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189 Suchergebnisse für "*"

Alle landwirtschaftlich nutzbaren Flächen unterliegen aus Gründen einer einheitlichen Besteuerung der Bodenschätzung. Die Ergebnisse der Bodenschätzung werden im ALKIS Liegenschaftskataster geführt. Um den Bezug zum Flurstücksbestand herzustellen, ist eine Darstellung der Bodenschätzungswerte auf den Daten des Amtlichen Liegenschaftskatasters im Maßstab 1:500 - 1:2000 sinnvoll. Skalierung Min/Max nur bei digitalem Kartenbestand. Erfassungsgrad: Analog: 100% Digital: 100% (ca. 1520 Halbblätter)

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Zusammenstellung der tagesaktuellen Wasserstände an Grundwassermessstellen mit Datenfernübertragung in Hamburg. Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft betreibt im Hamburger Stadtgebiet ein dichtes Netz an Grundwassermessstellen. Hier finden sich diejenigen Messstellen, die mit einer Datenfernübertragungseinheit ausgestattet sind und somit ein aktuelles Bild der Grundwassersituation vermitteln. Die Daten werden in einem halbstündlichen Messintervall aufgezeichnet. Daraus werden Tagesmittelwerte berechnet, die täglich ins Internet übertragen werden. Die Wasserstände werden in Beziehung gesetzt zu den Monatsmitteln der aktuellen Klimanormalperiode 1991 – 2020. Die statistisch abgeleiteten Perzentilwerte dienen dabei als Hilfe für die Einordnung und Bewertung der aktuellen Grundwasserstände. Die Lagekoordinaten sind mit einer Unschärfe versehen. Der Standort der Messstelle kann daher vom tatsächliche Standort um mehr als 100 m abweichen.

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Datensatz 28.04.2026

Biotopkataster Hamburg

Daten und Karten zu Lebensräumen von Pflanzen und Tieren unter besonderer Berücksichtigung der gesetzlich geschützten Biotope. Grundlage für die Datenerfassung der Biotope/Lebensräume von Hamburg sind die "Kartieranleitung und Biotoptypenschlüssel für die Biotopkartierung Hamburg" sowie die "Biotopbewertung für die Biotopkartierung Hamburg". Beide sind als Downloaddatei im PDF-Format unter https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bukea/themen/naturschutz/biotopschutz/biotopkartierung-171632 zu finden. Auf dieser Seite wird die Biotopkartierung auch kurz erläutert. Trotz Plausibilitätsprüfungen kann keine Gewähr auf Vollständigkeit oder Richtigkeit der Daten gegeben werden. Für den Vollzug des gesetzlichen Biotopschutz ist immer der Ist-Zustand eines Biotops in der Natur entscheidend. WMS-Kartendienste: Die diesen Daten zugrundeliegenden Datensätze sind abgeleitet aus einer Modellierung, die zu einer flächendeckenden Abbildung als überlagerungsfreie Ebene führt. Dazu wurden die Daten der Gesamtdatenbank des Biotopkatasters Hamburg verwendet, die die Jahrgänge 2014 bis 2022 vollständig wiedergeben. Downloadbereich: Außerdem wird eine GML-Datei mit erweiterter Attributtabelle aller Jahrgänge zur Verfügung gestellt, die die geografischen Daten der Biotope sowie deren wesentlichen beschreibenden Daten, mit Ausnahme der Pflanzenartenlisten, zu den einzelnen Biotopen beinhalten. Die GML-Dateien können in geografische Informationssysteme (GIS) eingebunden werden. Die Anleitung hierzu befindet sich im Downloadbereich des Transparenzportals zum Biotopkataster Hamburg. Alle Informationen zu einem Biotop können dem dazugehörigen Erhebungsbogen entnommen werden, der ebenfalls im Downloadbereich des Transparenzportals als Zipdatei bereitgestellt ist. Die Bögen sind über die DK5, Biotop-Nr. und das Kartierdatum (z.B. 6620_317_080716.pdf) den Biotopen zugeordnet.

