zahl enthält auch Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Ein erheblicher Teil dieser Schülerinnen und Schüler erreicht infolge der jeweiligen Lernbeeinträchtigungen keinen ersten allgemeinbildenden oder höherwertigen Schulabschluss. • Anteil der Schüler und Schülerinnen mit ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (anteil_sus_esa) • Anteil der Schüler und Schülerinnen mit mittlerem Schulabschluss (anteil_sus_msa) • Anteil der Schüler und Schülerinnen mit Abitur/Fachhochschulreife (anteil_sus_abi) Zur Berechnung dieser Kennzahlen wurden sowohl die Abiturientinnen und Abiturienten als auch diejenigen Schülerinnen und Schüler berücksichtigt, die den schulischen Teil der Fachhochschulreife erworben haben. Berücksichtigt wurden nur Schülerinnen und Schüler, die diese Abschlüsse an einer allgemeinbildenden Schule erworben haben. Die Bezugsgröße für die Schülerinnen und Schüler ist jeweils der Wohnort. Die Anteilsberechnung erfolgt auf Grundlage aller Schulentlassenen allgemeinbildender Schulen im jeweiligen Gebiet. Keine oder zu geringe Fallzahlen: Die Kennzahlen werden nur in Gebieten ausgewiesen, in denen mindestens 30 Schulentlassene wohnen.

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Die Integrierte Stadtteilentwicklung trägt mit dem Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) dazu bei, Hamburg als gerechte und lebenswerte Stadt weiterzuentwickeln. In den Fördergebieten wird unter Einbeziehung der lokalen Akteure - allen voran Bewohnerinnen und Bewohner - eine behutsame städtebauliche Verbesserung angestrebt und an der allgemeinen Verbesserung der Lebens-, Wohn- und Arbeitssituation gearbeitet. Zudem sollen die Mitwirkungsmöglichkeiten der Bewohnerinnen und Bewohnern gestärkt werden. Dieser Datensatz zeigt zum einen die umgesetzten Projekte der Integrierten Stadtteilentwicklung im Fördergebiet Neuwiedenthal – Rehrstieg auf. Im RISE Förderzeitraum von 2013-2019 wurde in Neuwiedenthal eine Reihe von Projekten in mehreren Handlungsfeldern umgesetzt. Zum anderen zeigt der Datensatz die umgesetzten und sich noch in Bearbeitung befindenden Projekte der Integrierten Stadtteilentwicklung im Fördergebiet Harburger Innenstadt / Eißendorf-Ost auf. Im RISE Förderzeitraum von 2017-2023 wurden und werden in der Harburger Innenstadt sowie im östlichen Bereich von Eißendorf eine Reihe von Projekten in mehreren Handlungsfeldern umgesetzt. https://www.hamburg.de/harburg/soziales-integrierte-stadtteilentwicklung-start/

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Datensatz 11.07.2025

Wasserrettungspunkte Hamburg

Ein Projekt der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft Landesverband Hamburg e.V. in Zusammenarbeit mit der Hamburg Port Authority (HPA) und der Feuerwehr Hamburg zur Erhöhung der Wassersicherheit an der Elbe und sonstigen Gewässern der Freien und Hansestadt Hamburg. Als Erweiterung eines Vorprojektes „Elbrettungspunkte“ werden hierbei an ausgewählten Standorten individuell gekennzeichnete Hinweisschilder für die Bürger gut sichtbar aufgestellt. In Workshops zusammen mit der HPA und Feuerwehr wurden zusätzliche Bereiche an der Norder-, Süder- und Dove-Elbe in das Projekt einbezogen. Aufgrund der Besonderheit des internationalen Hafens wurde zusammen mit der HPA beschlossen, nicht nur Badestellen zu kennzeichnen, sondern auch aus nautischer Sicht markante Punkte wie öffentliche Anleger des Fährverkehrs und öffentliche Schiffsliegeplätze zu kennzeichnen. Der Grund hierfür ist, dass internationale Schiffsbesatzungen keine Straßennamen kennen, sondern auf zusätzliche Hinweise beim Absetzen eines Notrufes angewiesen sind. Eine weitere Besonderheit im internationalen Schiffsverkehr ist, dass ein Notruf meistens über UKW-Seefunk und nicht über Telefon/ Handy abgesetzt wird. Dieser Notruf kommt dann in der nautischen Zentrale der HPA an, welche daraufhin via Telefon die Feuerwehr alarmiert. Alle weiteren relevanten Wasserflächen in Hamburg können auf Wunsch der zuständigen Ämter zeitnah durch die Projektbeteiligten überprüft und ein Vorschlag zur Kennzeichnung erarbeitet werden.

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Für jede Schule und ggf. ihre Zweigstellen werden dargestellt: - Adresse (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Geoposition) - Kontaktdaten (Telefon, E-Mail-Funktionspostfach, Fax, Homepage) - Schulmerkmale (Schulnummer, Zweigstelle ja/nein, Schulform nach Haushaltskapitel, Erwachsenenbildung ja/nein, Telefonnummer der Schulaufsicht, zugehöriger ReBBZ-Standort) - Zahl der Schüler

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