Beratungsvertrag, Leistungsbeschreibung und Honorarermittlung zur rechtlichen Beratung und Prüfung im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertragswerks zu dem Projekt „Trasse Neue Elbbrücke“
Die Ziel- und Leistungsvereinbarung trifft Festlegungen zu Zielen und Leistungen, die UHH und BWFG in den Jahren 2027 und 2028 gegenseitig zusichern. Dies betrifft die Bereiche Forschung, Lehre, Digitalisierung, Transfer und Beschäftigungsverhältnisse sowie die Finanzausstattung und Haushaltskennzahlen.
Die Ziel- und Leistungsvereinbarung beinhaltet verbindliche Festlegungen zwischen der BWFG und der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Carl von Ossietzky (SUB) über die von beiden Seiten zu erreichenden Ziele und Leistungen im Zeitraum 2027 und 2028.
Die Ziel- und Leistungsvereinbarung trifft Festlegungen zu Zielen und Leistungen, die TUHH und BWFG in den Jahren 2027 und 2028 gegenseitig zusichern. Dies betrifft die Bereiche Forschung, Lehre, Digitalisierung, Transfer und Beschäftigungsverhältnisse sowie die Finanzausstattung und Haushaltskennzahlen.
Die Beurkundung von Grundstücksverkäufen bzw. Erbbaurechtsverträgen soll erst erfolgen, wenn die FHH der HafenCity Hamburg GmbH (HCH) in Textform bestätigt hat, dass die aus Sicht der FHH auf Grundlage der Anlage 1 des Vertrags zwischen der FHH und der HCH erforderlichen Städtebaulichen Verträge mit den jeweiligen künftigen Grundstückskäufern bzw. Erbbauberechtigten der Grundstücke im Moldauhafenquartier abgeschlossen worden sind.