Das BMF-Schreiben enthält die Beträge, die bei der Ermittlung der Lohnsteuer zu berücksichtigen sind, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt Mahlzeiten abgibt.
Abwendung der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen durch gemeinnützige Arbeit in Justizvollzugsanstalten unter Berücksichtigung der Tilgungsverordnung vom 11.12.2021