Die AV regelt die Bedingungen, unter denen Dritte (z.B. Anwälte, größere Unternehmen) spezielle Freistempelmaschinen beschaffen und nutzen können, um Gerichtskosten zu entrichten
Die Richtlienien gelten für die Bewachung von Verwaltungs- und Betriebsgebäuden sowie von Betriebs- und Lagerplätzen der FHH und der von ihr getragenen Anstalten und Vereinigungen.