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Gemeinsamer Abfallwirtschaftsplan für Bau-und Abbruchabfälle von Schleswig-Holstein und Hamburg, Darstellung der geordneten Entsorgung der Bau-und Abbruchabfälle, 2006 - von 2012 liegt eine Bewertung und Fortschreibung des Plan vor.

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Fortschreibung der Abfallwirtschaftspläne gefährliche Abfälle (2005) und Abfälle aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes (2004), der Plan analysiert die aktuelle Situation der Abfallbewirtschaftung (Herkunft, Menge und Entsorgungswege) der in Hamburg erzeugten und entsorgten Abfälle und beschreibt Maßnahmen zur Sicherung und zum Ausbau des bereits erreichten hohen Niveaus der Verwertung und Beseitigung der Abfälle.

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Auswertung und Fortschreibung des AWP Bau- und Abbruchabfälle 2006. Hamburg und Schleswig-Holstein stellen 2011 fest, dass die zur Verfügung stehenden Entsorgungsanlagen für die Bauwirtschaft die Entsorgungssicherheit für 10 Jahre gewährleistet.

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Planzeichnung, Verordnungstext und Begründung in der Fassung der öffentlichen Auslegung vom 13. November bis 13. Dezember 2013

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Der Bebauungsplan Barmbek-Nord 32 für den Geltungsbereich Bramfelder Straße, Habichtstraße, Dieselstraße und U-Bahn (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 426) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Bramfelder Straße - Habichtstraße - Dieselstraße - über das Flurstück 5240, West- und Nordgrenze des Flurstücks 4602 der Gemarkung Barmbek - U-Bahn (Flurstück 3394 der Gemarkung Barmbek).

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Der Bebauungsplan Barmbek-Süd 23 für den Geltungsbereich Barmbeker Markt-Haferkamp-Langenrehm-Stückenstraße (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 423) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Eidelstedt 12 für den Geltungsbereich Bahnanlagen-Eidelstedter Brook-Holsteiner Chaussee-Südgrenze des Flurstücks 879 der Gemarkung Eidelstedt (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 320) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Lokstedt 23 für den Geltungsbereich Vogt-Wells-Straße einschließlich nördlich und südlich angrenzender Flurstücksteile der Gemarkung Lokstedt-Kollaustraße zwischen Vogt-Wells-Straße und Stapelstraße einschließlich angrenzender Flurstücksteile der Gemarkung Lokstedt - Stapelstraße - Kollaustraße - Nordgrenze des Flurstücks 698 der Gemarkung Lokstedt - Ahornallee - über das Flurstück 740 der Gemarkung Lokstedt - Osterfeldstraße - Lokstedter Steindamm - Siemersplatz (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 317) wird festgestellt.

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Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Rahlstedt 119 für den Bereich nördlich der Straße Eichberg, westlich der Straße Höltigbaum (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 526) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Eichberg - Westgrenze des Flurstücks 3493 (Eichberg), über das Flurstück 3371, Westgrenze des Flurstücks 3493 (Eichberg), über das Flurstück 3493 (Eichberg), West- und Nordgrenze des Flurstücks 2166, über das Flurstück 2166 der Gemarkung Oldenfelde.

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Der Bebauungsplan Rotherbaum 12 für den Geltungsbereich Grindelallee zwischen Sedanstraße-Heinrich- Barth-Straße und Rentzelstraße-Grindelhof einschließlich angrenzender Flurstücksteile der Gemarkung Rotherbaum (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 311) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Rotherbaum 15 für den Geltungsbereich Böhmersweg-Magdalenenstraße-Milchstraße-Mittelweg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 312) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Rotherbaum 16 für den Geltungsbereich Milchstraße-Harvestehuder Weg Süd- und Westgrenze des Flurstücks 528, Südgrenze des Flurstücks 527,Süd- und Westgrenze des Flurstücks 525 der Gemarkung Harvestehude (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 312) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Rotherbaum 19 für den Geltungsbereich Beim Schlump-Bundesstraße-Papendamm-Laufgraben- Sedanstraße-Schröderstiftstraße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 311) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Rotherbaum 23 für den Geltungsbereich Bieberstraße-Schlüterstraße-Binderstraße-West- und Nordgrenze des Flurstücks 1364, Westgrenzen der Flurstücke 1243 und 1229 der Gemarkung Rotherbaum (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 312) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Rotherbaum 25 für den Geltungsbereich beiderseits Fontenay-Allee / Klein Fontenay (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 312) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Mittelweg-Fontenay-Alsterufer Südgrenze des Flurstücks 1380, über das Flurstück 632 (Warburgstraße), Südgrenzen der Flurstücke 1379 und 1317 der Gemarkung Rotherbaum.

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Der Bebauungsplan Rotherbaum 26 für den Geltungsbereich Neue Rabenstraße-Alsterterrasse-Warburgstraße-Alsterglacis (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 312) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Rotherbaum 27 für den Geltungsbereich Rothenbaumchaussee - Hallerstraße - Mittelweg - Bei St. Johannis - Heimhuder Straße - Turmweg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 312) wird festgestellt.

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Der Bebauungsplan Rotherbaum 29 für den Geltungsbereich zwischen Grindelallee und Bundesstraße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 311) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Rentzelstraße - Grindelallee - Bundesstraße.

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Der Bebauungsplan Rotherbaum 3 für den Geltungsbereich Sedanstraße-Westseite Grindelallee-Beim Schlump- Grindelberg- Hallerstraße-von der Ostgrenze des Flurstücks 147 über die Flurstücke 147, 85, 86, 7, 87, 88, 90, 89 der Gemarkung Rotherbaum bis Rutschbahn-über die Flurstücke 82, 135, 81, 228, 74, 73, 142 und 261 der Gemarkung Rotherbaum bis Heinrich-Barth-Straße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 311) wird festgestellt

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Der Bebauungsplan Rotherbaum 4 für das Plangebiet Rothenbaumchaussee zwischen Binderstraße und westlicher Verlängerung der Südgrenze des Flurstücks 289 einschließlich angrenzender Flurstücksteile und eines Teils des Flurstücks 39 der Gemarkung Rotherbaum (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 312) wird festgestellt.

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