Die Hafenlotstarifordnung regelt die Entgelte der Hafenlotsen. Für die Leistungen der Hafenlotsen sind Hafenlotsgelder (Beratungs- und Wartegelder) sowie Auslagen (Wegegeld) zu entrichten.
Die Hafenlotsgelder wurden angehoben und an die allgemeine Wirtschaftsent-wicklung anzupasst.