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Städtebaulicher Vertrag

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Anlagen zum städtebaulichen Vertrag

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NF76 Gutachten zur Aufnahme und Beurteilung des Baumbestandes

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NF 76 Landschaftsplanerischer Fachbeitrag und Biotypen Kartierung

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Anlagen zum städtebaulichen Vertrag NF76 SAGA-FHH

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Städtebaulicher Vertrag NF76

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Mit der Richtlinie 2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft für Europa stellte die Europäische Union (EU) im Jahr 2008 verbindliche Vorgaben zu Grenz- und Zielwerten von Luftschadstoffen auf. Dort sind für die Mitgliedstaaten der EU für zahlreiche Luftschadstoffe verbindlich einzuhaltende Luftqualitätsgrenzwerte vorgegeben. Die Vorgaben der EU-Richtlinie wurden mit der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (39. BImSchV) im Jahr 2010 in deutsches Recht umgesetzt und gelten somit unmittelbar im gesamten Bundesgebiet. Die Aufgabe der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in ihrer Funktion als Oberste Immissionsschutzbehörde in Hamburg ist der Vollzug dieser gesetzlichen Vorgaben. Der Jahresbericht über die Ergebnisse der Messungen der Luftqualität im Landesgebiet der Freien und Hansestadt Hamburg dient der Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 30 der 39. BImSchV.

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Mit der Richtlinie 2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft für Europa stellte die Europäische Union (EU) im Jahr 2008 verbindliche Vorgaben zu Grenz- und Zielwerten von Luftschadstoffen auf. Dort sind für die Mitgliedstaaten der EU für zahlreiche Luftschadstoffe verbindlich einzuhaltende Luftqualitätsgrenzwerte vorgegeben. Die Vorgaben der EU-Richtlinie wurden mit der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (39. BImSchV) im Jahr 2010 in deutsches Recht umgesetzt und gelten somit unmittelbar im gesamten Bundesgebiet. Die Aufgabe der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in ihrer Funktion als Oberste Immissionsschutzbehörde in Hamburg ist der Vollzug dieser gesetzlichen Vorgaben. Der Jahresbericht über die Ergebnisse der Messungen der Luftqualität im Landesgebiet der Freien und Hansestadt Hamburg dient der Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 30 der 39. BImSchV.

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Mit der Richtlinie 2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft für Europa stellte die Europäische Union (EU) im Jahr 2008 verbindliche Vorgaben zu Grenz- und Zielwerten von Luftschadstoffen auf. Dort sind für die Mitgliedstaaten der EU für zahlreiche Luftschadstoffe verbindlich einzuhaltende Luftqualitätsgrenzwerte vorgegeben. Die Vorgaben der EU-Richtlinie wurden mit der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (39. BImSchV) im Jahr 2010 in deutsches Recht umgesetzt und gelten somit unmittelbar im gesamten Bundesgebiet. Die Aufgabe der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in ihrer Funktion als Oberste Immissionsschutzbehörde in Hamburg ist der Vollzug dieser gesetzlichen Vorgaben. Der Jahresbericht über die Ergebnisse der Messungen der Luftqualität im Landesgebiet der Freien und Hansestadt Hamburg dient der Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 30 der 39. BImSchV.

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Mit der Richtlinie 2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft für Europa stellte die Europäische Union (EU) im Jahr 2008 verbindliche Vorgaben zu Grenz- und Zielwerten von Luftschadstoffen auf. Dort sind für die Mitgliedstaaten der EU für zahlreiche Luftschadstoffe verbindlich einzuhaltende Luftqualitätsgrenzwerte vorgegeben. Die Vorgaben der EU-Richtlinie wurden mit der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (39. BImSchV) im Jahr 2010 in deutsches Recht umgesetzt und gelten somit unmittelbar im gesamten Bundesgebiet. Die Aufgabe der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in ihrer Funktion als Oberste Immissionsschutzbehörde in Hamburg ist der Vollzug dieser gesetzlichen Vorgaben. Der Jahresbericht über die Ergebnisse der Messungen der Luftqualität im Landesgebiet der Freien und Hansestadt Hamburg dient der Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 30 der 39. BImSchV.

