In der schalltechnischen Untersuchung werden die schallbezogenen Einwirkungen auf die Planung sowie mögliche Wechselwirkungen mit der Umgebung betrachtet.
In der schalltechnischen Untersuchung werden die schallbezogenen Einwirkungen auf die Planung sowie mögliche Wechselwirkungen mit der Umgebung betrachtet.
Studie zu Einsatzmöglichkeiten von Lastenrädern, insbesondere des Platzbedarfs beim Abstellen. Die Studie enthält erste Analysen zum Thema „Flächenbedarf für Lastenräder“. Aber auch Aspekte wie „wirtschaftlicher Einsatz“ und der Zusammenhang mit Micro-Hubs in diesem Einsatzbereich wurden beleuchtet.
Die Förderung des nicht-motorisierten Verkehrs in einem Industriegebiet stellt für Hamburg einen neuen Ansatz dar, im Interesse der Auftraggeber lag es herauszufinden, was aus dem Projekt für vergleichbare Maßnahmen in anderen Industrie- oder Gewerbegebieten zu lernen sei. Zentrale Fragestellungen waren: a) Einfluss der Umbauarbeiten auf die verkehrliche Nutzung b) welche Erkenntnisse lassen sich für das Thema Verkehrssicherheit ableiten, c) Auswirkung der Maßnahmen auf die Nutzung der öffentlichen Stellplätze, d) Bewertung der Maßnahmen durch Akteure und e) welche klimarelevanten Veränderungen lassen sich ableiten?
In dieser Rechtsexpertise untersucht die Verfasser*in exemplarisch die notwendigen Anpassungen im Landesrecht der Freien und Hansestadt Hamburg im Zusammenhang mit der Aufnahme eines dritten positiven Geschlechtseintrags im Personenstandsrecht durch Beschluss des BVerfG vom 10.10.2017 (1 BvR 2019/16). In ausgewählten Rechts- und Lebensbereichen werden die gesetzlichen Grundlagen und die Herausforderungen bei der Auslegung im Lichte der BVerfG- Entscheidung beschrieben. Ferner werden Empfehlungen und Anregungen zur Umsetzung gegeben.
In der schalltechnischen Untersuchung werden die schallbezogenen Einwirkungen auf die Planung sowie mögliche Wechselwirkungen mit der Umgebung betrachtet.
Im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens Hummelsbüttel 28 wurde eine Schalltechnische Untersuchung erstellt, welche die Verträglichkeit der geplanten Nutzungen mit der vorherrschenden Lärmsituation untersucht. Im Ergebnis waren keine besonderen Festsetzungen im Bebauungsplan erforderlich.