Gegenstand dieser Anweisung ist das Mitteilungsverfahren des Landesbetriebs Geoinformation und Vermessung (LGV) im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®) gegenüber externen Dienststellen, Eigentümerinnen oder Eigentümern und Inhaberinnen oder Inhabern grundstücksgleicher Rechte sowie gegenüber Auftraggebern des LGV.
Nicht Gegenstand dieser Anweisung ist das Mitteilungsverfahren anderer Dienststellen an den Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung.
Die „Anweisung LGV 02/13 über das Mitteilungsverfahren in ALKIS®“ (Anw. Mitteilungsverfahren) wird mit Inkrafttreten dieser Anweisung gegenstandslos.
§ 25a AufenthG - Aufenthaltserlaubnis für gut integrierte Jugendliche und junge Volljährige; § 25b AufenthG - Aufenthaltserlaubnis für nachhaltig integrierte Ausländer bei nachhaltiger Integration; § 104c AufenthG - Ergänzende Hinweise von A25 zu den Anwendungshinweisen des BMI
Wegen der Überarbeitung der digitalen Dienstreiseprozesse ist eine Anpassung der VVHmbRKG erforderlich. Ebenso erfolgen redaktionelle Anpassungen und Klarstellungen.
Das Dokument regelt die Zuständigkeiten, Rechte und Pflichten im Bereich der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie der offiziellen Kommunikation in den sozialen Netzwerken im Geschäftsbereich der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz.
Diese Anweisung regelt den Inhalt und die Ausprägung der Auszüge aus ALKIS® ausschließlich in Form von aufbereiteten Bestandsdaten für alle Stellen,
die Auszüge in eigener Zuständigkeit und im Auftrag des LGV unabhängig vom Vertriebsweg ausgeben.
Die Einmessungspflicht für Gebäude ist in § 5 des Hamburgischen Vermessungsgesetzes (HmbVermG) in der jeweils geltenden Fassung verankert. Sie entsteht mit der Fertigstellung eines neuen oder in seinem Grundriss veränderten Gebäudes.
Neben der Anpassung an die GeoInfoDok 7.1 der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) wurde erstmalig die Einmessung von Gebäuden durch stereophotogrammetrische Auswertung von Luftbilddaten aus Flugzeugbefliegungen mit aufgenommen.
Im Zuge des Wohngeld-Plus-Gesetzes zum 1. Januar 2023 wird im Wohngeld sukzessive die digitale Akte eingeführt, welche die Papierakten ablöst.
Die Fachanweisung regelt das Verfahren zur Ermittlung der Wohngeldzahlungen und zum Abruf des Erstattungsbetrages beim Bund.
Allgemeine Verfügung der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Nr. 8/2024 – Änderung der Allgemeinen Verfügung zur elektronischen Aktenführung bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften in der Freien und Hansestadt Hamburg