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Datensatz 19.02.2026

Projekte zur Energiewende

Der Datensatz enthält Informationen zu verschiedenen Projekten verschiedener Akteure der Energiewende in Hamburg, gegliedert nach 3 strategischen Kategorien: Mehr Effizienz - Zukunftsfähige Netze - Ausbau erneuerbarer Energien Weitere Informationen: www.hamburg.de/energiewende

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Wasserrechtliche Ausbaugenehmigung zum B-Plan NF 67

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Datensatz 24.01.2026

Bodenkunde-Profile

Die Bodenprofile beschreiben die von der Erdoberfläche aus erfolgten senkrechten Schnitte durch Bodenkörper. Anhand der Profilschnitte können die verschiedenen Bodenhorizonte, der Bodentyp und weitere Bodenparameter bestimmt werden. Die Geodaten werden als WMS-Darstellungsdienst bereitgestellt.

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Datensatz 24.01.2026

Bodenkunde-Horizonte

Bodenhorizonte sind Bereiche innerhalb des Bodens, die einheitlich ähnliche Merkmale und Eigenschaften besitzen und sich von darüberliegenden oder darunterfolgenden Bereichen unterscheiden. Die Geodaten werden als WMS-Darstellungsdienst bereitgestellt.

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Datensatz 24.01.2026

Bohrarchiv

Es handelt sich hierbei um eine georeferenzierte Datensammlung (Datenbank) mit den freigegebenen geowissenschaftlichen Bohr- und Profildaten aus den geologischen Schichtenverzeichnissen. Grundlage der Datenverschlüsselung ist der "Symbolschlüssel Geologie (SEP1 von 1991)" der Staatlich Geologischen Dienste Deutschlands. Die Daten werden, soweit eine Freigabe zur Veröffentlichung vorliegt, im Hamburger Bohrdatenportal dargestellt. Zur freien maschinellen Weiterverarbeitung gemäß Hamburgischem Transparenzgesetz werden Daten im Format gml in einem rar-Archiv bereitgestellt. Darin sind die Stammdaten aller Bohrungen enthalten. Die Schichtdaten sind aufgrund ihres Umfangs in 7 Dateien gemäß der Bezirke Hamburgs aufgeteilt und enthalten aus Datenschutzgründen nicht die Daten privater Bohrungen, für die keine Freigabe zur Veröffentlichung vorliegt. Die Aktualisierung der Download-Dateien erfolgt bedarfsweise. Zum besseren Verständnis der Daten wird zudem eine Datei mit Feldbeschreibungen und Schlüssellisten bereitgestellt. Die Daten werden, soweit eine Freigabe zur Veröffentlichung vorliegt, ebenfalls von den WFS-Diensten ¿WFS BoreholeML 3.0 Header¿ und ¿WFS BoreholeML 3.0¿ für die Bohrpunktkarte Deutschland bereitgestellt. Die Daten liegen hier nicht im ursprünglichen SEP1-sondern im undifferenzierteren BoreholeML3-Format vor. Diese beiden Dienste liefern komplexe GML Schemata, die von Standard-GIS-Clients wie ArcMap oder QGis nicht ohne weiteres verarbeiten werden können.

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Bodenkühlleistungskarte Stand 2021 Die Karte zeigt die Kühlleistung des Bodens in den Sommermonaten, unterteilt in drei Klassen. Die Bodenkühlleistungskarte ist ein Baustein für die Hitzevorsorge im Transformationspfad Klimaanpassung des Hamburger Klimaplans. Maßstab 1 : 25 000

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