Die Rückfalluntersuchung der Universität Göttingen betrachtet alle Personen, die in Hamburg in den Jahren 2004 und 2010 strafrechtlich sanktioniert oder aus der Haft entlassen wurden, und untersucht, ob die Personen bis zum Jahr 2013 erneut strafrechtlich auffällig wurden.
Die Rückfalluntersuchung betrachtet alle Personen, die in Hamburg in den Jahren 2004 und 2010 strafrechtlich sanktioniert oder aus der Haft entlassen wurden, und untersucht, ob die Personen bis zum Jahr 2013 erneut strafrechtlich auffällig wurden. Dieser Bericht fasst die zentralen Untersuchungsergebnisse zusammen und kommentiert sie.
Das Rechtsgutachten gibt eine Übersicht über die Möglichkeiten der Ausgestaltung des Verwaltungsverfahrens im Rahmen der nach § 16 und § 17 HmbKliSchG zu erlassenden Rechtsverordnung. Dazu gibt es eine Übersicht über bestehende oder geplante Regelungen in diesen Bereichen, prüft inzidente verfassungsrechtliche Fragen und Aspekte aus anderen betroffenen Rechtsgebieten und stellt letztlich einen ersten Entwurf für das Rahmenkonstrukt einer Rechtsverordnung vor.
Das vorliegende Gutachten wurde von der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek im Auftrag der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW) angefertigt. Es prüft die rechtliche Machbarkeit einer direkten Versorgung von Ladestationen für E-Busse durch von einem Windpark erzeugten Strom.
Im Zusammenhang mit dem durch die Europäische Kommission geförderten Projekt "mySMARTLife" wird der Bau einer Leitung zwischen den Windpark Curslack und dem Betriebshof der Verkehrsbetriebe Hamburg Holstein (VHH) in Betracht gezogen. Das Gutachten soll als Entscheidungsgrundlage dienen.
In dieser Rechtsexpertise untersucht die Verfasser*in exemplarisch die notwendigen Anpassungen im Landesrecht der Freien und Hansestadt Hamburg im Zusammenhang mit der Aufnahme eines dritten positiven Geschlechtseintrags im Personenstandsrecht durch Beschluss des BVerfG vom 10.10.2017 (1 BvR 2019/16). In ausgewählten Rechts- und Lebensbereichen werden die gesetzlichen Grundlagen und die Herausforderungen bei der Auslegung im Lichte der BVerfG- Entscheidung beschrieben. Ferner werden Empfehlungen und Anregungen zur Umsetzung gegeben.