Änderung des Landeswaldgesetzes für den Verzicht auf einen Forstlichen Rahmenplan und Einführung von Regelungen für einen Waldfunktionenplan; Anpassungsänderungen von zwei weiteren Gesetzen.
Zusammenstellung der zu fällenden Straßenbäume, der Bäume in öffentlichen Grünanlagen, auf öffentlichen Kinderspielplätzen und Kleingärten sowie der Gehölzrückschnitte und Rodungen im Straßenbegleitgrün