3. Ergänzungsvereinbarung zum städtebaulichen Vertrag vom 05.05.2017 zum Bebauungsplan Hamburg-Altstadt 46, betreffend Baufelder 1 und 2b (Globushof mit Anbau), inkl. Anlagen
Vertrag mit Dataport über IT-Beratungsleistungen zur Weiterentwicklung der Kita-Fachanwendung, einschließlich Prozessanalyse, Prozessmanagement, Kennzahlensystem und Data-Governance zur Digitalisierung der Kindertagesbetreuung.
Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um die Straßenbauarbeiten in der Straße Kupferdamm im Hamburger Stadtteil Rahlstedt, die Straße Kupferdamm gilt als Gemeindestraße im Zweirichtungsverkehr und verbindet den Sonnenweg mit dem Rahlstedter Weg.
Die Verkehrsflächen des Kupferdamms sowie der Geh- und Radwege werden neu hergestellt.
Dieser öffentlich-rechtliche Vertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch (BauGB) betrifft die städtebauliche Entwicklung einer Fläche an der Goernestraße in Eppendorf und umfasst die Flurstücke 526, 547, 245, 528 der Gemarkung Eppendorf.
Dieser öffentlich-rechtliche Vertrag gemäß § 11 des Baugesetzbuchs (BauGB) betrifft die städtebauliche Entwicklung der Fläche Hofweg 87 in Uhlenhorst und umfasst das Flurstück 1534 der Gemarkung Uhlenhorst. Das genannte Flurstück wird im Folgenden insgesamt „Vertragsgebiet" genannt. Die Vorhabenträgerin ist Eigentümerin des Flurstücks 1534 eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Hamburg-St. Georg. Die Vorhabenträgerin beabsichtigt, im Vertragsgebiet den Neubau eines Wohnhauses mit 75 Wohneinheiten und einer Tiefgarage umzusetzen. Dies wird im Folgenden insgesamt ,,Vorhaben" genannt. Für das Vorhaben liegt eine Baugenehmigung mit dem Aktenzeichen N-WBZ-392-2025 vor.
Staatsvertrag zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein für ein gemeinsames Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein, Anstalt des öffentlichen Rechts