Anlass für die Änderungen sind sowohl die in den letzten Jahren zu beobachtende Größenentwicklung von Schiffen im Hamburger Hafen als
auch die Zunahme des Schiffsverkehrs insgesamt.
Wesentliche Regelungspunkte der Hafenlotsordnung sind die Regelungen zur Verpflichtung von Schiffsführerinnen und Schiffsführern zur Annahme eines Hafenlotsen, der eingeschränkten Lotstätigkeit sowie zur Befreiung von diesen Pflichten.
Zustimmung des Senats zum Staatsvertrag (gültig ab 01.01.2013) zur Übertragung von luftsicherheitsrechtlichen Aufgaben vom Land Schleswig-Holstein auf die FHH